Beschlussvorlage - VO/16/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der DRK-Kindertagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.06.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem Beschluss zur Sanierung der DRK-Kindertagesstätte wurden zahlreiche Gespräche mit den beauftragten Architekten Herrn Thomas Sontheimer sowie Herrn Christian Peters, sowie Trägervertretern nebst Kindertagesstättenleiterin und Stellvertretung sowie Mitarbeiterinnen der Verwaltung geführt. Vertreter der Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg sowie der Lebensmittelaufsicht wurden teilweise zu den Beratungen hinzugezogen.
Das Dach wurde an einigen Stellen geöffnet, um den Zustand zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung einzuleiten.
Aus all diesen Besprechungen entstand der dieser Vorlage beigefügte Vorentwurf.
Erläuterungen hierzu:
- Das Gebäude bleibt mit Ausnahme des Anbaus einer Elementargruppe (bisher überdachte Außenfläche) in der bisherigen Kubatur, so dass das Dach seine bisherige Fläche behält. Jedoch wird geprüft, ob die Abkehr vom Flachdach vorteilhaft wäre.
- Elementar – und Krippenbereich sind in zwei Gebäudeteile, die durch die Gemeinschaftshalle verbunden sind, aufgeteilt.
- Durch die Schaffung von Kleingruppenräumen im Elementarbereich werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung von 20 Kindern pro Elementargruppe erfüllt.
- Im Elementarbereich der Kindertagesstätte werden zwei Sanitärräume zu einem großen Bereich zusammengeführt.
- Der bisherige Raum für die Sprachförderung wird zum Kreativraum.
- Weil die Gemeinschaftshalle auch heute schon als Essenraum von den Elementarkindern genutzt wird und auch die Fluchtwege im Brandfall frei zu halten sind, besteht hier keine Möglichkeit einen Bewegungsraum abzutrennen. Deshalb wurde aufgrund des Wunsches der Kita-Vertreter die Idee entwickelt einen Anbau separat gegenüber dem jetzigen Raum der Kita-Leitung zu errichten. Für die Schaffung der Zuwegung und zur Verbindung an das „Altgebäude“ wurde einerseits ein Teil des Leiterinnen-Raumes abgetrennt und die Verbindung durch einen Glasgang geschaffen.
- Die Wirtschaftsräume (Küche, Trockenlager, TK-Lager) verbleiben an ihrem Ort und werden saniert. Diese Sanierung umfasst den Austausch der Fenster, die Beseitigung der Nachtspeicherheizung, den Bodenbelag, die Kücheneinrichtung nebst Gerätschaften sowie Tiefkühlschränke für das TK-Lager. Das Trockenlager bedarf lediglich einer Wanddekoration und einer Erneuerung des Fußbodenbelages.
Zusätzlich ist der Brandschutz für die Küche wegen der Durchreiche zu organisieren.
- Der gegenwärtige Kreativraum weicht einem Besucher- und Behinderten-WC, um auch außerhalb der Kinderbetreuungszeiten eine Nutzung des Bewegungsraumes zu ermöglichen.
- Der Krippenbereich ist durch eine Zwischentür abgehend von der Gemeinschaftshalle gegenüber dem Elementarbereich angeordnet.
- Neu ist die Anordnung eines Schlafbereiches zwischen dem Gruppenraum von Familien und Krippengruppe. Diese Veränderung unterliegt einer gesetzlichen Forderung zur Erfüllung der Aufsichtspflicht.
- Neben der Garderobe für die Krippenkinder ist ein Nebenraum angeordnet, in dem sich Eltern in der Eingewöhnungsphase ihrer Kinder aufhalten können.
- Auch der neu geplante Sanitärbereich wird künftig von beiden Gruppen genutzt. Die Kindergartenaufsicht hat hierfür eine Empfehlung ausgesprochen.
- Über die Tür am Ende des Flures des Krippenbereiches ist der Zugang zur überdachten Freifläche im Eingangsbereich möglich. Dort können die Kinderkarre oder –wagen abgestellt werden. Um den unberechtigten Zugriff zu vermeiden, soll das gesamte Kindergartengelände eingezäunt werden.
- Neben den erwähnten räumlichen Umgestaltungen werden auch die Frischwasser- und Abwasserrohre erneuert und die Haustechnik geprüft und ggfs. ebenfalls erneuert werden.
Weitere Planungsschritte:
- Verfeinerung der Ausarbeitung weiterer notwendiger Sanierungsmaßnahmen
- Detaillierung Dachaufbau
- Aufbauten und Anbau
- Stellung Bau- und Entwässerungsanträge
- Ausschreibungen
- Spatenstich ggfs. im November 2016 für den Anbau des Bewegungsraumes
- Baubeginn Dach ab März 2017
Zeitlicher Ablauf in der Umsetzung:
- Erstellung Anbau
- März 2017 je nach Witterungsverhältnissen Ausbau und Erneuerung der Shed-
Dach-Verglasung, Aufmauerung und Abdichtung der Fenster innen und außen,
dann Abriss alter Dachaufbauten in 3 Bauabschnitten, Wiederaufbau Dachlagen,
Erneuerung der Lichtkuppeln, Dachrinnen, Attika – Bauzeit etwa 12 Wochen
- Herstellung Entwässerungsleitungen außen – zeitgleich Innensanierung
- Fassadensanierung
Geplante Fertigstellung ca. Herbst 2017
Der im Vorwege fertig gestellte Anbau (Bewegungsraum) schafft eine Ausweichfläche für die Sicherstellung des Kindergartenbetriebes. Die vorbereitende Planung nimmt schon allein deshalb mehr Zeit in Anspruch, weil die Sanierung weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden wird. Nur in Ausnahmefällen und auch nicht für alle Gruppen werden Ausweichräume zu suchen sein. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den planenden Architekten und ist abhängig von den jeweiligen Bauzeiten.
Kosten der Sanierung
Ein grober Kostenrahmen wurde seinerzeit bereits von Dipl. Ing. Haartje erstellt. Seinerzeit wurden Kosten in Höhe von 1,4 MIO € kalkuliert.
Die Schätzung der Gesamtkosten liegt angesichts der Dachproblematik noch nicht vor.
Zur Sitzung werden die Kosten für den Anbau des Bewegungsraumes beziffert werden können. Die Mittel dafür müssen bei Zustimmung zum Gesamtkonzept dann in den Nachtragshaushalt für 2016 eingestellt werden. Über die Bereitstellung weiterer Mittel zur Deckung der verbleibenden Sanierung wird dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu beraten sein.
Zuschüsse des Landes und des Kreises Pinneberg
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenkalkulation durch Herrn Dipl. Ing. Haartje wurde seinerzeit mitgeteilt, dass noch Zuschüsse des Kreises Pinneberg im Rahmen der bestehenden Richtlinien für zusätzlich geschaffene Plätze eingeworben werden könnten.
Nach der Entscheidung über den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte im Baugebiet Tornesch am See „Seepferdchen“ sind die Bedarfe jedoch gedeckt und eine weitere Förderung ist ausgeschlossen.
Die Finanzierung der Sanierung der DRK-Kindertagesstätte erfolgt neben dem Ankauf des bestehenden Gebäudes zum Restwert und Entgeltung der vorzeitigen Rückgabe des Erbbaurechtes durch die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) und wird durch Kredite finanziert werden müssen.
Für die Sanierung von Kindertagesstätten werden landesweit nur Zuschüsse an Kommunen mit einer niedrigen Finanzkraft ausgestattet sind oder denen, die unter dem Rettungsschirm stehen, gewährt. Tornesch gehört hierbei nicht zum Empfängerkreis.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | x | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Den vorliegenden Plänen zur Sanierung der DRK-Kindertagesstätte nebst Anbau eines Bewegungsraumes als Solitär mit Anbindung an das Gebäude wird zugestimmt.
Eigentümerin des Gebäudes ist die Grundstückgesellschaft Tornesch (GGT), die die Sanierungsmaßnahme durch Kreditaufnahmen finanzieren wird. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten weiter zu ermitteln und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 126.09.2016 vorzulegen, damit eine Empfehlung zur Mittelbereitstellung in den Nachtragshaushalt für 2016 und im Folgenden für den Haushaltsplan 2017 der GGT an den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen ausgesprochen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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