Beschlussvorlage - /16/150-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen sowie die Ablösebeträge der Stadt Tornesch (Stellplatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.07.2017
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18.09.2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.10.2017
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Über den Entwurf einer Stellplatzsatzung wurde in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.06.2017 beraten. Auf Wunsch des Ausschusses wurde der Entwurf der Satzung im Wesentlichen in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt, zudem wurden Inhalte aus der Flensburger Stellplatzsatzung (Beschreibung der Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement, Gestaltung von Stellplätzen und Fahrrad-Abstellanlagen, Abweichungen) übernommen:
- Die Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement wurden konkretisiert (§ 3 Abs.4);
- die Höhe der Ablösebeträge wurde angepasst (§ 4 Abs.3; Berechnung s.u.);
- es wurden Vorgaben zur Gestaltung und Beschaffung von Stellplätzen und Fahrrad-Abstellanlagen ergänzt (§§ 5,6);
- es wurde die Möglichkeit eröffnet, Abweichungen von der Satzung zuzulassen (§ 7);
- die Richtzahlenliste (Anlage 1) wurde um die Richtzahlen für Abstellanlagen für Fahrräder ergänzt;
- der Plan mit dem 300 m-Fußwege-Radius um den Bahnhof (Anlage 2) wurde als Luftbild mit den tatsächlichen Fußwegebeziehungen dargestellt;
- der Plan mit Kennzeichnung der Zone A für höhere Ablösebeträge im Ortskern (Anlage 3) wurde den Geltungsbereichen der B-Pläne im Ortskern angepasst (B-Pläne 91-94 zuzüglich Einkaufszentrum „Alte Brennerei“);
Die Bestimmung der Höhe der Ablösebeträge wurde auf folgender Grundlage vorgenommen:
- Bei der Kostenberechnung werden 25 m² für einen Stellplätze einschl. Bewegungsfläche berücksichtigt
- Ablösebetrag darf gem. Landesbauordnung nur anteilige Herstellungskosten berücksichtigen (80%)(§50 (6) LBO SH)! Hintergrund: Eine vollständige Weitergabe der Kosten ist durch die Rechtsprechung nicht gedeckt, da mit dem Ablösebetrag keine Stellplätze geschaffen werden, die dem Ablösebetrag zahlenden Bauherren zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
- Ablösebetrag = 0,8 * (25 m² * Grunderwerbskosten je m² + 25 m² * Baukosten je m² )
- Grunderwerbskosten je m²
in Zone A = 260 €/m² (basierend auf Bodenrichtwert (31.12.2016) für MFH + 30 % (200 €/m² + 60 €/m²))
im restl. Stadtgebiet = 200 €/m² (basierend auf Bodenrichtwert (31.12.2016) für MFH (200 €/m²))
Hinweis: Die Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für den Kreis Pinneberg differenziert nicht zwischen dem Ortskern und dem restlichen (bebauten) Stadtgebiet, es wurde deshalb pauschal ein um 30% höherer Wert bei den Grunderwerbskosten im Ortskern angenommen.
Es wurden jeweils die Bodenrichtwerte für Mehrfamilienhaus-Wohnbebauung (MFH) angesetzt, da im Segment der Einfamilienhausbebauung (EFH) nicht mit der Zahlung von Ablösebeträgen zu rechnen ist. Ebenso wurden die niedrigeren Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen und Flächen im Außenbereich nicht in Ansatz gebracht, da davon ausgegangen werden kann, dass Ablösebeträge im Bereich der gewerblichen Bauflächen sowie im Außenbereich eher nicht in Betracht kommen.
Baukosten je m²
- angesetzt werden 140 € / m² ; dieser Betrag basiert auf einer aktuellen Kostenschätzung der Baukosten für eine durch die Stadt zu errichtende Stellplatzanlage (inkl. Planungs-, Vermessungs-, Entwässerungskosten))
Daraus ergeben sich folgende Ablösebeträge:
Zone A
25 m² * 140 € + 25 m² * 260 € = 3.500 € + 6.500 €= 10.000 €
0,8 * 10.000 € = 8.000 €
restl. Stadtgebiet
25 m² * 140 € + 25 m² * 200 € = 3.500 € + 5.000 € = 8.500 €
0,8 * 8.500 € = 6.800 €
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die der Vorlage anliegende „Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen sowie die Ablösebeträge der Stadt Tornesch“ (Stellplatzsatzung) vom 21.06.2017 wird beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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933 kB
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