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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Erneuerung des 2. Bauabschnittes Pfahlweg – Norderstraße wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 05. Februar 2007 mit dem Beschluss beraten, die Entwurfsplanung den Anliegern in einer Informationsveranstaltung vorzustellen. Diese fand am 06. März in der Sporthalle der Fritz-Reuter-Schule statt. Seitens der Anlieger und der Interessengemeinschaft WHP wurden folgende Änderungswünsche vorgetragen:

 

Grundsätzliches

 

Die WHP / Anlieger lehnen den gesamten Straßenbau mit dem Hinweis ab, dass die Stadt ihrer Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen sei. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Straßenbefestigung nach 25 – 30 Jahren technisch und auch nach Rechtssprechung als abgängig gilt. In dem Zeitraum von über 20 Jahren hat die Verkehrsbelastung  exorbitant zugenommen (Kfz-Dichte, Mobilität, Kfz-Gewichte) Diese Zunahme kann nicht mit Unterhaltungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die technischen Anforderungen an eine Straßenbefestigung waren 1969 / 1970 wesentlich geringer als heute.

 

Die Anlieger lehnen im Abschnitt Pfahlweg – Pastorendamm den Straßenbau mit dem Hinweis ab, dass dort der Zustand der Fahrbahnoberfläche besser sei, als im übrigen Abschnitt. Grundsätzlich kann dieser Hinweis bestätigt werden, allerdings besteht ein durchgehendes flächenartiges Rissbild und die Tragfähigkeit des Asphaltes ist auf Grund durchgeführter Untersuchungen nicht ausreichend. Daher ist eine Erneuerung wie im Abschnitt Pastorendamm – Norderstraße vorgesehen. Ein Hocheinbau ist aufgrund der nicht ausreichenden Tragfähigkeit und aus topografischen Gründen nicht möglich.

 

Schrägbordsteine/Grundstückszufahrten

 

Für die Herstellung der Grundstückszufahrten wird seitens der Anlieger und der Interessengemeinschaft WHP der Einbau von Schrägborden abgelehnt. Wie bereits in der Vorlage des Bau- und Planungsausschusses vom 05.02.2007 ausgeführt, kann für den Abschnitt Pastorendamm - Norderstraße seitens der Verwaltung für die Herstellung der Grundstückszufahrten die Verwendung von Schrägbordsteinen nicht empfohlen werden. Die straßenverkehrsrechtlich erforderliche Mindestbreite kombinierter Geh- und Radwege von 2,50 m würde um rund 40 cm unterschritten werden. Das gilt analog auch für die im Abschnitt Pfahlweg – Pastorendamm 2,0m breiten Gehwege, da Kinder auf dem Gehweg fahren müssen.

Wünsche hinsichtlich Verbreiterungen von Grundstückszufahrten/zusätzlichen Zufahrten werden im direkten Gespräch einvernehmlich mit den einzelnen Anliegern geklärt.

 

 

 

Parkplätze

 

Die WHP und einige Anliegern lehnen grundsätzlich die vorgesehenen Parkplätze ab. Die Entwurfsrichtlinie EAE empfiehlt einen Richtwert von 3-6WE/P. Daran sollte, soweit Flächen zur Verfügung stehen, festgehalten werden.

 

Fahrbahnteiler/ Fahrbahnverengungen

 

Der im Abschnitt Pfahlweg – Pastorendamm geplante Fahrbahnteiler soll entfallen, um ein Parken auf der Fahrbahn bzw. in Parkbuchten für den Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Bei der geplanten Fahrbahnverengung von 3,50 m im Bereich des Durchlasses Moorgraben handelt es sich um die einzige Verengung im Abschnitt. Die Länge des Durchlasses ist nicht ausreichend um die Fahrbahn und die Gehwege in unveränderter Breite herzustellen. Hinsichtlich einer möglichen Verkehrsregelung wird ein Gespräch mit der Straßenverkehrsbehörde stattfinden (Leitbaken und VZ „Fahrbahneinengung“)

 

Grundstücksgrenzen

 

Hinsichtlich möglicher Teilüberbauungen Gehwege durch Einfriedigungen seitens der Anlieger wird zeitnah eine Grenzfeststellung durch einen Vermesser erfolgen und eine einvernehmliche Lösung mit den Anliegern angestrebt.

 

Grünflächen

 

Seitens der Anlieger werden die geplanten Grün-/Seitenflächen zwischen den Grundstücksgrenzen und dem gepflasterten kombinierten Geh- und Radweg abgelehnt. Grundsätzlich ist eine gärtnerische Nutzung dieser Streifen, sofern es die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen zulassen, durch die Grundstückseigentümer im Rahmen einer Nutzungsvereinbarungen möglich. Eine Überbauung dieser Fläche ist ausgeschlossen. Die Flächen können auch wahlweise in Grand befestigt werden. Zu beachten ist, dass die gepflasterten Geh- und Radwege nur die Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Ein mit Grand befestigter Seitenstreifen von mind. 0,50 m Breite ist für die Pedal- und Lenkerfreiheit beim Begegnungsverkehr Radfahrer / Fußgänger sehr hilfreich.

 

Wiederverwendung belasteter Asphalt

 

Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Belastung des Asphalts mit teer-/pechhaltigen Bestandteilen festgestellt. Inwieweit eine Wiederverwendung nach entsprechender umweltgerechter Aufbereitung eine wirtschaftliche Lösung darstellt, wird im Rahmen der Ausschreibung ermittelt.

 

Kostensteigerung

 

Im Rahmen der Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt gibt es 2 Kostenschätzungen. Die erste Schätzung, vorgestellt im Bau- und Planungsausschuss am 16.01.2006, geht von Baukosten in Höhe von 1.015.000,00 Euro aus. Die zweite Kostenschätzung, vorgestellt im Bau- und Planungsausschuss am 05.02.2007, geht von Baukosten in Höhe von 1.055.000,00 Euro aus. Die Kostensteigerung ist auf die folgenden Punkte zurückzuführen:

 

·         allgemeine Preissteigerung für Betonwaren und Asphalt (aus Ausschreibungsergebnissen)

·         Mehrkosten durch belasteten Asphalt – diese Kosten waren, aufgrund fehlender Untersuchungsergebnisse, in der ersten Schätzung noch nicht berücksichtigt

·         Kosten für die Sanierung der Schmutzwasserleitung - waren in der ersten Schätzung

noch nicht berücksichtigt

·         Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %

 

Bauzeit

 

·         Ausschreibung und Vergabe im April / Mai 07

·         Baubeginn Juni 07

·         Fertigstellung Sommer 08

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Hinsichtlich der Verwendung des vorhandenen, belasteten Asphaltes und der Wahl der zu verwendenden Baustoffe wird die Umweltverträglichkeit beachtet. Durch die Verringerung der Fahrbahnbreite wird die Oberflächenversiegelung reduziert.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Für Kinder und Jugendliche wird die Verkehrssicherheit durch die Verbreiterung der Geh- und Radweg (einschl. Seitenstreifen) erhöht.

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit. Für den 2. Bauabschnitt wird nach einer Kostenschätzung mit Baukosten einschl. Honorar in Höhe von 1.055.000, -- Euro

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Heimstättenstraße im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für die Erneuerung der Heimstättenstraße 60 % - 75 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

Der voraussichtliche Beitragssatz je anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich für die Abschnitte auf:

 

Abschnitt Pfahlweg – Pastorendamm              10,00 Euro/m²

Abschnitt Pastorendamm – Norderstraße               11,05 Euro/m²

Die Beiträge sollen in 3 Raten erhoben werden:

 

1.      Rate: 50 % von 80 % nach Baubeginn Sommer 07

2.      Rate: 50 % von 80 % Herbst  07

3.      Schlusszahlung nach Abrechnung Sommer 08

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfplanung zu.

 

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Anlagen

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