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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Aufgrund der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Stadtwerke Tornesch GmbH verpflichtet, bis zum 01. Juli 2007 den Betrieb des Strom- und Gasnetzes von den anderen Tätigkeitsbereichen (Vertrieb) zu trennen. Hierfür ist die Gründung einer eigenständigen GmbH, die die Strom- und Gasnetze betreibt, erforderlich. Die Gesellschaft wird unter dem Namen Stadtwerke Tornesch – Netz GmbH firmiert. Um Abgrenzungsschwierigkeiten, die bei einer Gründung zum 01.07. eines Jahres entstehen würden, aus dem Wege zu gehen, soll die GmbH zeitgleich mit der entsprechenden Netz GmbH von Eon-Hanse möglichst bereits zum 01. Januar 2007 gegründet werden. Durch evtl. organisatorische Schwierigkeiten bei Eon-Hanse kann sich der Start der Gesellschaft noch um einige Monate verschieben. Gesellschafter wird die Stadtwerke Tornesch GmbH sein. Die Strom- und Gasnetze werden dann gegen eine Pachtentschädigung von der Stadtwerke Tornesch GmbH an die Stadtwerke Tornesch – Netz GmbH verpachtet. Für den Netzbetrieb ist dann ausschließlich die Stadtwerke Tornesch –Netz GmbH verantwortlich.

 

Gem. § 102 Abs. 5 der Gemeindeordnung dürfen Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft, an der die Gemeinde mit mehr als 50 % beteiligt ist, einer Beteiligung der Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft nur nach vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung und nur dann zustimmen, wenn für die Gemeinde selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.

 

Da die Stadt Tornesch 51 % der Anteile an der Stadtwerke Tornesch GmbH hält, ist somit die Zustimmung der Ratsversammlung erforderlich. Die Beteiligungsvoraussetzungen für die Stadt selbst liegen vor, da sie auch bei der Gründung der Stadtwerke Tornesch GmbH vorlagen. Die Haftung der Stadtwerke Tornesch GmbH wird durch den Mindestbetrag des Stammkapitals von 25.000,00 € begrenzt.

 

Es ist vorgesehen dass sowohl die Gesellschaften, an denen Eon-Hanse beteiligt ist, als auch Eon-Hanse selbst entsprechende Netz-Gesellschaften gründen. Eine telefonische Nachfrage bei der Kommunalaufsichtsbehörde hat ergeben, dass von dort keine Bedenken erhoben werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gründung der Stadtwerke Tornesch – Netz GmbH durch die Stadtwerke Tornesch GmbH zuzustimmen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung stimmt gem. § 102 Abs. 5 der Gemeindeordnung der Gründung der Stadtwerke Tornesch – Netz GmbH durch die Stadtwerke Tornesch GmbH zu.

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