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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.08.2016 die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Aufbereitung der Fahrradabstellanlage an der Alten Ahrenloher Straße aufzunehmen.  Ziel der Maßnahme sollte es sein in 2017 witterungsgeschützte Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen, die gleichzeitig ein hohes Gefühl von Sicherheit durch offene und durchsichtige Gestaltung geben.

 

Bei der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass sich das Grundstück im Eigentum der Deutschen Bahn befindet. Mit der Planung wurde erst begonnen, nachdem seitens der Bahn die Aussage getätigt wurde, dass grundsätzlich nichts gegen eine weitere Nutzung spricht. Die Zusage seitens der Bahn erfolgt aber erst, wenn eine detaillierte Planung vorliegt.

 

Auf dem Gelände befinden sich derzeit 3 Fahrradständer mit jeweils 18 Einstellmöglichkeiten. Das Gelände ist zur Bahn hin durch einen Lärmschutzwall vom Bahnsteig abgetrennt und durch eine Zuwegung (Treppenaufstieg) direkt zum Bahnsteig angebunden. Eine barrierefreie Anbindung ist direkt von der Alten Ahrenloher Straße vorhanden.

 

Für die Überdachung wurde das B+R Modulbausystem der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) gewählt (Anlage 3). Das Bausystem sieht Module mit unterschiedlichen Abmessungen in der Länge und / oder Breite sowie einem Dachüberstand vor. Aufgrund des zu Verfügung stehenden Platzes wurde ein Modul mit einer Breite von 6,0 m gewählt. Hier lassen sich zwei Reihen von ca. 1,0 m langen Fahrrad-Anlehnbügeln in Schrägaufstellung und einer Fahrgasse von 2,0 m unterbringen. Die Abstände der Bügel betragen 1,0 m damit eine beidseitige Nutzung gewährleistet ist.

 

Es ist vorgesehen die Hinterseite des Moduls mit einer Rückwand aus farbigem Lochblech und an den Seitenwänden nur Rankgitter ohne Bepflanzung anzubringen. Die Farbe der Lochbleche, der Hauptträger und der Rankgitter soll analog der Fahrradabstellanlage Hamburger Straße erfolgen.

Die Befestigung der Stellplatzanlage erfolgt mit Pflaster ohne Fase. Um eine eindeutige Führung zu erzielen, sollen die Wegeführung und die Abstellflächen unterschiedlicher Farbe erhalten.

 

 

Für eine ausreichende Beleuchtung soll die Anlage mit Poller-Leuchten und eingelassenen LED-Leuchten mit Bewegungsmelder in den Dachbalken der Überdachung ausgestattet werden.

 

Zur optischen Gestaltung der Anlage ist geplant, die Weide im Eingangsbereich mit einer Rundbank zu versehen und die vorhandene Grünfläche durch ein Pflanzbeet zu ersetzen.

Die beiden aufgestellten Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anzahl der Fahrradstellplätze. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen wird mit mind. 75 Fahrrädern angesetzt, da in der näheren Umgebung an allen geeigneten Plätzen Fahrräder abgestellt werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin zwei Varianten entwickelt. Die Variante 1 umfasst den Bau der Fahrradabstellanlage auf der derzeit genutzten Fläche und ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Variante 2 sieht eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche für die Fahrradstellplatzanlage vor und ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Variante 1 sieht die Errichtung der Fahrradabstellanlage auf der derzeit genutzten Fläche vor. Es können insgesamt 42 Stellplätze errichtet werden. Dies entspricht weniger Abstellmöglichkeiten als derzeit vorhanden. Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten  incl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 175.000,00 Euro zu rechnen.

 

Die Variante 2 sieht die Verdopplung der Fläche vor. Es können insgesamt 89 Stellplätze errichtet werden. Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten  incl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 282.000,00 Euro zu rechnen.

 

Es ist geplant Fördermittel bei der NAH.SH und der Metropolregion Hamburg zu beantragen. Die maximale Förderquote bei der NAH.SH beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten und bei der Metropolregion Hamburg bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

Nein

 

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

282.000

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der Bau- und Planungssauschuss stimmt der Planung der Fahrradstellplatzanlage in der Variante 2 zu und beauftragt die Verwaltung eine Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen.

Parallel ist bei der NAH.SH und dem Förderfond der Metropolregion Hamburg jeweils ein Antrag
 

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Anlagen

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