Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /15/191-1-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Wie in Vorlage VO/15/188-1 beschrieben, wird vorgeschlagen, den B-Plan 76 in drei Bebauungspläne aufzuteilen, um die Teilbereiche flexibler weiter zu entwickeln. Der Geltungsbereich des B-Plans 98 umfasst den östlichen Bereich des bisherigen Geltungsbereiches des B-Plans 76.

Im Vergleich zu den westlich und südlich gelegenen Teilbereichen des Projekts „Tornesch am See“ befindet sich dieser Bereich weiter vom Ortszentrum entfernt. Vorgesehen ist eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern und einer Kindertagestätte. Die 30 Baugrundstücke verfügen über Grundstücksgrößen von 600 m² bis über 750 m².

Die Grundstücksfläche der Kita beträgt 4.000 m² zuzüglich einer erweiterten Außenspielfläche von 1.500 m², welche auf Grund von flachen, zeitweise wasserführenden Mulden eingeschränkt nutzbar ist. Neben den 20 Stellplätzen auf dem Kita-Grundstück wären weitere 12 Stellplätze in unmittelbarer Nähe realisierbar.

Die Erschließung des Baugebietes soll vom Kleinen Moorweg aus über zwei Stichwege mit Mischverkehrsflächen erfolgen, die Anfahrt zum Kindergarten erfolgt über die nördliche Stichstraße auf kurzem Weg vom Kleinen Moorweg aus. Für Fußgänger und Radfahrer entsteht darüberhinausgehend ein durchgängiges Wegesystem, der Kindergarten wird dabei über direkte Wege mit der Grünachse und dem quartiersübergreifendem Wegenetz angebunden. Drei Grundstücke werden direkt über die südlich angrenzende Ringerschließung des B-Plans 82 erschlossen.

Die öffentlichen Grünflächen dienen nicht nur der Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers und Schutz des Knickbestands. In Nord-Süd-Richtung ist eine zentrale Grünachse vorgesehen, so dass eine durchgängige grüne Wegeverbindung vom Lindenweg bis zur nördlichen Parkanlage entsteht, die das dichter bebaute Mehrfamilienhausquartier am Schilfweg mit dem See, dem Park und dem Schäferweg als künftige Fuß- und Radweg in die offene Landschaft verbindet. Diese Wegeverbindung wird durch gestaltete Aufenthaltsbereiche und Spielplätze flankiert.

 

Durch die Einplanung des zusätzlichen Kindergartens reduziert sich die als Bauland zu vermarktende kommunale Fläche um ca. 4.000 m². Um den hypothetischen Entfall der Erlöse aus dem Verkauf zumindest zu einem Teil zu kompensieren, wird vorgeschlagen, ein Viertel der für eine Parkanlage vorgesehenen Fläche im nördlichen Bereich von „Tornesch am See“ (B-Plan 78) in Baugrundstücke umzuwidmen. Die Erschließung dieser drei Grundstücke (ca. 2.240 m²) könnte über den Kuhlenweg aus erfolgen. Eine Anlage einer Kita dort wird aus Gründen der Erschließung nicht empfohlen. Diese Fläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans 98, die Umwidmung kann in einem separaten Verfahren (z.B. 1.Änderung des B-Plans 78) vorgenommen werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Folgekosten bezieht sich hier ausschließlich auf die o.g. Verfahrensschritte (Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), also lediglich auf die durch die Beschlussempfehlung dieser Vorlage veranlassten voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen/Folgekosten.

 

Das bedeutet, dass mit dem Beschluss gemäß der Beschlussempfehlung dieser Vorlage lediglich Planungskosten entstehen können und hier Berücksichtigung finden. Nicht berücksichtigt werden hier die finanziellen Auswirkungen, die im Zuständigkeitsbereich anderer Ausschüsse liegen, wie z.B. Planungs-, Bau- und Betriebskosten einer Kindertagestätte oder Grundstücksan- und –verkäufe. Weitere finanzielle Auswirkungen, z.B. bezüglich der Erschließungs- oder Ausgleichskosten, werden frühestens mit dem Auslegungsbeschluss möglich und können auch erst dann beziffert werden.

 

 

 

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

x

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

8.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

8.000

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 76 wird aufgehoben.

 

  1. Für das Gebiet westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 140 bis 180 m und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von bis zu 320 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 98 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen (einschl. in allgemeinen Wohngebieten zulässigen sozialen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten).

 

  1. Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 98 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...