Beschlussvorlage - VO/19/239
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtanteil der Kosten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Kanalisation im Moorreger Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
28.10.2019
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Abwasserbetrieb plant im Jahr 2020 die Erneuerung der Kanalisation im Moorreger Weg. Im Zuge der Entwurfsplanung wurden für die Kanalisation als auch für den Straßenbau Varianten betrachtet.
Kanalisation
Gegenwärtiger Zustand
Schmutzwasserkanalisation
Der Schmutzwasserkanal, DN 200, Baujahr 1969 und aus Steinzeug verläuft ab Höhe Moorreger Weg 16 im Gehweg, direkt unter den Bäumen. Der bauliche Zustand ist als schlecht einzustufen. Die Haltungen weisen Unterbögen, undichte Rohrmuffen durch Wurzeleinwuchs auf. Anders sieht es bei den Schmutzwasserhausanschlüssen aus. Hier weisen 62 % der Anschlüsse starke Schäden in Form von Rissen, Scherbenbildung und starken Wurzeleinwüchse auf. Viele Abzweiger sind stark inkrustiert oder beschädigt.
Regenwasserkanalisation
Die Regenwasserkanalisation Beton, DN 300-600, Baujahr 1980 liegt in der Fahrbahn. Die Einleitung des Regenwassers erfolgt in den Hauptvorfluter Moorgraben. Der bauliche Zustand ist als schlecht einzustufen. Die Haltungen weisen undichte Rohrmuffen durch Wurzeleinwuchs oder beschädigte, einragende Muffendichtungen auf. Das Gefälle in den Haltungen ist teilweise zu gering bzw. weist eine Haltung sogar ein Gegengefälle auf. Alle Regenwasserhausanschlussleitungen und Straßenablaufleitungen sind nicht fachgerecht an den Regenwasserkanal angeschlossen. 55 % aller Anschlussleitungen weisen starke Wurzeleinwüchse, Beschädigungen in Form von Risse, oder Scherbenbildung auf. Aus Gründen der Hydraulik ist nur die Vergrößerung der letzten Haltung vor dem Rohrdurchlass Moorgraben erforderlich.
Geplante Maßnahme
Im Zuge der Entwurfsplanung wurden die Kosten für 2 Varianten ermittelt.
Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutz- und Regenwasserkanalisation einschl. sämtlicher Anschlüsse und einer Abschreibung von 50 Jahren.
Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der vorhandenen Kanalisation mit einem Inliner, den Neubau sämtlicher Anschlüsse sowie der partiellen Reparatur der Kanalisation und einer Abschreibung von 25 Jahren.
Für die Variante 1 (Neubau der Kanalisation) ist nach einer Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 3.100.00,00 Euro und für die Variante 2 (Sanierung der Kanalisation) ist nach einer Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 2.550.000,00 Euro zu rechnen.
Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit, da dies die wirtschaftlichste Variante für den Abwasserbetrieb ist.
Aufgrund der Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation bleibt von der vorhandenen Fahrbahn nichts erhalten. Durch den Abwasserbetrieb erfolgt daher ein Neubau der Fahrbahn. Die Herstellung der Baugruben in den Gehwegen erfolgt in Rohrgrabenbreite.
Im Zuge der o.g. Maßnahme besteht für die Stadt Tornesch die Möglichkeit erforderliche Arbeiten im Rahmen der Unterhaltung durchführen zu lassen.
Straßenbau
Gegenwärtiger Zustand
Der Moorreger Weg hat zwischen der Einmündung Pfahlweg und der Einmündung Am Moor eine Länge von rd. 795 m. Die vorhandene bituminös befestige Fahrbahn ist an beiden Seiten von Betonhochbordsteinen eingefasst. Zu beiden Fahrbahnseiten verläuft jeweils ein einreihiger Wasserlauf aus Betonwürfelsteinen.
Die beidseitig verlaufenden Gehwege haben unterschiedliche Breiten.
Der westliche Gehweg hat i. M. eine Breite 1,65 m. Die Oberflächen sind mit Betongehwegplatten oder Betonsteinpflaster befestigt. Im Jahr 2013 wurde hier eine neue Trinkwasserleitung verlegt. Hierdurch ist der Gehweg in einem recht guten Zustand.
Der östliche Gehweg hat im Bereich Am Moor auf rund 45 m Länge eine Breite von 1,50 m und eine Oberflächenbefestigung aus Betongehwegplatten und Betonsteinpflaster. Auf der restlichen Länge hat der Gehweg eine Breite von 2,50 und 3,00 m und beinhaltet insgesamt 28 Pflanzinseln mit Platanen. Die Platanen haben ein Alter von rd. 50 Jahren.
Im Bereich der Grundstückszufahrten reicht die befestigte Fläche bis an die Grundstücksgrenzen und hat dann eine Breite von 4,00 bis 4,50 m.
Die Oberflächenbefestigung besteht aus Asphalt. Im Bereich der Platanen wurde der durch das ausgeprägte Dickenwachstum der Wurzeln hochgedrückte Asphalt bereits entfernt und durch eine wassergebundene Deckschicht ersetzt.
Aufgrund der vorhandenen Wurzeln ist der Zustand des Gehweges als schlecht einzustufen. Der Aufwand für die Unterhaltung des Gehweges ist hoch.
Geplante Maßnahmen
Im Zuge der Entwurfsplanung wurden für den östlichen Gehweg die Kosten für 2 Varianten ermittelt.
Die Variante 1 beinhaltet die Unterhaltung des östlichen Gehweges durch Entfernen der Oberflächenbefestigung aus Asphalt, Herstellung der Zufahrtsbereiche in Betonrechteckpflaster, Herstellung des verbleibenden Gehweges in Glennsander. Die Platanen bleiben bestehen.
Die Variante 2 beinhaltet die Unterhaltung des östlichen Gehweges durch Entfernen der Oberflächenbefestigung aus Asphalt, das Fällen der 28 Platanen einschl. Rodung der Wurzeln, Herstellung des Gehweges und der Zufahrtsbereiche in Betonrechteckpflaster, die Breite des Gehweges beträgt 2,00 m.
Aus ökologischer Sicht ist eine Platane nicht besonders wertvoll, da der Baum nicht über ausreichend insektenanziehende Blüten verfügt und als Straßenbaum gänzlich ungeeignet ist. Im Moorreger Weg sollen 15 neue Bäume gepflanzt werden. Hier wird darauf geachtet, dass die 15 Bäume mit ausreichend Wurzelraum (15 m³) gepflanzt werden, um ein dauerhaftes Anheben der angrenzenden Flächen zu verhindern. Als Ausgleich sollen 15 weitere Stadtbäume im Stadtgebiet gepflanzt werden. Die verbleibenden Flächen sollen als Staudenflächen angelegt werden.
Im Zuge der Erneuerung der Regenwasserkanalisation erfolgt zwangsläufig die Erneuerung der Straßenentwässerung. Nach einer Kostenschätzung ist mit Kosten einschl. Ing.-honorar in Höhe von 300.00,00 Euro zu rechnen.
Die Erneuerung des Beleuchtungskabels ist aufgrund des Zustandes erforderlich. Nach einer Kostenberechnung ist mit Kosten in Höhe von 35.00,00 Euro zu rechnen.
Für die Variante 1 (Unterhaltung Gehweg, Bäume bleiben bestehen) ist nach einer Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 575.00,00 Euro zu rechnen. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Erneuerung Straßenentwässerung: 300.000,00 Euro
- Erneuerung Beleuchtungskabel: 35.000,00 Euro
- Unterhaltung Gehweg: 240.000,00 Euro
Für die Variante 2 (Unterhaltung Gehweg, Bäume werden gefällt, Gehweg erhält Pflaster, Ersatzpflanzungen) ist nach einer Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 843.000,00 Euro zu rechnen. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
• Erneuerung Straßenentwässerung: 300.000,00 Euro
• Erneuerung Beleuchtungskabel: 35.000,00 Euro
• Unterhaltung Gehweg: 240.000,00 Euro
• Fällen Bäume + Rodung Wurzeln: 92.500,00 Euro
• 15 Bäume Moorreger Weg pflanzen: 82.500,00 Euro
• 15 Bäume Ersatzpflanzung Stadt: 15.000,00 Euro
• 15 Staudenflächen Moorreger Weg: 3.000,00 Euro
Da die Umsetzung der Maßnahme sich über 2 Jahre erstreckt, verteilen sich auch die Kosten auf 2 Jahre.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
| |||||||||
Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
|
|
|
| teilweise gegenfinanziert | |||||
|
|
|
| vollständig gegenfinanziert | |||||
| |||||||||
Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
|
|
|
| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
|
|
| x | Keine Auswirkungen |
|
| |||
| |||||||||
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | x | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
|
|
|
| |||||
Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
| ||||||
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
| 475.000,00 Euro | 368.000,00 |
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
|
|
|
|
|
|
Abschreibungsaufwand |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
Erträge*: |
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen*: |
|
|
|
|
|
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
davon noch zu veranschlagen: |
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
426,2 kB
|