Schulverband Beschlussvorlage - VO/16/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufweitung der Schulsozialarbeit an der Klaus-Groth-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2016
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Anfang Februar wurde an der Klaus-Groth-Schule eine Deutsch als Zweitsprache (DaZ)- Klasse eingerichtet. Zurzeit besuchen 25 Schüler und Schülerinnen die DaZ-Klasse.
Bereits in den ersten Wochen sind erhebliche Bedarfe entstanden und bestehen fort:
Gerade bei den neu hinzugezogenen Familien besteht eine Sprachbarriere, so dass Dolmetscher benötigt werden.
Ursprünglich sieht die DaZ-Konzeption vor, dass Lerngruppen ab 15 Schüler und Schülerinnen geteilt und mit reduzierten Stunden unterrichtet werden. Dies wird an der KGST auch so umgesetzt. Dies vermindert die Unterrichtszeit der Schüler und Schülerinnen, so dass ergänzende Angebote sinnvoll wären.
Einzelne Schüler und Schülerinnen scheinen erheblich traumatisiert zu sein, so dass sie unter anderen Umständen nicht ohne zusätzliche Unterstützung am Unterricht teilnehmen können.
Daher sind folgende Lösungsansätze entstanden:
I.
Der Kreis Pinneberg verfügt immer noch über Bundesmittel, die seit 2014 noch nicht vollständig aufgebraucht wurden, die aber den Kommunen zustehen. Eine Idee zur Verteilung der Mittel sind die flankierenden Maßnahmen in der Schulsozialarbeit. Die Mittel werden quasi als Projektmittel an die Kommunen ausgekehrt. Wenn diese nicht für ein förderungsfähiges Projekt genutzt werden, sind diese zurück zu zahlen. Die erstmalige Auszahlung erfolgte Ende 2015.
Ende Februar fand eine Veranstaltung beim Kreis Pinneberg zum Thema Schulsozialarbeit statt. Andere Kommunen berichteten, dass sie diese Mittel für die Unterstützung der DaZ-Klassen einsetzen. Dies wurde von hier aufgegriffen. Am 04.03.2016 fand eine Besprechung mit dem Kreis Pinneberg statt. (siehe hierzu das Kurzkonzept in der Anlage und die Bestätigung per Email vom Kreis). Mittlerweile wurde von dort telefonisch bestätigt, dass die Mittel Ende 2016 vom Kreis Pinneberg ausgekehrt werden. Auch für die Folgejahre sei dies beabsichtigt, solange die Mittel noch nicht aufgebraucht seien. Zusagen könnten allerdings nicht gemacht werden, da noch kein Haushalt ab 2017 beschlossen sei.
Auf der Veranstaltung beim Kreis wurde jedoch auch bemängelt, dass diese flankierenden Maßnahmen nicht praxisnah seien. Es wurde daher angeregt diese Mittel zur Regelförderung hinzuzuschlagen, so dass sich die Förderung insgesamt erhöhen würde. Dieser Vorschlag soll geprüft werden.
Vom Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung und dem Hauptausschuss der Stadt Tornesch wurde entschieden, dass die Stelle Nr. 56 zu 100% an die Johannes-Schwennesen-Schule verlastet werden.
Dadurch wird eine 17,55 Stunden-Stelle in der Schulsozialarbeit in der KGST frei, die nach zu besetzen ist. Auch für den Schulverband wurde mit dem Kreis Pinneberg vereinbart, dass die flankierenden Mittel für die Erhöhung der Stelle auf eine 35 Stunden-Stelle genutzt werden können.
Die frei werdende Stelle zuzüglich einer Erhöhung auf 35 Stunden pro Woche sollte baldmöglichst nachbesetzt werden. Die flankierenden Mittel für die Schulsozialarbeit betragen ca. 17.000 € in 2016 und decken fast den Bedarf für die benötigten 17,45 Stunden. Die Kosten und die Refinanzierung hängen immer von der Qualifikation der eingestellten Kraft ab. Insgesamt ergibt sich daraus eine Stelle mit 35 Wochenstunden mit Ferienüberhang, so dass man in der Schulzeit 39 Wochenstunden in der Schulzeit zur Verfügung hat. Diese Kraft soll größtenteils auch in der DaZ-Klasse eingesetzt werden.
Problematisch ist hier die unsichere Förderung in zukünftigen Jahren. Bestenfalls wird die Regelförderung erhöht und die auslaufenden Bundesmittel durch Kreismittel ersetzt. Im schlechtesten Fall laufen die Bundesmittel aus und dann endet die Förderung. Die Landesmittel laufen in beiden Szenarien wie gewohnt weiter.
Der Hauptausschuss der Stadt Tornesch hat bereits vorbereitend der Anpassung des Stellenplans zugestimmt. Damit die Förderkriterien des Kreises Pinneberg eingehalten werden, sollte mindestens ein Erzieher/eine Erzieherin mit Erfahrung in der Schulsozialarbeit oder ein Sozialpädagoge/eine Sozialpädagogin ausgeschrieben werden.
II.
Parallel hierzu gibt es Mittel aus dem Sprachförderungs- und Integrationsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrsverbände vom 29.12.2015. Die 1,5 Millionen Euro wurden zwischen den Mitgliedern aufgeteilt. Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein verfügt noch über Mittel in Höhe von rund 350.000 Euro.
Dies sind die wichtigsten Eckpfeiler der Förderung:
- die Projekte sollen in enger Abstimmung/Kooperation mit einer allgemeinbildenden Schule stattfinden (idealerweise gemeinsam entwickelt werden)
- das Element Sprachförderung muss deutlich erkennbar sein - der Spracherwerb, die Sprachvermittlung muss im Vordergrund stehen und zielgerichtet vermittelt werden
- eine Projektförderung mit einer berufsbildenden Schule oder mit einer Kindertagesstätte sind über diese Förderung nicht abgedeckt
- pro gefördertes Kind stehen im Durchschnitt 300 Euro zur Verfügung
- eine 100-Prozent-Förderung ist möglich
- die Verwaltungskosten sind auf 5 % pro Projekt beschränkt
- die Projekte sollen integrativen Charakter haben, d.h., dass immer Flüchtlings- und Migrantenkinder mit einheimischen Kindern gemeinsam angesprochen werden sollen
- gern sollen auch Angebote für Flüchtlingskinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes insbesondere in den Ferienzeiten beantragt werden.
Für die Klaus-Groth-Schule wurde ein Antrag gestellt. Als Fördersumme wurden ca. 6.400 € beantragt. Die unter I. genannte Kraft soll auch die für die Planung, Organisation und Unterstützung zuständig sein. Sie bekommt von der Schule die Bedarfe mitgeteilt und füllt die Lücken mit Absolventen der Sprachkurse der VHS Tornesch-Uetersen und anderen Ehrenamtlichen. Durch diese Unterstützung soll die Sprachbarriere überwunden werden und zusätzliche Angebote geschaffen werden.
Hier erfolgt die Förderung zunächst nur für ein Jahr. Da es sich überwiegend um Honorarkräfte handelt, kann die Unterstützung nach dem Auslaufen der Fördermittel auch wieder eingestellt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
|
| vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
| X | teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: | X | Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
|
| Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: | 17.000 | Diese Angaben gelten auch für die Folgejahre, wenn die Zuschüsse in gleicher Höhe gewährt werden. Die Höhe der Aufwendungen hängt von der Qualifikation der Bewerber/in ab. | ||||
Aufwendungen*: | 20.000 | |||||
Saldo (E-A) |
| |||||
davon noch zu veranschlagen: | 3.000 | |||||
Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
88,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
38,2 kB
|