Beschlussvorlage - VO/16/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Gewährung des KiTa-Talers und einer zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel für Tornescher Kinder bei Betreuung in einer Tornescher Kindertagesstätte sowie Fortsetzung der Gewährung des KiTa-Talers bei Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter innerhalb des Kreises Pinneberg ab 01.08.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.06.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem 01.08.2006 erhalten Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Tornescher Kindertagesstätte betreut werden, eine freiwillige Förderung durch die Gewährung eines "KiTa-Talers" sowie Übernahme einer zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel. Gemäß den Richtlinien der Stadt Tornesch sowie der politischen Beratungen über eine Fortsetzung der freiwilligen Förderung erfolgte die letzte Anpassung zum 01.08.2014 (keine Erhöhung im KiGa-Jahr 2015/2016). Die Gewährung dieser Förderung ist zurzeit befristet bis zum 31.07.2016, sodass über eine Fortsetzung ab 01.08.2016 zu entscheiden ist. Vor dem Hintergrund, dass die kreiseinheitlichen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 unverändert bleiben (vgl. VO/16/059), wird empfohlen, die freiwillige Förderung durch die Stadt Tornesch ab dem 01.08.2016 bis einschließlich 31.07.2017 wie bisher zu gewähren.
Ab 01.01.2017 wird das „Gesetz zur Stärkung von Familien“ in Kraft treten. Danach soll ab 01.01.2017 ein monatlicher Zuschuss an Eltern von betreuten unter 3-jährigen Kindern in Höhe von bis zu 100,00 € „KiTa-Geld“ pro Kind eingeführt werden. Diese Förderung ist ein vorrangig in Anspruch zu nehmender Leistungsanspruch der Eltern und im Grunde mit der freiwilligen Leistung des „KiTa-Talers“ der Stadt Tornesch vergleichbar. Insofern wird empfohlen die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ für Kinder bis einschließlich des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird, ab 01.01.2017 in voller Höhe einzustellen (vgl. Ziff. 3 des Beschlussvorschlages).
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| X | vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | X | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: 365000 / Kindertageseinrichtungen | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
151.000,- € 151.000,- € 151.000,-€ 151.000,- € 151.000,- € 151.000,- € | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
0 40.000,- € 40.000,- € 40.000,- € 40.000,- € 40.000,- € | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der zurzeit vorliegenden Abrechnungsergebnisse für die Kindertagesstätten sowie Einschätzung des Mittelbedarfes aufgrund von Informationen aus den Antragstellungen für die Gewährung des KiTa-Taler’s bei Betreuung in Tagespflege ist eine Kostendeckung für die unveränderte Durchführung der ganzjährigen Förderung im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel möglich.
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die Gewährung des KiTa-Talers sowie die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel gemäß den freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch soll im Kindergartenjahr 2016/2017 fortgeführt werden.
- Die seit dem 01.08.2014 festgelegten KiTa-Taler-Beträge sollen auch im Kindergartenjahr 2016/2017 bestehen bleiben.
- Mit Einführung des geplanten „KiTa-Geldes“ wird die freiwillige Leistung für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, ab 01.01.2017 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Richtlinie, wonach bis die Gewährung des KiTa-Talers ab 01.01.2017 erst ab Vollendung des 3. Lebensjahres erfolgt, vorzubereiten.
- Die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel für unter 3-jährige Kinder bei Betreuung in einer Kindertagesstätte bleibt von einer Einstellung ab 01.01.2017 unberührt.