Beschlussvorlage - VO/18/274
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Fahrradstellplatzanlage Alte Ahrenloher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2018
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.08.2016 die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Aufbereitung der Fahrradabstellanlage an der Alten Ahrenloher Straße aufzunehmen. Ziel der Maßnahme sollte es sein in 2017 witterungsgeschützte Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen, die gleichzeitig ein hohes Gefühl von Sicherheit durch offene und durchsichtige Gestaltung geben.
Bei der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass sich das Grundstück im Eigentum der Deutschen Bahn befindet. Mit der Planung wurde erst begonnen, nachdem seitens der Bahn die Aussage getätigt wurde, dass grundsätzlich nichts gegen eine weitere Nutzung spricht. Die Zusage seitens der Bahn erfolgt aber erst, wenn eine detaillierte Planung vorliegt.
Auf dem Gelände befinden sich derzeit 3 Fahrradständer mit jeweils 18 Einstellmöglichkeiten. Das Gelände ist zur Bahn hin durch einen Lärmschutzwall vom Bahnsteig abgetrennt und durch eine Zuwegung (Treppenaufstieg) direkt zum Bahnsteig angebunden. Eine barrierefreie Anbindung ist direkt von der Alten Ahrenloher Straße vorhanden.
Für die Überdachung wurde das B+R Modulbausystem der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) gewählt (Anlage 3). Das Bausystem sieht Module mit unterschiedlichen Abmessungen in der Länge und / oder Breite sowie einem Dachüberstand vor. Aufgrund des zu Verfügung stehenden Platzes wurde ein Modul mit einer Breite von 6,0 m gewählt. Hier lassen sich zwei Reihen von ca. 1,0 m langen Fahrrad-Anlehnbügeln in Schrägaufstellung und einer Fahrgasse von 2,0 m unterbringen. Die Abstände der Bügel betragen 1,0 m damit eine beidseitige Nutzung gewährleistet ist.
Es ist vorgesehen die Hinterseite des Moduls mit einer Rückwand aus farbigem Lochblech und an den Seitenwänden nur Rankgitter ohne Bepflanzung anzubringen. Die Farbe der Lochbleche, der Hauptträger und der Rankgitter soll analog der Fahrradabstellanlage Hamburger Straße erfolgen.
Die Befestigung der Stellplatzanlage erfolgt mit Pflaster ohne Fase. Um eine eindeutige Führung zu erzielen, sollen die Wegeführung und die Abstellflächen unterschiedlicher Farbe erhalten.
Für eine ausreichende Beleuchtung soll die Anlage mit Poller-Leuchten und eingelassenen LED-Leuchten mit Bewegungsmelder in den Dachbalken der Überdachung ausgestattet werden.
Zur optischen Gestaltung der Anlage ist geplant, die Weide im Eingangsbereich mit einer Rundbank zu versehen und die vorhandene Grünfläche durch ein Pflanzbeet zu ersetzen.
Die beiden aufgestellten Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anzahl der Fahrradstellplätze. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen wird mit mind. 75 Fahrrädern angesetzt, da in der näheren Umgebung an allen geeigneten Plätzen Fahrräder abgestellt werden.
Die Verwaltung hat daraufhin zwei Varianten entwickelt. Die Variante 1 umfasst den Bau der Fahrradabstellanlage auf der derzeit genutzten Fläche und ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Variante 2 sieht eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche für die Fahrradstellplatzanlage vor und ist in der Anlage 2 dargestellt.
Die Variante 1 sieht die Errichtung der Fahrradabstellanlage auf der derzeit genutzten Fläche vor. Es können insgesamt 42 Stellplätze errichtet werden. Dies entspricht weniger Abstellmöglichkeiten als derzeit vorhanden. Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten incl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 175.000,00 Euro zu rechnen.
Die Variante 2 sieht die Verdopplung der Fläche vor. Es können insgesamt 89 Stellplätze errichtet werden. Nach einer Kostenberechnung ist mit Baukosten incl. Ingenieurhonorar in Höhe von rd. 282.000,00 Euro zu rechnen.
Es ist geplant Fördermittel bei der NAH.SH und der Metropolregion Hamburg zu beantragen. Die maximale Förderquote bei der NAH.SH beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten und bei der Metropolregion Hamburg bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | Nein
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Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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| 282.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Der Bau- und Planungssauschuss stimmt der Planung der Fahrradstellplatzanlage in der Variante 2 zu und beauftragt die Verwaltung eine Nutzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen.
Parallel ist bei der NAH.SH und dem Förderfond der Metropolregion Hamburg jeweils ein Antrag
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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723,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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842,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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