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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/188

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung der Stellungnahme des LBV-SH

 

Zu Punkt 1:

Grundsätzlich sollte laut LBV die StVO-Beschilderung sowie der Zweirichtungsradverkehr überprüft werden.

 

Verlegen der Radfahrerfurt an die Fahrbahn: 

-          Sinnvoll, um die Erkennbarkeit zu erhöhen (siehe ERA1)

-          Jedoch in diesem Fall unkomfortabel, da es beim nördlichen Anschluss durch die Parkbuchten eine große Verschwenkung gäbe

Einfärbung/Piktogramme:

-          Möglich, wenn die Griffigkeit der Fahrbahn erhalten bleibt

-          Stadt trägt die Kosten der Herstellung und ist für die Erhaltung und Erneuerung der Einfärbung zuständig

Trennung Geh- und Radverkehr durch Trennlinie:

-          Möglich, es muss dann jedoch ein neues Verkehrszeichen (getrennter Geh- und Radweg) angeordnet und aufgestellt werden

Verlängerung Parkbuchten Tornescher Hof 1

-          Keine Einwände seitens des LBV

-          Kosten für Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung liegen gem. StrWG bei der Stadt Tornesch

-          Vereinbarung mit LBV erforderlich

 

 

 

 

Zu Punkt 2:

Rampe auf Höhe der Fußgängerampel bei dem AWO Wohn- und Servicezentrum

-          Darstellen des Bedarfs (welcher Radverkehr würde die Rampe nutzen?)

-          Vorlegen der Planung zur Zustimmung beim LBV

-          Kosten werden von der Stadt getragen

-          Vereinbarung mit LBV erforderlich

-          Umsetzung dieser Maßnahme im Zuge der Landesstraßensanierung zeitlich nicht möglich

 

Zu Punkt 3:

Schutzstreifen auf der Friedrichstraße

-          Die Breite der Landesstraße beträgt ca. 6,00m, abzüglich Schutzstreifen muss mindestens 4,50m Fahrbahn bleiben

-          Daher kann ein beidseitiger Schutzstreifen nicht in Betracht gezogen werden

 

Zu Punkt 5:

Bordsteinabsenkung zum Parallelweg der Esinger Straße, Höhe Pinnauring

-          Derzeit nicht erforderlich, da Zweirichtungsradverkehr zulässig ist

 

Zu Punkt 8:

Schaffung eines separatem Radüberweges mit Radfahrampel an der Einmündung Lindenweg/Ahrenloher Straße

-          Schaffung eines Radfahrstreifens ist auf Grund der geringen Platzverhältnisse nicht möglich

-          Im Zuge der Deckensanierung auf der Ahrenloher Straße wird die Lichtsignalanlage erneuert und auf den neusten Stand der Technik gebracht

 

 

Fragen des LBV hinsichtlich der Schaffung von Radschutzstreifen:

-          Im Verlauf der Esinger Straße sind die Breiten grundsätzlich vorhanden. Da jedoch einige Abbiegespuren vorhanden sind, wird hinterfragt, wie der Radverkehr in diesen Bereichen geführt wird?

-          Wurde das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der L 107 durch die Fertigstellung der Westumgehung Pinneberg im Verkehrskonzept berücksichtigt?

-          Wurde der Ausbau der K 22 im Verkehrskonzept berücksichtigt?

 

Mit der Einschätzung der Verwaltung zu den anderen Punkten (Ausschusssitzung am 06.05.2019) liegen nunmehr zu allen Punkten aus dem „Antrag zur Umsetzung erster Maßnahmen zur Verbesserung der Radwegesituation im Tornescher Zentrum Stellungnahmen vor. Verwaltungsseitig wird empfohlen, über die Themen im Arbeitskreis für innerstädtische Mobilität zu beraten, um aus dem Arbeitskreis Beschlussempfehlungen für den Umweltausschuss zu initiieren.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Anlagen

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