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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Als der B-Plan 80 im Jahr 2011 aufgestellt wurde, sollte neben der Sportanlage am Großen Moorweg („Torneum“) auch eine Stellplatzanlage für das unmittelbar westlich des Großen Moorwegs gelegene Unternehmen HellermannTyton ermöglicht werden. Die bestehende Stellplatzanlage verfügt über ca. 330 Stellplätze. Aktuell zeichnet sich eine weitere Zunahme der Beschäftigtenzahl an diesem Standort ab, zudem stehen derzeit vom Unternehmen angemietete Stellplätze nicht dauerhaft zur Verfügung, so dass die vorhandene Stellplatzanlage östlich des Großen Moorwegs bereits jetzt ausgelastet ist.

Eine Ausweitung der Stellplatzanlage in die Fläche wird aus städtebaulichen Gründen, dem Gebot der flächensparenden Siedlungsentwicklung, abgelehnt. Das Unternehmen möchte aus diesen Gründen die Stellplatzanlage vertikal um mindestens 1 Stockwerk erweitern. Um ein Garagengebäude errichten zu können, das perspektivisch auch den Stellplatzbedarf weiterer Betriebserweiterungen mit abdecken kann, soll nicht nur eine Parkpalette (insgesamt ca. 640 Plätze), sondern auch eine ggfls. spätere Aufstockung zu einer Parkgarage mit bis zu insgesamt 4 Ebenen ermöglicht werden (EG + 1.-3.OG mit insgesamt ca.1.300 Plätzen). Bei einer angenommenen Geschosshöhe von 3 m ergibt sich daraus eine Gebäudehöhe von 12 m. Damit bliebe die Höhe weit unter der Höhe der dortigen Baumkronen.

 

Um bei einer in Gewerbegebieten max. festsetzbaren zulässigen Grundflächenzahl von 0,8 ein Garagengebäude in der gleichen Grundfläche des vorhandenen Parkplatzes errichten zu können, muss die gewerbliche Baufläche etwas (um ca. 10 m in östliche Richtung) erweitert werden.

 

Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist das Schaffen der planungsrechtlichen Vo-raussetzungen für den Bau eines Garagengebäudes auf einer gewerblichen Baufläche.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Für das Gebiet östlich der Kreisstraße K 22 Großer Moorweg in einer Tiefe von ca.85 m und nördlich des Brandskamps in einer Tiefe von ca. 220 m wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 80 „Östlich Großer Moorweg“ der Stadt Tornesch - entsprechend dem beigefügten Plan - aufgestellt. Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Garagengebäudes auf einer gewerblichen Baufläche. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) aufgestellt werden.

 

  1. Der Vorentwurf der Planung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen

 

 

.

 

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Anlagen

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