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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/134

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
  2. Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
  3. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder
  4. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2015 haben sich für den Teilhaushalt 4 die im anliegenden  Haushaltsplan im Einzelnen dargestellten Produktkonten verändert. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Veränderungen bei folgenden Produkten:

 

111803 Feuerwachen+ 32.700,-€

Für Fertigstellungspflege, Installation einer Telefonanalage als Erstausstattung sowie Kosten für Vermessung und Sicherheitskoordinatoren

 

111804 JSS+ 180.600,-€

Umbau von Klassenräumen für den Mittagstisch laut Beschluss des JSSKB vom 23.02.2015

 

111850 Park- und Gartenanlagen   + 20.000,-€

Zusätzliche Mittel für Totholzmaßnahmen und Jungbaumpflanzungen nach Sturmschäden

 

541000 und 555000 Gemeindestraßen und Wirtschaftswege+/- 0

Innerhalb dieser Produkte sind auf diversen Konten Ansatzverschiebungen vorgenommen worden, die insgesamt nicht zu  Mehr- oder Minderausgaben führen. Ziel dieser Verschiebung ist die bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Mittel für die mit dem derzeitigen Personalbestand möglichen Unterhaltungsmaßnahmen.

 

      541670 Straßenbeleuchtung    +  insgesamt  158.100,-€

Umrüstung und Erneuerung ineffizienter Leuchtmittel, die ab 2015 gem. EU-Ökodesign-Richtlinie nicht mehr betrieben werden dürfen, sowie der Neubau der Starenbeleuchtung auf der Seite des Geh- und Radweges auf der Pinneberger Straße zwischen Hasweg und dem Bahnübergang Prisdorf, da die dortige Freileitung nicht mehr standsicher und ohne Funktion ist.

 

      573850 Servicebetrieb Reinigungsdienst+ 30.000,-€

Nachholung des unterbliebenen Ansatzes und Ersatzbeschaffung von Reinigungsgeräten nach Brandschaden

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Einarbeitung des 1. Nachtrages 2015 aus dem Bereich des Bau- und Planungsausschusses (Teilhaushalt 4 – Amt 3) in den 1. Nachtragshaushalt 2015.
 

 

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Anlagen

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