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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Seit dem 01.08.2006 erhalten Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Tornescher Kindertagesstätte  betreut werden, eine freiwillige Förderung durch die Gewährung eines "KiTa-Talers" sowie  Übernahme einer zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel. Gemäß den Richtlinien der Stadt Tornesch sowie der politischen Beratungen über eine Fortsetzung der freiwilligen Förderung  erfolgte die letzte Anpassung zum 01.08.2014 (keine Erhöhung im KiGa-Jahr 2015/2016).  Die Gewährung dieser Förderung ist zurzeit befristet bis zum 31.07.2016, sodass über eine Fortsetzung ab 01.08.2016 zu entscheiden ist.  Vor dem Hintergrund, dass die kreiseinheitlichen Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 unverändert bleiben (vgl. VO/16/059), wird empfohlen, die freiwillige Förderung durch die Stadt Tornesch ab dem 01.08.2016 bis einschließlich 31.07.2017 wie bisher zu gewähren.

 

Ab 01.01.2017 wird das „Gesetz zur Stärkung von Familien“ in Kraft treten. Danach soll ab 01.01.2017 ein monatlicher Zuschuss an Eltern von betreuten unter 3-jährigen Kindern in Höhe von bis zu 100,00 € „KiTa-Geld“ pro Kind eingeführt werden. Diese Förderung ist ein vorrangig in Anspruch zu nehmender Leistungsanspruch der Eltern und im Grunde mit der freiwilligen Leistung des „KiTa-Talers“ der Stadt Tornesch vergleichbar. Insofern wird empfohlen die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ für Kinder bis einschließlich des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird, ab 01.01.2017 in voller Höhe einzustellen (vgl. Ziff. 3 des Beschlussvorschlages).

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

X

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:  365000 / Kindertageseinrichtungen

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

151.000,- €   151.000,- €   151.000,-€   151.000,- €   151.000,- €   151.000,- € 

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

0                   40.000,- €      40.000,- €    40.000,- €    40.000,- €    40.000,- €

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der zurzeit vorliegenden Abrechnungsergebnisse für die Kindertagesstätten sowie Einschätzung des Mittelbedarfes aufgrund von Informationen aus den Antragstellungen für die Gewährung des KiTa-Taler’s bei Betreuung in Tagespflege  ist  eine  Kostendeckung für die unveränderte Durchführung der ganzjährigen Förderung im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel möglich.

 

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die Gewährung des KiTa-Talers sowie die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel gemäß den freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch soll im Kindergartenjahr 2016/2017 fortgeführt werden.
  2. Die seit dem 01.08.2014 festgelegten KiTa-Taler-Beträge sollen auch im Kindergartenjahr 2016/2017 bestehen bleiben.
  3. Mit Einführung des geplanten „KiTa-Geldes“ wird die freiwillige Leistung für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, ab 01.01.2017 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Richtlinie, wonach bis die Gewährung des KiTa-Talers ab 01.01.2017 erst ab Vollendung des 3. Lebensjahres erfolgt, vorzubereiten.
  4. Die Übernahme der zusätzlichen freiwilligen Sozialstaffel für unter 3-jährige Kinder bei Betreuung in einer Kindertagesstätte bleibt von einer Einstellung ab 01.01.2017 unberührt.

 


 

 

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