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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/18/283

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ist  ein Haushaltsplan zu erstellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht, sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune. Dem Haushaltsplan ist ein Vorbericht, die Bilanz des Vorvorjahres sowie eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals beizufügen. Die Übersicht über die geplanten Verpflichtungsermächtigungen entfällt, da keinerlei VEs für Folgejahre eingeplant wurden.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Planjahres enthalten. Es wird ein Jahresgewinn von 4.100 Euro erwartet.

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Als wesentliche Maßnahmen sind die KiTa Seepferdchen sowie der Erwerb eines Wohngebäudes zu nennen. Für die Errichtung der KiTa wurden alle notwendigen Auszahlungsansätze in vergangenen Haushaltsjahren veranschlagt und werden weiter als Haushaltsermächtigungen ins Planjahr übertragen (zulässig bis zur Fertigstellung der Maßnahme). Es wird somit kein weiterer Auszahlungsansatz veranschlagt. Die Einzahlungsansätze für Kreditaufnahmen hingegen verfallen kraft Gesetz beim Inkrafttreten des übernächsten Haushaltsplans (Zusammenstellung). Die Kreditaufnahme wurde im Haushalt 2017 veranschlagt und verfällt somit mit Gültigkeit des Haushaltes 2019. Die notwendige Kreditaufnahme für den Neubau der Kita Seepferdchen ist somit neu zu veranschlagen und beträgt unter Berücksichtigung der Förderbeträge und bereits aufgenommener Darlehen 3.495.000 Euro für Baukosten und Grunderwerb. Die Anschafffungskosten für das Wohngebäude belaufen sich auf 345.000 Euro incl. Nebenkosten. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über Darlehen. Die Summe der Darlehensaufnahme beträgt somit 3.840.000 Euro. Durch diese Planung wird im Finanzplan ein Überschuss in Höhe von 3.474.000 Euro ausgewiesen, der tatsächlich durch die o.g. Übertragung von Haushaltsresten aber nicht eintreten wird.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 5.000.000 Euro und beinhaltet summarisch  auch das Liquiditätsdarlehen der Stadt mit derzeit 516.400 Euro. Die Höhe des Kassenkredites ist für eine variable Zwischenfinanzierung der o.g. Maßnahmen unerlässlich. Durch die sinkende Zinsbelastung der bestehenden Altdarlehen ist eine weitere Aufnahme von städtischen Kassenkrediten nicht mehr vorgesehen.

 

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für den städtischen Haushalt bezüglich der Defizitabdeckung der KiTas. Nach dem Merlinweg wurden die KiTas Rostocker Straße und Friedlandstraße in das Eigentum der GGT überführt. Ersten Überlegungen zufolge wird eine Direktabrechnung zwischen Stadt und GGT über Miet- und Mietnebenkosten angestrebt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Der von der GGT für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Im Ergebnisplan werden die Erträge mit 816.900 Euro und die Aufwendungen mit 812.800 Euro festgestellt. Es wird ein Jahresgewinn von 4.100 Euro erwartet. Im Finanzplan werden die Einzahlungen mit 6.371.700 Euro sowie die Auszahlungen mit 2.897.700 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der Kredite beträgt 3.840.000 Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.


 

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Anlagen

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