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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In ihrer Sitzung am 14.03.2006 hat die Ratsversammlung dem Wechsel des letzten Jahrganges der auslaufenden Tornescher Realschule zur Realschule Uetersen zum Schuljahr 2007/2008 zugestimmt. Außerdem sollen den Eltern keine Mehrkosten durch die Schülerbeförderung entstehen.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Bedarfsermittlung zur Schülerbeförderung vorgelegt, die in Zusammenarbeit mit der RST durch den stellv. Schulelternvertreter der RST durchgeführt wurde. Diese ergab, dass von z. Zt. 84 Schüler/innen der 9. Klassen 70 in den Wintermonaten und 63 das ganze Schuljahr zur Realschule nach Uetersen befördert werden möchten.

 

Da bereits seit Jahren Tornescher Schüler/innen nach Uetersen zum LMG und in den letzten Jahren auch zur Realschule und zur Hauptschule nach Uetersen fahren, besteht bereits eine gute Busanbindung zu diesen Schulen. Die aktuellen Fahrpläne der Linien 61 und 67 sind auf die Anfangs- und Endzeiten dieser Schulen zugeschnitten (s. Anlagen).

Die Schüler/innen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten gem. der Satzung des Kreises über die Schülerbeförderung gegen die Stadt Uetersen. Die Satzung sieht vor, dass Schüler/innen, deren Schulweg mehr als 4 km beträgt, in den Wintermonaten (Nov.- März) und - wenn er mehr als 6 km beträgt - ganzjährig die Kosten für eine Monatskarte erstattet bekommen (abzüglich eines Eigenanteils von 7,50 € pro Monat). Um die Eltern von Mehrkosten für die Schülerbeförderung freizustellen, wäre es erforderlich, dass die Stadt Tornesch den Eigenanteil erstattet und ggf. den Schülerinnen und Schülern, die keinen Anspruch auf Kostenerstattung außerhalb der Wintermonate haben, den Bus aber dennoch nutzen möchten, die Monatskarten in den Sommermonaten bezahlt.

Davon ausgehend, dass alle 63 Schüler/innen, die dies bei der o.g. Befragung so angegeben haben, tatsächlich ganzjährig den Bus nutzen werden, käme für diese Schüler/innen eine Abo-Karte von 26,20 €/Monat in Frage (entspricht 288 € pro Jahr x 63 = 18.144 €).

Im Rahmen der regulären Schülerbeförderung hat hiervon die Stadt Uetersen rd. 5.600 € (63 Schüler/innen x 5 Monate x 17,67 € Diffenz zum vollen Kartenpreis) zu tragen. Diese Summe ist von den rd. 18.200 € abzuziehen. Es verbleiben Kosten von 12.700 €.

Für die 7 Schüler/innen, die lediglich in den Wintermonaten fahren möchten, kommen noch einmal 262,50 € hinzu (7 Schüler/innen x 5 Monate x 7,50 € Eigenanteil).

Es könnten also Kosten von insgesamt rd. 13.000 € für Schülerbeförderung entstehen. Ob tatsächlich alle Schüler/innen dieses Angebot nutzen, kann derzeit nicht vorausgesagt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht realistisch wäre anzunehmen, dass 15- bis 16-jährige Schüler/innen für solche Entfernungen regelmäßig den Bus nutzen.

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen hat die Vorlagen unverändert beschlossen.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe oben

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Fahrkosten, die von der Stadt Uetersen nicht übernommen werden, werden den Erziehungsberechtigten bis zu 100 % erstattet.

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Anlagen

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