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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Gemeindeprüfungsamt -GPA- hat in der Zeit von Oktober bis November 2016 die nach § 1 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes -KPG- vorgeschriebene Prüfung des Schulzweckverbandes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015 durchgeführt. Die Prüfung hat unter der Leitung von Herrn Schöning und seinem Prüfungsteam stattgefunden.

 

Der schriftliche Bericht ist der Verwaltung erst am 01.03.2019 zugegangen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Berichtes hat innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Berichtes zu erfolgen.

 

Die Prüfung erstreckte sich hauptsächlich auf die kamerale Haushaltswirtschaft mit Übergang auf die doppische Buchführung, welche im Prüfungszeitraum stattfand.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Ergebnis innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Vom Prüfungsamt wird zu den mit Ziffern versehenen Beanstandungen eine Stellungnahme erwartet, ansonsten nur, wenn die geprüfte Verwaltung die dargestellte Auffassung nicht teilt. Im Prüfungsbericht des Schulzweckverbandes sind keine Beanstandungen mit Ziffern versehen, so dass eine Stellungnahme an das GPA entfallen kann. Die Verwaltung hat aber zu den Beanstandungen ohne Ziffern Stellungnahmen abgegeben, die dieser Vorlage angehängt sind.

 

Die öffentliche Auslegung des Prüfungsberichtes gemäß § 7 Abs. 5 KPG wird Ende Juni/Anfang Juli erfolgen.

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Schulverbandsversammlung nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen durch den Landrat des Kreises Pinneberg, Gemeindeprüfungsamt, für die Jahre 2012 bis 2015 zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung gefertigten Stellungnahmen zu den Beanstandungen.

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Anlagen

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