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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/012-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit  in seiner Sitzung am 13.02.2017 beraten und sich darauf verständigt, die Maßnahme hinsichtlich eines möglichst wirtschaftlichen und bautechnisch optimalen Ablaufes zu überdenken und die Zuwendungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Darüber hinaus sollen die gesamten Kosten und finanziellen Auswirkungen dargestellt werden.

 

Die im Rahmen der Sanierung geplanten Maßnahmen sind daraufhin entsprechend der Richtlinien und im Hinblick auf einen optimierten Bauablauf zusammengestellt und die zuwendungsfähigen Maßnahmen in einem konkreten Antrag in Höhe von 1 Mio. EURO beziffert worden.

 

Im Einzelnen sind die Maßnahmen in der Anlage tabellarisch gemäß ihrer Zuwendungsfähigkeit und Priorität dargestellt.

 

Als Durchführungszeitraum wurde entsprechend der Beratung in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2017 das Jahr 2018 angegeben. Aufgrund der Haushaltslage und der Personalressourcen im Bau- und Planungsamt ist dies eine realistische Planung.

Nach Auskunft der KfW-Bank ist es jedoch aufgrund der dortigen Vorgaben nicht möglich, ein Darlehen  für eine Maßnahme zu gewähren, mit der  nicht im laufenden Haushaltjahr begonnen werden kann. Insofern ist der Maßnahmebeginn im Antrag am 25.04.2017 auf das Haushaltsjahr 2017 korrigiert worden.Der Zuwendungsbescheid ist mit Datum vom 28.04.2017 eingegangen.

 

Die Verwaltung hat allerdings nach Prüfung festgestellt, dass ein Baubeginn in diesem Jahr nicht  mehr möglich ist.

Der zuständige Sachbearbeiter ist durch beschlossene Projekte, die in diesem Jahr neben dem regulären Tagesgeschäft abgearbeitet werden müssen, zeitlich gebunden. Hierzu gehören die  Sanierung und die Erweiterung des DRK-Kindergartens, die Sanierung der Aufzugsanlage an der  Fußgängerbrücke und der Umbau der Johannes- Schwennesen-Schule.

 

Darüber hinaus ist im Hinblick auf die angelaufenen Planungen für die Sanierung der KGS, welche bereits in der Sitzung des Schulverbands am 08.02.2017 näher erläutert wurden, die Kapazität einer Vollzeitstelle  erreicht, so dass die gleichzeitige Bearbeitung der Rathaus- und der KGS-Sanierung auch in 2018 nicht möglich ist.

 

Es ist der Verwaltung bewusst, dass die Verschiebung der Maßnahmen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Dies ist äußerst bedauerlich, angesichts der personellen Kapazitäten  jedoch leider unabänderlich.

 

Angesichts der eingeschränkten Personalressourcen und der daraus resultierenden Verschiebung der Rathaussanierung ist die Verwaltung gezwungen, den Zuwendungsbescheid der KfW-Bank mit einem entsprechenden Hinweis wieder zurückzusenden.

In Hinblick auf die Zinsbindungsfrist (30.12.2020) des für die Finanzierung des seinerzeitigen Ankaufs des Rathauses aufgenommenen Kommunaldarlehens, wäre es zu überlegen, den Baubeginn der Sanierungsmaßnahme für das Rathaus auf den Herbst 2020 zu terminieren. Bis dahin hätte sich die Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters relativiert und zudem könnte man die dann anstehende Prolongation des Kommunaldarlehens zum Ende des Jahres 2020 (Restsaldo dann 272.424,18 €) für die Finanzierung der Rathaussanierung nutzen.

Risiken stellen sich jedoch dann in der Form dar, dass eine Förderung durch die KfW-Bank zu dem dann angestrebten Sanierungszeitpunkt und auch ein günstiger Zinssatz auf dem heutigen Niveau nicht garantiert werden können.

 

Schlussfolgernd ist der in der Sitzung des Hauptausschusses  vom 24.04.2017 gefasste Beschluss, die geplanten Sanierungsmaßnahme des Rathauses aus 2018 in das Jahr 2017 vorzuziehen (wegen einer möglichen Förderung durch die KfW-Bank), zurückzunehmen und zudem ein neuer Baubeginn für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen festzulegen.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Kenntnisnahme

 

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Anlagen

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