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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Städte Uetersen und Tornesch sowie die Gemeinden Heidgraben und Moorrege sind durch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan verbunden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidgraben hat beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche westlich Rue de Challes, östlich Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges durchzuführen. In der Sitzung vom 27.08.2019 wurde der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Aus der Erklärung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan von 1972 geht hervor, dass bei Änderungen des Flächennutzungsplanes gleichlautende Beschlüsse aller vier beteiligten Gemeinden gefasst werden. Dies betrifft Flächen, die entweder größer als 5 ha sind oder im Grenzbereich von mindestens zwei Gemeinden liegen. Die Größe des aktuellen Plangebietes beträgt 5,5 ha. Daher bittet die Gemeinde Heidgraben um die Fassung eines gleichlautenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Auf einer bisherigen Baumschulfläche soll zukünftig Wohnbebauung realisiert werden. Hierfür ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Derzeit wird das Gebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um das Planungsziel der Wohnbebauung realisieren zu können, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Nachdem in den Städten und Gemeinden die Beschlüsse zur Auslegung gefasst worden sind, wird die Stadt Tornesch im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Verwaltung wird in der Stellungnahme auf die perspektivische Zunahme des überörtlichen Verkehres von der A 23 über die L 110 und L 107 in Richtung Heidgraben hingewiesen. Sollten von den Mitgliedern des Bau- und Planungssauschusses weitere Anmerkungen vorliegen, werden diese in die gemeindliche Stellungnahme mit einfließen.    

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

 

  1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich Rue de Challes, östlich Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges in der Gemeinde Heidgraben und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Das Stadtplanungsbüro dn Stadtplanung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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