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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Geltungsbereich dieses B-Plans ist Teil des Geltungsbereiches des bisherigen B-Plan 76, welcher geteilt wurde. In diesem Bereich ist die Schaffung von Flächen für die Einfamilien- und Doppelhausbebauung sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen. Die Flächen stehen zur Verfügung.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Büro DN Stadtplanung (ehemals Maysack-Sommerfeld Stadtplanung) in Zusammenarbeit mit dem FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

r das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von 350 m und westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von bis zu 130 bis 180 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 98 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen und einer Kindertagesstätte.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 


 

 

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Anlagen

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