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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/18/302

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Tornesch darf gemäß § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermit-teln. Über die Entgegennahme entscheidet bis zu einem Betrag bis 25.000 € die Bürger-meisterin. Über 25.000 € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zu-wendung mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwen-dungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in wel-chem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Zuwendungsgeber: Zuwendung:Zuwendungszweck:

 

Bestattungen Grelck 300,00 €                     Förderung der Jugendfeuerwehr

Budnianer Hilfe e.V.                    416,35 €                     Förderung der Jugendfeuerwehr

HellermannTyton GmbH                 2.500,00 €                     Förderung des Feuerschutzes

Horst Lehmann         1.000,00 €        Förderung der Jugendfeuerwehr

Hanns G. Werner GmbH

& Co. KG500,00 €Förderung des Feuerschutzes

Optiker Bade100,00 €Förderung des Feuerschutzes

Familie Ahrens800,00 €Förderung der Jugendhilfe

Autohaus Hansen100,00 €Förderung des Feuerschutzes

Kriech Immobilien150,00 €Förderung des Feuerschutzes

Khaled Mohsen200,00 €Förderung der Erziehung, Volks-

und Berufsausbildung

Christel Berg150,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr

Anja Brand655,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr

Familie Ahrens400,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr

Wiebke Thies-Rogner/

für Günther Thies         1.250,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr

Budnianer Hilfe e.V.490,63 €Förderung der Jugendfeuerwehr

 

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