Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/160-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen; dies gilt nicht für Umschuldungen;

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.

 

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.

 

Zur besseren Übersicht und Papierersparnis wurden die Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 in Form einer Excel-Tabelle dargestellt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst und beigefügt.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

siehe Nachtragshaushalt

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

303.100

76.600

27.646.200

27.872.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

988.500

339.000

27.575.900

28.225.400

Jahresüberschuss

 

 

70.300

0

Jahresfehlbetrag

 

 

0

352.700

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

276.200

 

61.400

 

24.450.000

 

24.664.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

706.400

 

69.300

 

24.087.900

 

24.725.000

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

25.500

 

0

 

3.740.100

 

3.765.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

487.900

 

0

 

2.710.600

 

3.198.500

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher  0 EUR

auf 0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher  180.000  EUR

auf 180.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  16.000.000 EUR

auf 16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  107,39

auf   110,14

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...