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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Zur Kompensation der Nachfrageüberhänge (vgl. Sachbericht VO/19/024), die insbesondere für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres ab dem 2. Halbjahr des kommenden Kindergartenjahres bestehen, wird verwaltungsseitig ab 01.01.2020 eine zeitlich befristete Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch  vorgeschlagen. Aufgrund der großzügigen räumlichen Bedingungen in diesem Gebäude können bei einer entsprechneden Personalausstattung bis zu 25 Kinder in einer Elementargruppe betreut werden.  Hierdurch könnte in Ergänzung  der erfolgten Eröffnung der AWO-KiTa „Seepferdchen“  ab Januar 2020 das Gesamtangebot für Kinder im Elementarbereich auf 445 Plätze erweitert werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahme wird aufgrund der Nähe zum Haupthaus der Ev.-Luth. Kindertagesstätte sowie der räumlichen Gegebenheiten einschließlich Küchenzeile, Flurbereich mit Garderobe und Sanitärbereich als sehr sinnvoll eingeschätzt.

 

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse des „Bonhoefferhauses“ sowie Beendigung des derzeit geschlossenen Mietvertrages mit der Kirchengemeinde Tornesch für die „AWO-Übergangsgruppe“ zum 31.12.2019 ist nach Einschätzung der Verwaltung davon auszugehen, dass die Fortsetzung der Kinderbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ ab 01.01.2020 als „Nebenstelle“ der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde geführt werden könnte. Eine Konkretisierung der weiteren Planungen setzt zunächst den Eintritt in die Gespräche über eine organisatorische Machbarkeit sowie Kostenplanung mit der Kirchengemeinde Tornesch und ggfs. die zeitnahe Beteiligung der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg voraus. 

 

Ausblick:

Im laufenden Kindergartenjahr wurden ab August 2018 weitere Betreuungsplätze durch die zeitlich befristete Einrichtung der „Fritzi-Gruppe“ an der FRS zur Verfügung gestellt. Trotz dieser Maßnahme  werden aktuell 42 Tornescher Kinder in einer auswärtigen Einrichtung betreut (17 Kinder besuchen eine Hamburger Einrichtung, 25 Kinder besuchen eine auswärtige Einrichtung innerhalb des Kreises Pinneberg).

 

Die künftige Entwicklung der  Einwohnerzahlen sowie der jährlichen Geburtenzahlen in der Stadt Tornesch kann leider nur als Schätzwert prognostiziert werden. Tendenziell ist auf Grundlage der vorliegenden Erhebungen (Annahme: 150 Geburten pro Jahr)  davon auszugehen,  dass in den kommenden vier Kindergartenjahren in der Stadt Tornesch etwa 250  „U-3-Betreuungsplätze“  sowie 500  Elementarplätze benötigt werden, um eine nachfrageorientierte Platzvergabe umsetzen zu können. 

 

Sofern sich diese Einschätzung bestätigt, könnten weitere Betreuungsplätze  an der  „WABE-Kindertagesstätte in der Pommernstraße“ (Elementarbetreuung im Stadtteilbüro) sowie an der  „Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch“  (ggfs. Erweiterungsanbau für 2 Gruppen) geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird zunächst vorgeschlagen, die Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort Bonhoefferhaus für eine Dauer vom 01.01.2020 bis längstens zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 zu prüfen. In der Zwischenzeit sind verschiedene Planungen zur Schaffung zusätzlicher KiTa-Plätze  vorzunehmen und rechtzeitig Fördermittel einzuwerben.

 

Auf diese Planungen  ist  im Rahmen der nächsten Fortschreibung  der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Kreises Pinneberg vorausschauend hinzuweisen, da nur Angebote förderfähig sind, die im Bedarfsplan erfasst sind.

 

 

Prüfungen:

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

  1. Die Elementarbetreuung für 25 Kinder am Standort „Bonhoefferhaus“ soll ab 01.01.2020 in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch fortgesetzt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ziel der Erlangung einer erforderlichen Betriebserlaubnis ab 01.01.2020 bis längstens 31.07.2022 für die Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort Bonhoefferhaus durch die Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg, in die die Verhandlungen mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch einzutreten.

 

  1. Die benötigten Finanzierungsmittel für die erforderliche Ergänzung der vorhandenen Einrichtung im Bonhoefferhaus, Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie für die jährliche Betriebsführung ab 01.01.2020 sind zu ermitteln und dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

  1. Bei der Planung der Betreuungsangebote ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist zu berücksichtigen, dass bis zur möglichen Umsetzung weiterer Maßnahmen die Elementarbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ zunächst als befristete Maßnahme für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis längstens 31.07.2022 eingerichtet wird. Eine frühzeitigere Einstellung der Elementarbetreuung im „Bonhoefferhaus“  ist anzustreben, wenn andere Alternativen zur Schaffung weiterer Plätze umgesetzt sind.

 

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