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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/261

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Jahr 2015 wurde die Gebührensatzung für die Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Tornesch neu erlassen. Die Firma Kubus, mit deren Unterstützung die Verwaltung die Gebührensätze neu kalkuliert hat, empfahl damals, die Gebührensätze alle drei Jahren neu zu kalkulieren. Dies wurde von Seiten der Verwaltung mit erneuter Unterstützung der Firma Kubus durchgeführt. Seit der Kalkulation der Gebühren 2015 hat sich ein wesentlicher Teil in der Kalkulation geändert, der sich auf die Gebührensätze niederschlägt.Generelle Vorhaltekosten, die die Stadt nach den Verpflichtungen aus dem Brandschutzrecht eh hat, fließen nicht mit in die Kalkulation.

Die Kalkulation berücksichtigt auch die aktuelle Rechtssprechung in der Feuerwehrgebührenkalkualtion. Sie ging zu einer gerechteren einsatzbezogenen Überprüfung der Kosten über, insbesondere der Fahrzeugkosten über, was eine Verringerung der Stundensätze für die Fahrzeuge zur Folge hat. 

 

Als Grundlage zur Fortschreibung der Gebühren diente die von der Firma Kubus zur Verfügung gestellte Berechnungsmatrix. Nach Eingabe aller Daten wurde die Kalkulation von KUBUS überprüft und freigegeben.

 

Die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Tornesch  vom 01. Juli 2015 enthält die Veränderungen der Gebühren.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende Anlage zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistung der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Tornesch und beauftragt die Bürgermeisterin, die Satzung auszufertigen und zu veröffentlichen.
 

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Anlagen

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