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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/152

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im folgenden werden Vorschläge für mögliche Maßnahmen aufgeführt, für die Fördermittel beim Kreis beantragt werden könnten. Der Maßnahmenkatalog speist sich aus Vorschlägen des AkiM (Arbeitskreis innerstädtische Mobilität), des VEP (Verkehrsentwicklungsplan) und der Verwaltung.

 

  1. Einrichtung Radroute Schäferweg-Prisdorfer Weg-Asperhorner Weg:

Sanierung der Straßendecke und Sicherung von Knotenpunkten durch Markierungen und bauliche Maßnahmen (ergänzend sind Beschilderungen sinnvoll diese werden durch das Förderprogramm des Kreises jedoch nicht abgedeckt)

 

  1. Einrichtung Fahrradstraße Sandberg-Friedlandstr.-Friedensallee:

Markierungen mind. an Beginn und Ende, Sicherung von Knotenpunkten durch Markierungen und bauliche Maßnahmen (ergänzend sind Beschilderungen erforderlich diese werden durch das Förderprogramm des Kreises jedoch nicht abgedeckt)

 

  1. Einrichtung Fahrradstraße Lindenweg:

s.o.

 

  1. Einrichtung Fahrradstraße Pracherdamm:

s.o.

 

Hinweis: Maßnahmen, die bereits Teil des Förderantrages „Veloroute Uetersen-Tornesch-Oha“ im Rahmen des Bundesprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ (Förderquote 70 %) sind, werden hier nicht aufgeführt. Auch die Anlage von weiteren Fahrradabstellanlagen im Bahnhofsumfeld ist hier nicht aufgeführt; hier sind Förderungen durch Nah.SH (75%) und denrderfonds der Metropolregion (12,5 %) grundsätzlich möglich. Die Möglichkiet einer Kumulierung von Fördermitteln bis zu einem Eigenanteil von 10 % wird in den Ausschreibungsunterlagen des Förderprogramms „Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg“ zwar benannt, wird aus organisatorischen Gründen (z.B. unterschiedliche Zeitschienen im Antragsverfahren) verwaltungsseitig nicht angestrebt.

 

Die Förderrichtlinie des Kreises beschränkt die förderfähigen Maßnahmen u.a. auf Straßen, die in der Baulast der Stadt liegen; damit sind Maßnahmen auf Landes- und Kreisstraßen mit diesem Programm nicht förderfähig auch wenn die Stadt diese auf eigene Kosten umsetzen könnte; dies betrifft z.B.

 

  • Sanierung der Radwege bzw. Einrichtung von Schutzstreifen an der Esinger Str.-Pinneberger Str.
  • Neubau Fuß- und Radweg Westseite Friedrichstr. zwischen Pracherdamm und Eichenweg
  • Einfärbung der Fahrradüberwege am Kreisverkehr

 

 

Übersichtsplan

 

 

Verwaltungsseitig ist Punkt 1 „Einrichtung Radroute Schäferweg-Prisdorfer Weg-Asperhorner Weg „ in dem vorgeschlagenem Ausmaß nicht für einen Förderantrag in 2019 umsetzbar. Da die Planungen für den Antrag auf Förderung bis mind. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) fortgeschritten sein müssen, müssen Voruntersuchungen, Kostenberechnung, Erläuterungsbericht und erste Entwürfe (Querschnitte etc) vorliegen. Auf Grund der Kürze der Zeit, ist dies von der Verwaltung selber nicht leistbar und auch das Finden eines geeigneten Ingenieurbüros ist nicht realistisch.

Zudem sollte bei der Maßnahme berücksichtigt werden, dass durch die Sanierung der Landesstraße L 110 mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der genannten Strecke gerechnet wird. Die Voruntersuchungen/Zustandserfassung sollten sinnvollerweise erst nach der Sanierung der L 110 stattfinden, sodass alle Schäden (auch diese, welche durch die erhöhte Nutzung als Ausweichstrecke zur L 110 erst entstehen) aufgenommen werden können.

Daher sollte diese Maßnahme für einen Förderantrag in 2020 berücksichtigt werden.

Da eine Sanierung der Straße zunächst auch große zusätzliche Attraktivität für den Autoverkehr schafft, sollten sich bei dieser Maßnahme zusätzlich Gedanken gemacht werden, wie im Zuge der Deckensanierung eines Wirtschaftsweges die Attraktivität der Radverkehrsnutzung in den Vordergrund rückt.

 

Die Richtlinie zur Förderung der Radinfrastruktur nennt für das Jahr 2019 den Stichtag 31.08. für die Folgejahre den Stichtag 30.06.; vor dem Hintergrund, dass die Bewilligung der Mittel nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt, ist naturgemäß eine frühzeitige Einreichung der Antragsunterlagen von Vorteil den Beginn des Einreichung wird kein Stichtag genannt, so dass die Einreichung von Anträgen für 2020 bereits in diesem Jahr erfolgen könnte.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderung folgender Maßnahmen durch das Förderprogramm des Kreises (Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Kreises Pinneberg“ zu beantragen:

 

  1. Einrichtung Radroute Schäferweg-Prisdorder Weg-Asperhorner Weg
  2. Einrichtung Fahrradstraße Sandberg-Friedlandstr.-Friedensallee
  3. Einrichtung Fahrradstraße Lindenweg
  4. Einrichtung Fahrradstraße Pracherdamm

 

r Punkt 2-4 soll eine Beantragung im Jahr 2019, für Punkt 1 eine Beantragung im Folgejahr erfolgen.

 


 

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