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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die 44. Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bzw. Neubau eines Hotels an der Ahrenloher Str. (am Standort des heutigen „Kröger´s Gasthof“) zu schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde ein Immissionsschutzgutachten gefordert, um die Emissionen der benachbarten landwirtschaftlichen Hofstellen berücksichtigen zu können. Ergebnis dieses Gutachtens ist, dass auf Grund der Geruchsemissionen des südlich der Ahrenloher Str. gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs ca. 2/3 der Fläche des bisherigen Geltungsbereiches kein Hotel-Neubau zulässig wäre. Aus diesem Grund wird eine Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich. Als Begrenzung der Fläche dient ein vorhandener Redder („Am Moor“); die Fläche ist nun im Vergleich zur vorherigen Planung relativ großzügig bemessen, um neben den erforderlichen Stellplätzen (ca. 250 Stellplätze) auch Grünflächen für die Regenrückhaltung, den naturschutzrechtlichen Ausgleich und die Hotelnutzung innerhalb des Geltungsbereiches flexibel unterbringen zu können.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch den Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

  1. Der Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes soll gemäß beiliegendem Plan geändert werden. Er umfasst das Gebiet nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 190 m und ca. 170 bis 230 m nordöstlich der Straße „Am Moor“.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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