Beschlussvorlage - VO/19/238
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche der Gemeinde Heidgraben - Entwurf- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Oliver Kath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.10.2019
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Städte Uetersen und Tornesch sowie die Gemeinden Heidgraben und Moorrege sind durch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan verbunden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidgraben hat beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche westlich Rue de Challes, östlich Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges durchzuführen. In der Sitzung vom 27.08.2019 wurde der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss gefasst.
Aus der Erklärung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan von 1972 geht hervor, dass bei Änderungen des Flächennutzungsplanes gleichlautende Beschlüsse aller vier beteiligten Gemeinden gefasst werden. Dies betrifft Flächen, die entweder größer als 5 ha sind oder im Grenzbereich von mindestens zwei Gemeinden liegen. Die Größe des aktuellen Plangebietes beträgt 5,5 ha. Daher bittet die Gemeinde Heidgraben um die Fassung eines gleichlautenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Auf einer bisherigen Baumschulfläche soll zukünftig Wohnbebauung realisiert werden. Hierfür ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Derzeit wird das Gebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um das Planungsziel der Wohnbebauung realisieren zu können, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Nachdem in den Städten und Gemeinden die Beschlüsse zur Auslegung gefasst worden sind, wird die Stadt Tornesch im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Verwaltung wird in der Stellungnahme auf die perspektivische Zunahme des überörtlichen Verkehres von der A 23 über die L 110 und L 107 in Richtung Heidgraben hingewiesen. Sollten von den Mitgliedern des Bau- und Planungssauschusses weitere Anmerkungen vorliegen, werden diese in die gemeindliche Stellungnahme mit einfließen.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja | X | nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
- Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich Rue de Challes, östlich Bürgermeister-Tesch-Straße und südlich des Eichenweges in der Gemeinde Heidgraben und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Das Stadtplanungsbüro dn Stadtplanung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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627,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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945,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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6 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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