Beschlussvorlage - VO/19/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im Kindergartenjahr 2019/2020;
hier: Fortsetzung einer Elementargruppe am Standort "Bonhoefferhaus" ab 01.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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18.02.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Zur Kompensation der Nachfrageüberhänge (vgl. Sachbericht VO/19/024), die insbesondere für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres ab dem 2. Halbjahr des kommenden Kindergartenjahres bestehen, wird verwaltungsseitig ab 01.01.2020 eine zeitlich befristete Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch vorgeschlagen. Aufgrund der großzügigen räumlichen Bedingungen in diesem Gebäude können bei einer entsprechneden Personalausstattung bis zu 25 Kinder in einer Elementargruppe betreut werden. Hierdurch könnte in Ergänzung der erfolgten Eröffnung der AWO-KiTa „Seepferdchen“ ab Januar 2020 das Gesamtangebot für Kinder im Elementarbereich auf 445 Plätze erweitert werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahme wird aufgrund der Nähe zum Haupthaus der Ev.-Luth. Kindertagesstätte sowie der räumlichen Gegebenheiten einschließlich Küchenzeile, Flurbereich mit Garderobe und Sanitärbereich als sehr sinnvoll eingeschätzt.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse des „Bonhoefferhauses“ sowie Beendigung des derzeit geschlossenen Mietvertrages mit der Kirchengemeinde Tornesch für die „AWO-Übergangsgruppe“ zum 31.12.2019 ist nach Einschätzung der Verwaltung davon auszugehen, dass die Fortsetzung der Kinderbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ ab 01.01.2020 als „Nebenstelle“ der Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde geführt werden könnte. Eine Konkretisierung der weiteren Planungen setzt zunächst den Eintritt in die Gespräche über eine organisatorische Machbarkeit sowie Kostenplanung mit der Kirchengemeinde Tornesch und ggfs. die zeitnahe Beteiligung der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg voraus.
Ausblick:
Im laufenden Kindergartenjahr wurden ab August 2018 weitere Betreuungsplätze durch die zeitlich befristete Einrichtung der „Fritzi-Gruppe“ an der FRS zur Verfügung gestellt. Trotz dieser Maßnahme werden aktuell 42 Tornescher Kinder in einer auswärtigen Einrichtung betreut (17 Kinder besuchen eine Hamburger Einrichtung, 25 Kinder besuchen eine auswärtige Einrichtung innerhalb des Kreises Pinneberg).
Die künftige Entwicklung der Einwohnerzahlen sowie der jährlichen Geburtenzahlen in der Stadt Tornesch kann leider nur als Schätzwert prognostiziert werden. Tendenziell ist auf Grundlage der vorliegenden Erhebungen (Annahme: 150 Geburten pro Jahr) davon auszugehen, dass in den kommenden vier Kindergartenjahren in der Stadt Tornesch etwa 250 „U-3-Betreuungsplätze“ sowie 500 Elementarplätze benötigt werden, um eine nachfrageorientierte Platzvergabe umsetzen zu können.
Sofern sich diese Einschätzung bestätigt, könnten weitere Betreuungsplätze an der „WABE-Kindertagesstätte in der Pommernstraße“ (Elementarbetreuung im Stadtteilbüro) sowie an der „Ev.-Luth. Kindertagesstätte Tornesch“ (ggfs. Erweiterungsanbau für 2 Gruppen) geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund wird zunächst vorgeschlagen, die Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort Bonhoefferhaus für eine Dauer vom 01.01.2020 bis längstens zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 zu prüfen. In der Zwischenzeit sind verschiedene Planungen zur Schaffung zusätzlicher KiTa-Plätze vorzunehmen und rechtzeitig Fördermittel einzuwerben.
Auf diese Planungen ist im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Kreises Pinneberg vorausschauend hinzuweisen, da nur Angebote förderfähig sind, die im Bedarfsplan erfasst sind.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Die Elementarbetreuung für 25 Kinder am Standort „Bonhoefferhaus“ soll ab 01.01.2020 in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch fortgesetzt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ziel der Erlangung einer erforderlichen Betriebserlaubnis ab 01.01.2020 bis längstens 31.07.2022 für die Fortsetzung der Elementarbetreuung am Standort Bonhoefferhaus durch die Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Kreises Pinneberg, in die die Verhandlungen mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Tornesch einzutreten.
- Die benötigten Finanzierungsmittel für die erforderliche Ergänzung der vorhandenen Einrichtung im Bonhoefferhaus, Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie für die jährliche Betriebsführung ab 01.01.2020 sind zu ermitteln und dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.
- Bei der Planung der Betreuungsangebote ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist zu berücksichtigen, dass bis zur möglichen Umsetzung weiterer Maßnahmen die Elementarbetreuung am Standort „Bonhoefferhaus“ zunächst als befristete Maßnahme für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis längstens 31.07.2022 eingerichtet wird. Eine frühzeitigere Einstellung der Elementarbetreuung im „Bonhoefferhaus“ ist anzustreben, wenn andere Alternativen zur Schaffung weiterer Plätze umgesetzt sind.