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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist keine Anpassung  erforderlich. Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes  für Deutschland. Der Verbraucherpreisindex hat sich  im Verhältnis zum zuletzt angepassten Beitrag (2015) nicht um mindestens 1% erhöht, sodass sich die Beiträge zum 01.08.2016 lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Pinneberg vom 31.03.2016 nicht verändern.

 

Übersicht der im laufenden Kindergartenjahr sowie im Kindergartenjahr 2016/2017 gültigen Elternbeiträge:

a)  für Kindergarten und Hort

Beiträge ab

01.08.2015

 

Beiträge  2014/2015

Höhe KiTa-Taler seit 01.08.2014

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

296,00 €

 

293,00 €

43,00 €

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

278,00

 

275,00

41,00

 

 

Beitrag für 7 Stunden

260,00

 

257,00

39,00 €

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

238,00 €

 

236,50

36,50 €

 

 

Beitrag für 6 Stunden

220,00

 

218,50

34,50 €

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

202,00

 

200,50

32,50 €

 

 

Beitrag für 5 Stunden

184,00

 

182,50

30,50 €

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

166,00

 

164,50

28,50 €

 

 

Beitrag für  Halbtagsplatz / 4 Stunden

148,00

 

146,50

26,50 €

 

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Kindergarten und Hort

  18,00

 

18,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  für Krippe

Beiträge ab

01.08.2015

Beiträge 2014/2015

KiTa-Taler seit

   01.08.2014

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

444,00 €

439,00 €

   59,00 €

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

417,00 €

413,00

   57,00 €

 

 

Beitrag für 7 Stunden

390,00 €

387,00 €

   55,00 €

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

357,00

349,50 €

   47,00 €

 

 

Beitrag für 6 Stunden

330,00

323,50 €

   44,50 €

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

303,00

297,50 €

   42,00 €

 

 

Beitrag für 5 Stunden

276,00

271,50 €

   39,50 €

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

249,00 €

245,50 €

   37,00 €

 

 

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden

222,00 €

219,50 €

   34,50 €

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Krippe

27,00 €

26,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte oder werden in Tagespflege betreut, erhalten Eltern bei entsprechendem Nachweis / Antrag eine Geschwisterermäßigung gemäß den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg.

 

Mindestbeiträge:

Seit dem 01.08.2013 sind Eltern, denen lt. Sozialstaffelberechnung gemäß den Richtlinien des Kreises Pinneberg kein Einkommensüberhang für die Zahlung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder aber in Tagespflege zur Verfügung steht, von der Zahlung des Mindestbeitrages befreit. Lediglich für Pflegekinder, die gem. § 33 SGB VII in einer Pflegefamilie / Bereitschaftspflegefamilie leben und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von mtl. 15,50 € zu zahlen.

 

Mittagstisch:

Verpflegungskosten sind gesondert zu den Elternbeiträgen zu entrichten. Sie sind nicht über die Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg  zu bezuschussen. Eltern mit geringem Einkommen können ggfs. auf Antrag Zuschüsse durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.

 

Betreuungskosten bei Betreuung in Tagespflege :

Gemäß den im Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossenen Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg, welche rückwirkend ab dem 01.08.2013 anzuwenden sind, können Eltern, deren Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und kindergartenähnlich in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, Zuschüsse zu den Betreuungskosten erhalten. Durch diese Neuregelungen der Mitfinanzierung ist u. a. gewährleistet, dass Eltern kein finanzieller Nachteil entsteht, wenn anstelle eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte ein Betreuungsplatz in einer Tagespflegestelle genutzt wird. 

 

a)      Differenzkostenübernahme:

Einkommensunabhängige Förderung. Hierbei geht es um einen Ausgleichsbetrag der grundsätzlich höheren Elternbeiträge im Vergleich zu den Kosten, die gemäß der kreiseinheitlichen Gebührensätze bei einer entsprechenden Betreuung in einer Kindertagesstätte zu leisten wären.

 

b)      Sozialstaffelbeiträge:

Einkommensbezogene Einzelfallprüfung. Die Berechnung entspricht dem Verfahren, welches auch bei Betreuung in einer Kindertagesstätte angewendet wird. Es wird ein Stundensatz in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege anerkannt. Neben der Vollendung des 1. Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden an 3 Tagen pro Woche.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e: Gesamtbereich Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

 

Die Einnahmen durch die Elternentgelte dienen der Mitfinanzierung der Betriebskosten für die einzelnen Kindertgesstätten und nehmen Einfluss auf die Haushaltsführung / Unterschussabdeckung. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen der einzelnen Einrichtungen dargestellt.

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der unveränderten Erhebung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016 gemäß der Vorgabe aus den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren wird zugestimmt.



 

 

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