Beschlussvorlage - VO/16/079
Grunddaten
- Betreff:
-
AWO-Bewegungskindergarten "Merlinweg";
hier: Elementarbetreuung in der Außenstelle "Bonhoefferhaus" ab 01.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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20.06.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend des Beschlusses vom 23.03.2016 hat die Verwaltung die Verhandlungen mit der AWO Schleswig-Holstein g GmbH (AWO) für eine zeitlich begrenzte Elementarbetreuung mit 25 Betreuungsplätzen im Bonhoefferhaus sowie einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten mit der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Tornesch abgeschlossen.
Unter Annahme einer Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte im Baugebiet Tornesch Am See im Herbst 2017 konnte dem Wunsch Kirchenvertreter nach einer Mietzeit von 5 Jahren nicht entsprochen werden. So wurde ein Kompromiss geschlossen, wonach im Mietvertrag nunmehr eine Laufzeit vom 01.06.2016 bis 30.06.2018 vereinbart wurde.
Unter Berücksichtigung der Betreuungsbedarfe von Tornescher Eltern, die für das Kindergartenjahr 2016/2017 bis heute noch keine Zusage für den benötigten Betreuungsplatz in den vorhandenen fünf Kindertagesstätten erhalten haben, sowie Rücksprache mit Eltern, die zeitnah nach Tornesch zuziehen werden, wird von der AWO präferiert, die Elementarbetreuung im Bonhoefferhaus ab dem 01.09.2016 als Ganztagsgruppe anzubieten (vgl. Anlage). Ein früherer „Start“ ist unter Abwägung aller Erfordernisse und Interessen aus verschiedenen Gründen nicht leistbar. Aufgrund der bevorstehenden „Sommerpause“ sowie der „Komplettsanierung der AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp“ sowie Organisation der 6-wöchigen Übergangsbetreuung von Kindern aus dem Lüttkamp im Merlinweg ist Frau Elsner schon zum jetzigen Zeitpunkt sehr vorausschauend und konstruktiv in die Vorbereitungen zur Schaffung der Betreuungsplätze im Bonhoefferhaus eingestiegen (Bewerbungsgespräche, Begehung der Räumlichkeiten, Organisation des Mittagstisches über die AWO-KiTa „Merlinweg“). Lt. der vorliegenden Stellungnahme der AWO Schleswig-Holstein vom 02.06.2016 sollte das erforderliche Fachpersonal zum 01.08.2016 eingestellt werden, damit eine „Einarbeitungszeit“ bzw. Teambildung möglich ist. Schließlich sollen alle Kinder, die in dieser Gruppe einen Platz erhalten, einen gelungenen Start in die KiTa-Betreuung erleben können und diesen Ort bis zum Umzug in die neue Kindertagesstätte gern besuchen. Laut Stand vom 02.06.2016 liegen Frau Elsner bereits ab 01.09.2016 verbindliche Anmeldungen für insgesamt 20 Kinder vor.
Betreuungsbedarfe:
bis 14.00 Uhrbis 15.00 Uhrbis 16.00 Uhr
6 Kinder 5 Kinder 9 Kinder**)
**)
Von den 9 Kindern, die eine Betreuung bis 16.00 Uhr benötigen, werden 4 Kinder voraussichtlich erst im Spätsommer mit ihren Eltern in Tornesch zuziehen (Immobilie im Bau).
Der Antrag der AWO Unterelbe vom 02.06.2016 ist aus Sicht der Verwaltung zu befürworten. Die Entwicklung der Nachfrage seit dem Frühjahr 2015 hat deutlich gezeigt, dass Eltern, die in Tornesch Hauseigentum erwerben oder aber neuen Mietwohnraum beziehen, verstärkt aus dem Umland zuziehen, der Arbeitsplatz aber häufig in Hamburg bestehen bleibt. Deshalb werden überwiegend längere Betreuungszeiten als nur halbtags benötigt. Die Vergabe der letzten freien 5 Betreuungsplätze sollte, sofern der Einrichtung als Ganztagsgruppe entsprochen wird, im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine möglichst wirtschaftliche Auslastung ausschließlich für eine Betreuung bis 16.00 Uhr erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Kalkulation für den notwendigen städtischen Zuschuss für die zusätzliche Betreuungsgruppe ist anliegend beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Positionen enthält, die noch der Änderungen bedürfen. So ist vorerst auf der Einnahmeseite von nur 20 Elternbeiträgen ausgegangen worden. Auf der Ausgabenseite wurde zumindest für das Jahr 2016 von zu zahlenden Mieten an die Kirche ab 15.04.2016 ausgegangen. Der Mietvertrag ist jedoch erst ab 01.06.2016 (früherer Abschluss wegen notwendigen baulichen Maßnahmen; Kosten bis zur Höhe von 3.000,-- € trägt die Kirchengemeinde Tornesch) geschlossen worden.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: Gesamtbereich Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten | ||||||
Aufwendungen incl. Miete | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
74.000,- 207.600,- 28.000,- | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die Betriebserlaubnis für die Einrichtung einer Elementargruppe im „Bonhoefferhaus“ ist ab 01.08.2016 (Beginn des Kindergartenjahres) von der AWO Schleswig-Holstein zu beantragen. Der Gruppenbetrieb wird ab 01.09.2016 aufgenommen.
- In dieser Gruppe sollen 25 Kinder mit einer Regelbetreuungszeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut werden.
- Damit die Betreuungsplätze weitestgehend nachfrageorientiert und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können, dürfen in dieser Gruppe im Kindergartenjahr 2016/2017 bis zu 10 Kinder „wahlweise flexibel“, mindestens jedoch bis 14.00 Uhr, betreut werden.
- Die AWO Schleswig-Holstein g GmbH wird gebeten, die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Elementargruppe im Bonhoefferhaus gemäß Betriebserlaubnis des Kreises Pinneberg zu schaffen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereitzustellen und im Rahmen der Planungen über den Nachtragshaushalt 2016 der Stadt Tornesch zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,2 kB
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109 kB
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