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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/215-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der

     Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des

    Haushaltsjahres,

 

c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

    maßnahmen (Kreditermächtigung),

 

d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-

    gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt

    worden sind,

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Die Reduzierung der Anzahl der Produkte von 172 auf nunmehr 113 innerhalb des Haushaltes ab 1.1.2016 wurden in der anliegenden Zusammenstellung „Komprimierte Produkte“ dokumentiert. Die bisherige Struktur war nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit zu kleinteilig.

Auf die Darstellung der mit den Aufwands- und Ertragskonten verknüpften Finanzeinzahlungs- und Finanzauszahlungskonten wurde verzichtet, um die Beratungsunterlagen nicht zu überfrachten. Die notwendigen Investitionen wurden deshalb in einer separaten Liste dargestellt.

Auch die Personalkosten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst.

Der in dieser Liste dargestellte Aufwand spiegelt jedoch nicht die tatsächliche Belastung des Ergebnisplans wider, da die lfd. Personalkostenerstattungen vom Kreis Pinneberg, Schulzweckverband etc. bisher nicht gegenübergestellt wurden.

 

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2016 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt, die dem ausgefertigten Haushaltsplan als Anlage beiliegt.

 

Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 29.189.900 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 30.292.000 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 1.102.100 € ab.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wegen der noch nicht fertiggestellten Eröffnungsbilanz der Großteil der Abschreibungen im Ergebnisplan bisher keine Berücksichtigung gefunden hat und somit der jetzt ausgewiesene Fehlbetrag die tatsächliche Situation des Werteverzehrs nicht darstellt.

Mit Beauftragung einer externen Firma zur Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens und garantiertem Projektabschluss zum 31.10.2016 wird dieser Prozess der Erstellung der EB jedoch nunmehr beschleunigt.

 

Zur Analyse des Ergebnis- und Finanzplans dient die als Anlage beigefügte Übersicht und weist die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen, selektiert nach Produktbereichen, für die Jahre 2014 – 2016 nach.

 

Mit der zudem beigefügten Selektion des Ergebnisplans nach Kontengruppen lassen sich für 2016 im Vergleich zum Vorjahr die wesentlichen Veränderungen deutlich hervorheben.

 

 

Weitere Erläuterungen erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Siehe hierzu A+B

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die Ratsversammlung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.189.900  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.292.000  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.102.100  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

25.968.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

26.781.200  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

5.698.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

6.396.600  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.764.900 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

16.000.000 EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

113,26 Stellen

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden.      Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
  2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszah-lungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:

 

50 Personalaufwendungen

501 Dienstaufwendungen und dergleichen

502 Beiträge zu Versorgungskassen

503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

 

 

 

Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.



 

 

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Anlagen

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