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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Seit dem Beschluss zur Sanierung der DRK-Kindertagesstätte wurden zahlreiche Gespräche mit den beauftragten Architekten Herrn Thomas Sontheimer sowie Herrn Christian Peters, sowie Trägervertretern nebst Kindertagesstättenleiterin und Stellvertretung sowie Mitarbeiterinnen der Verwaltung geführt. Vertreter der Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg sowie der Lebensmittelaufsicht wurden teilweise zu den Beratungen hinzugezogen.

Das Dach wurde an einigen Stellen geöffnet, um den Zustand zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung einzuleiten.

Aus all diesen Besprechungen entstand der dieser Vorlage beigefügte Vorentwurf.

 

Erläuterungen hierzu:

 

  • Das Gebäude bleibt mit Ausnahme des Anbaus einer Elementargruppe (bisher überdachte Außenfläche) in der bisherigen Kubatur, so dass das Dach seine bisherige Fläche behält. Jedoch wird geprüft, ob die Abkehr vom Flachdach vorteilhaft wäre.
  • Elementar – und Krippenbereich sind in zwei Gebäudeteile, die durch die Gemeinschaftshalle verbunden sind, aufgeteilt.
  • Durch die Schaffung von Kleingruppenräumen im Elementarbereich werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung von 20 Kindern pro Elementargruppe erfüllt.
  • Im Elementarbereich der Kindertagesstätte werden zwei Sanitärräume zu einem großen Bereich zusammengeführt.
  • Der bisherige Raum für die Sprachförderung wird zum Kreativraum.
  • Weil die Gemeinschaftshalle auch heute schon als Essenraum von den Elementarkindern genutzt wird und auch die Fluchtwege im Brandfall frei zu halten sind, besteht hier keine Möglichkeit einen Bewegungsraum abzutrennen. Deshalb wurde aufgrund des Wunsches der Kita-Vertreter die Idee entwickelt einen Anbau separat gegenüber dem jetzigen Raum der Kita-Leitung zu errichten. Für die Schaffung der Zuwegung und zur Verbindung an das „Altgebäude“ wurde einerseits ein Teil des Leiterinnen-Raumes abgetrennt und die Verbindung durch einen Glasgang geschaffen.
  • Die Wirtschaftsräume (Küche, Trockenlager, TK-Lager) verbleiben an ihrem Ort und werden saniert. Diese Sanierung umfasst den Austausch der Fenster, die Beseitigung der Nachtspeicherheizung,  den Bodenbelag, die Kücheneinrichtung nebst Gerätschaften sowie Tiefkühlschränke für das TK-Lager. Das Trockenlager bedarf lediglich einer Wanddekoration und einer Erneuerung des Fußbodenbelages.

Zusätzlich ist der Brandschutz für die Küche wegen der Durchreiche zu organisieren.

  • Der gegenwärtige Kreativraum weicht einem Besucher- und Behinderten-WC, um auch außerhalb der Kinderbetreuungszeiten eine Nutzung des Bewegungsraumes zu ermöglichen.
  • Der Krippenbereich ist durch eine Zwischentür abgehend von der Gemeinschaftshalle gegenüber dem Elementarbereich angeordnet.
  • Neu ist die Anordnung eines Schlafbereiches zwischen dem Gruppenraum von Familien und Krippengruppe. Diese Veränderung unterliegt einer gesetzlichen Forderung zur Erfüllung der Aufsichtspflicht.
  • Neben der Garderobe für die Krippenkinder ist ein Nebenraum angeordnet, in dem sich Eltern in der Eingewöhnungsphase ihrer Kinder aufhalten können.
  • Auch der neu geplante Sanitärbereich wird künftig von beiden Gruppen genutzt. Die Kindergartenaufsicht hat hierfür eine Empfehlung ausgesprochen.
  • Über die Tür am Ende des Flures des Krippenbereiches ist der Zugang zur überdachten Freifläche im Eingangsbereich möglich. Dort können die Kinderkarre oder –wagen abgestellt werden. Um den unberechtigten Zugriff zu vermeiden, soll das gesamte Kindergartengelände eingezäunt werden.
  • Neben den erwähnten räumlichen Umgestaltungen werden auch die Frischwasser- und Abwasserrohre erneuert und die Haustechnik geprüft und ggfs. ebenfalls erneuert werden.

 

 

Weitere Planungsschritte:

 

  • Verfeinerung der Ausarbeitung weiterer notwendiger Sanierungsmaßnahmen
  • Detaillierung Dachaufbau
  • Aufbauten und Anbau
  • Stellung Bau- und Entwässerungsanträge
  • Ausschreibungen
  • Spatenstich ggfs. im November 2016 für den Anbau des Bewegungsraumes
  • Baubeginn Dach ab März 2017

 

Zeitlicher  Ablauf in der Umsetzung:

 

  1. Erstellung Anbau
  2. März 2017 je nach Witterungsverhältnissen Ausbau und Erneuerung der Shed-

Dach-Verglasung, Aufmauerung und Abdichtung der Fenster innen und außen,

dann Abriss alter Dachaufbauten in 3 Bauabschnitten, Wiederaufbau Dachlagen,

Erneuerung der Lichtkuppeln, Dachrinnen, Attika – Bauzeit etwa 12 Wochen

 

  1. Herstellung Entwässerungsleitungen außen – zeitgleich Innensanierung
  2. Fassadensanierung

 

                  Geplante Fertigstellung ca. Herbst 2017

 

Der im Vorwege fertig gestellte Anbau (Bewegungsraum) schafft eine Ausweichfläche für die Sicherstellung des Kindergartenbetriebes. Die vorbereitende Planung nimmt schon allein deshalb mehr Zeit in Anspruch, weil die Sanierung weitestgehend im laufenden Betrieb stattfinden wird. Nur in Ausnahmefällen und auch nicht für alle Gruppen werden Ausweichräume zu suchen sein. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den planenden Architekten und ist abhängig von den jeweiligen Bauzeiten.

 

Kosten der Sanierung

Ein grober Kostenrahmen wurde seinerzeit bereits von Dipl. Ing. Haartje erstellt. Seinerzeit wurden Kosten in Höhe von 1,4 MIO € kalkuliert.

Die Schätzung der Gesamtkosten liegt angesichts der Dachproblematik noch nicht vor.

Zur Sitzung werden die Kosten für den Anbau des Bewegungsraumes beziffert werden können. Die Mittel dafür müssen bei Zustimmung zum Gesamtkonzept dann in den Nachtragshaushalt für 2016 eingestellt werden. Über die Bereitstellung weiterer Mittel zur Deckung der verbleibenden Sanierung wird dann im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu beraten sein.

 

Zuschüsse des Landes und des Kreises Pinneberg

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenkalkulation durch Herrn Dipl. Ing. Haartje wurde seinerzeit mitgeteilt, dass noch Zuschüsse des Kreises Pinneberg im Rahmen der bestehenden Richtlinien für zusätzlich geschaffene Plätze eingeworben werden könnten.

Nach der Entscheidung über den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte im Baugebiet Tornesch am See „Seepferdchen“ sind die Bedarfe jedoch gedeckt und eine weitere Förderung ist ausgeschlossen.

Die Finanzierung der Sanierung der DRK-Kindertagesstätte erfolgt neben dem Ankauf des bestehenden Gebäudes zum Restwert und Entgeltung der vorzeitigen Rückgabe des Erbbaurechtes durch die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) und wird durch Kredite finanziert werden müssen.

Für die Sanierung von Kindertagesstätten werden landesweit nur Zuschüsse an Kommunen mit einer niedrigen Finanzkraft ausgestattet sind oder denen, die unter dem Rettungsschirm stehen, gewährt. Tornesch gehört hierbei nicht zum Empfängerkreis. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Den vorliegenden Plänen zur Sanierung der DRK-Kindertagesstätte nebst Anbau eines Bewegungsraumes als Solitär mit Anbindung an das Gebäude wird zugestimmt.

Eigentümerin des Gebäudes ist die Grundstückgesellschaft Tornesch (GGT), die  die Sanierungsmaßnahme durch Kreditaufnahmen finanzieren wird. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten weiter zu ermitteln und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen am 126.09.2016 vorzulegen, damit eine Empfehlung zur Mittelbereitstellung in den Nachtragshaushalt für 2016  und im Folgenden für den Haushaltsplan 2017 der GGT an den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen ausgesprochen werden kann.

 

 

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Anlagen

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