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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/194

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Von der GGT Tornesch ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Seit 2008 wird die Haushaltsführung nach der GemHVO-Doppik angewandt, dementsprechend ist gem. § 1 ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2017 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 747.200 Euro und bei den Aufwendungen mit 745.500 Euro ab und ergibt somit ein Jahresgewinn von 1.700 Euro.

 

Dier Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Geplante Maßnahmen sind der Neubau der KiTA im Neubaugebiet Tornesch am See sowie der Erwerb der KiTas Friedlandstraße sowie der KiTa Rostocker Straße, letztere wird größtenteils im Wirtschaftsjahr 2016 abgewickelt, bei Bedarf werden vorhandene Haushaltsmittel übertragen. Sämtliche Investitionsmaßnahmen müssen mangels eigener liquider Mittel über Darlehen finanziert werden. Die Planung zu den im Raum stehenden Maßnahmen Neubau eines Rathauses bzw. Sanierung des vorhandenen Rathauses wurde wegen der zur Zeit geführten Diskussion in den politischen Gremien nicht mit aufgenommen, ggfs. ist hier frühzeitig ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 aufzustellen. Der Finanzplan schließt mit einem Defizit in Höhe von 125.400 Euro ab, dieser Fehlbetrag der liquiden Mittel wird durch ein bei der Stadt Tornesch aufzunehmendes Liquiditätsdarlehen ausgeglichen (Kassenkredit). Die im Nachtrag 2016 eingestellten Verpflichtungsermächtigungen bei den Investitionsmaßnahmen wurden als Ansätze bei den Auszahlungen des Jahres 2017 eingestellt.

Die Einzahlungen aus Aufnahme von Darlehen betragen insgesamt 4.845.000 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt insgesamt 1.643.500 Euro, hierauf entfällt 1 Mio Euro auf Kassenkredit Girokonten sowie 643.500 Euro auf das Liquiditätsdarlehen der Stadt, im Wirtschaftsjahr 2017 ist eine Aufnahme von 125.400 Euro vorgesehen, die Differenz in Höhe von 518.100 Euro sind in Vorjahren bei der Stadt aufgenommene Kassenkredite.

 

In der Stellenübersicht ist das in der GGT eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enhält auch die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

 

Die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 wurden teilweise im Rahmen der Ordnungsprüfung im Oktober 2016 geprüft, die endgültigen Prüfungsarbeiten sind noch anstehend.

 

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Von der Stadt Tornesch ist ein weiteres Liquiditätsdarlehen i.H.v. 125.400 Euro bereitzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 20147 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im ergebnisplan werden die Erträge mit 747.200 Euro und die Aufwendungen mit 745.500 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 1.700 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 5.585.000 Euro sowie die Auszahlungen mit 5.710.400 Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 4.845.000 Euro und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.643.500 Euro festgesetzt.



 

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Anlagen

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