Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/186

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der

     Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des

    Haushaltsjahres,

 

c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

    maßnahmen (Kreditermächtigung),

 

d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-

    gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt

    worden sind,

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2017 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Der Ergebnisplan schließt derzeit bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 31.335.800 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 33.624.400 €, mit einem Jahresfehlbetrag von 2.288.600 € ab.

 

Wie bereits im Arbeitskreis zur Haushaltskonsoldierung erörtert, ist dieser Fehlbetrag im Wesentlichen der erhöhten Steuerkraft der Stadt Tornesch im Zeitraum 1.7.2015 – 30.6.2016 und der daraus resultierenden Erhöhung der Kreisumlage sowie der Finanzausgleichsumlage geschuldet. Siehe hierzu die anliegende Berechnung des Finanzausgleichs 2017.

 

Weiterhin wurde im Arbeitskreis „Haushaltskonsolidierung“ verabredet, dass die Verwaltung auf Basis des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs Einsparvorschläge erarbeitet, die in Form einer Excel-Tabelle zusammengefasst, in den Fachausschüssen beraten und letztendlich im Finanzausschuss entschieden werden sollen, um das sich abzeichnende Defizit im Ergebnisplan zu reduzieren.

 

Die Excel-Tabelle, mit den zusammengefassten Einsparvorschlägen der Verwaltung, befindet sich zurzeit noch in der Erstellung und wird im Laufe der kommenden Woche (46.) nachgereicht.

 

Erstmals enthält dann die vorgenannte Liste auch eine Übersicht der voraussichtlich in 2017 und Folgejahre zu leistenden Abschreibungswerte, die von der Fa. KommCura im Rahmen der Aufnahme und Bewertung des städtischen Anlagevermögens ermittelt wurden.

 

 

Weitere Erläuterungen erfolgen, soweit gewünscht, mündlich.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Siehe A +B bzw. beigefügte Anlagen

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Die Ratsversammlung beschließt:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.854.000  EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

31.578.400  EUR

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.724.400  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

28.484.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

28.713.300  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

1.665.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

2.498.300  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.324.400  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

810.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

8.000.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

111,93 Stellen

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...