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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Noch im November letzten Jahres hat der Umweltminister des Landes Schleswig-Holsteins auf das Schreiben der Stadt Tornesch bezogen auf die Osterfeuerproblematik reagiert. Das Schreiben liegt als Kopie (Anlage 1) dieser Vorlage bei. Darin wird  Verständnis für die Probleme

gezeigt, gleichzeitig wird angeregt, ein kommunales Meinungsbild herzustellen, bevor neue landesrechtliche Regelungen in Betracht kommen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Tornesch im Dezember beim Städteverband eine Umfrage initiert ( siehe Anlage 2). Das Ergebnis dieser Umfrage sollte unbedingt abgewartet werden. Denn ein landeseinheitliches Angehen des Problemes hat m.E. deutliche Vorteile gegenüber einer Insellösung (eigene Satzung). Parallel dazu wurde am Beispiel der Satzung der Stadt Norderstedt ein möglicher Entwurf für eine ”Tornescher Satzung” erarbeitet (Anlage 3).

Insgesamt gibt es im Vergleich zur Norderstedter Satzung (Anlage 4) vier wesentliche Änderungen. Mit diesen Änderungen wird versucht dem Tenor der Äußerungen aus der letzten Sitzung des Umweltausschusses zu folgen – auf der einen Seite eine Einschränkung der Osterfeuer vornehmen zu können, auf der anderen aber auch nicht alles verbieten zu müssen. Grundsätzlich bleibt das Problem der Überwachung der Feuer an einem Ostersonnabend zum einen wie auch die Tatsache, daß mit einer eigenen Satzung Hoffnungen bei der Bevölkerung

( hier bei den Nicht-Brennern) geweckt werden, die im Einzelfall von einer Nulllösung ausgehen.

Deshalb ist in §2 Abs.1 auch nur noch von Gefahren, die von einem Feuer ausgehen, die Rede und nicht-wie in Norderstedt-auch von Belästigung. Dieser Begriff erscheint viel zu unbestimmt und von jedem einzelnen neu interpretierbar.

Im Abs.5 sind die Abstände, die ein Feuer haben muß teilweise anders als in Norderstedt gewählt worden. Der Abstand der Wald-, Moor –und Heideflächen von einem Feuer soll auch hier 100m betragen. Der Abstand zum Knick kann aber m.E. deutlich geringer ausfallen ( hier 30m).

Andernfalls wäre das Abbrennen nicht einmal auf einer Wiese gegeben.

 

Ebenso verringert werden kann der Abstand zu Gebäuden mit weicher Bedachung und zu oberirdischer Lagerung von Brennmaterial (hier 50m statt 100m). Andernfalls gäbe es allzuviel zu beachten bei einer Ausnahmegenehmigung. Gänzlich entbehrlich scheint der §3, in dem es noch Hinweise für den Gebrauch anderer Koch -, Heiz- und Wärmegeräte gibt.

Hier werden nur Selbstverständlichkeiten festgeschrieben, die im Übrigen auch nichts mit der Osterfeuerproblematik zu tun haben.

 

Diese möglichen Änderungen einer ”Tornescher Satzung” gegenüber dem Ursprungstext aus Norderstedt sind im weiteren  noch nicht mit dem Innenministerium abgestimmt, da erst ein Votum der Politik eingeholt werden soll. Die Zustimmung des Innenministeriums zu einer solchen Insellösung ist aber zwingend erforderlich.

 

M.E. wäre eine landesweit gültige Regelung deutlich vorteilhafter als ein Alleingang einzelner Kommunen. 

 
Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Verminderung der Osterfeuer ist auch ein Beitrag zur Luftreinhaltung.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Umweltausschuß befürwortet die Umfrage beim Städteverband abzuwarten und einer landesweit einheitlichen Regelung den Vorzug zu geben. Sollte dies in 2007 erfolglos bleiben, wäre die “Tornescher Satzung” wie in der Vorlage dargestellt mit dem Innenministerium abzustimmen.

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Anlagen

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