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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/19/262

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Sachstand AWO-KiTa „Seepferdchen“:

Die Inbetriebnahme der KiTa „Seepferdchen“ wird vorausichtlich erst zum 01.03.2020 erfolgen können.

Ursachen:

-          Aufgrund der Wetterlage ist das Außengelände stark durchnässt, so dass die Arbeiten nur teilweise zum geplanten Termin erfolgen können.

-          Die Lieferung der Brandschutztüren hat sich verzögert.

-          Der Hausanschluss wird erst Ende Oktober erfolgen. Erst danach kann mit dem Aufheizen des Estrichs begonnen werden. Die Aufheizzeit beträgt ca. 2 Wochen. Erst danach können die Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt werden.

 

Sachstand Bauernhof-KiTa auf dem Moorhof:

Die Betreiberin des Moorhofes hat zwischenzeitlich von der Bauaufsicht des Kreises die Erlaubnis für die Aufstellung eines „Wetterschutzwagens“, welcher Grundvoraussetzung für den Betrieb der Bauernhof-KiTa ist, erhalten. In der 43. KW hat Frau Schlüter einen Termin mit einem Tornescher Gewerbebetrieb bezüglich der (Mit)finanzierung dieser kostenintensiven Schutzhütte. Im Gegenzug erhielte dieser ggfs. ein Belegungsrecht für bis zu fünf Betreuungsplätzen mit „Mitarbeiterkindern“. Weitere Informationen vgl. Vorlage VO/19/273.

 

Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Familienbildung Wedel e.V.:

Vorauschauend auf eine künftige Nutzung des Stadtteilbüros in der Pommernstraße zugunsten der Schaffung weiterer Betreuungsplätze der WABE-Kindertagesstätte wurde die Familienbildung Wedel e.V. darüber in Kenntnis gesetzt, dass die künftigen Angebote ab Januar 2020 in alternativen Räumlichkeiten organisiert werden müssen. In Zusammenarbeit der Verwaltung, der GGT, der VHS Tornesch-Uetersen und der Familienbildung Wedel wurden in den vergangenen Wochen verschiedene Optionen geprüft, die Zusammenarbeit weiterhin zum Wohle aller Interessengruppen fortzusetzen. Ergebnisse, „wo findet ab wann und an welöchem Tag welches Angebot statt“, sind noch in der Entscheidungsfindung (sh. Anlage).

 

AWO-Familienzentrum „Lüttkamp“:

Das AWO-Familienzentrum „Lüttkamp“ besteht seit Dezember 2014. Mit Ablauf des 31.12.2019 wird die amtierende Koordinatorin des Familienzentrums, Frau Ilse Mettjes, ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen und in den Ruhestand verabschiedet werden. Darüber hinaus endet der bestehende Erlass über die Förderung von Familienzentren aus dem Jahr 2014 zum Jahresende. In Erwartung der nahtlosen Fortsetzung von Fördergeldern ab 01.01.2020 durch eine zurzeit noch in der Beratung befindliche Richtlinie präferiert die Arbeiterwohlfahrt, Landesverband S.-H. e.V., ausdrücklich die Fortsetzung aller in ihrer Trägerschaft bestehenden Familienzentren. Dementsprechend ist im Rahmen der künftigen Personalplanung für das FZ in Tornesch  durch die AWO  bereits eine Stellenausschreibung wegen Nachbesetzung der Koordinatorenstelle erfolgt.

 

Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieher*Innen ;

hier: „PIA“-praxisorientierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher im Kreis Pinneberg:

Am 21.10.2019 fand  in Kooperation des Kreises Pinneberg, Fachdienst Jugend und Bildung, Herr Leeske,  und der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg die Vorstellung des Bundesprogramms zur Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten statt. Die Förderung durch Bundesmittel beträgt im 1. Ausbildungsjahr 100 %, im 2. Ausbildungsjahr 70% und im 3. Ausbildungsjahr 30%. Als Interessengruppen waren neben Teilnehmer/innen aus den Verwaltungen  auch Bevollmächtigte unterschiedlicher Einrichtungsträger sowie pädagogisches Fachpersonal aus den Kindertagesstätten innerhalb des Kreises Pinneberg zu diesem „runden Tisch“ eingeladen. Aufgrund der Dringlichkeit, geeignete Maßnahmen zum Abbau des bestehenden Fachkräftemangels in den Kindertagesstätten auf den Weg zu bringen, wurden die Vorteile einer „Praxisintegrierten Ausbildung“ sowie die anteilige Finanzierung durch Bundesmittel für die 3-jährige dualisierte Ausbildung vorgestellt. Voraussetzung für die Durchführung eines 1. Ausbildungsgangs ist neben der zu sichernden Finanzierung  die Einrichtung einer weiteren Schulklasse an der BS Pinneberg sowie das vorhandensein einer ausreichenden Anzahl geeigneter Bewerber.  Der Schulleiter der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg präferiert zusätzlich zu den bestehenden zwei Schulklassen für die reguläre fachschulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung eine Mindestanzahl von 28 „PIA“ Teilnehmerinnen / Teilnehmern, soweit von den Einrichtungen dementsprechend ausreichend Plätze für die praxisbezogenen Lerninhalte der 3-jährigen Ausbildungszeit zur Verfügung gestellt werden.   Lt. Trägerbekundung besteht  in den Einrichtungen innerhalb des Kreises Pinneberg ab 01.08.2020  insgesamt für mindestens 43 Bewerber/innen ein Interesse,  Plätze für die  „PIA“- Ausbildung einzurichten. Die Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung der  Fachkräfteoffensive innerhalb des Kreises Pinneberg können aufgrund dieser Aussage als sehr gut eingeschätzt werden. Die weitere Koordination des Antragsverfahrens erfolgt durch den Kreis Pinneberg und die BS Pinneberg in Zusammenarbeit mit den interessierten Trägern. Weitere Informationen, auch in Bezug auf die Restkostenfinanzierung im 2. und 3. Ausbildungsjahr, sollen zeitnah auch  im Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg sowie den Verwaltungsleiterkonferenzen folgen.

 

Einführung einer Sozialstaffel in der Grundschulbetreuung durch den Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg prüft die Einführung einer eigenen Sozialstaffel für Grundschulbetreuung und hat hierfür eine Datenerhebung gemacht. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Leider wurden die Meldung aus Tornesch falsch berücksichtigt, die Korrektur soll aber zukünftig berücksichtigt werden.

Die richtigen Angaben für Tornesch lauten:

  • Fritz-Reuter-Schule Kooperationspartner: Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule Kosten bis 17:00 Uhr 191,- excl. Ferien bzw. 217,- inkl. Ferien, 170 Betreuungsplätze, Platzvergabe nach Wohnortnähe, ab 2020 keine, da Ganztag eingeführt werden soll, Kooperationen mit TuS Esingen e.V.
  • Johannes-Schwennesen-Schule: Stadt Tornesch, bis 17:00 Uhr 170 € plus Ferien 30€ monatlich, keine Begrenzung, da Ganztag, Kooperation mit VHS, TuS Esingen.
  • Für beide Grundschulen gilt 1. Kind Vollzahler, 2. Kind 30% Ermäßigung, 3. 60% und ab dem 4. Kind frei.
  • In sozialen Härtefällen gilt eine Ermäßigung i.H.v.: Leistung nach dem SGB II (ALG II) 80 %, Leistung nach dem SGB III (ALG I) 50 %, Leistung nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) 80 %, Leistung nach dem Wohngeldgesetz 50 %, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz 80 % und Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 80 %.

 

Beantragung von Landesmitteln für den Ganztag an der Johannes-Schwennesen-Schule

Für den offenen Ganztag werden jedes Jahr Fördermittel beim Land beantragt. Hierbei werden die Werte auf Basis des Vorjahres mit einer kleinen Steigerung als Reserve kalkuliert, da nachträglich keine Förderung möglich ist.

Bei der Erstellung des Verwendungsnachweises 2018/19 Ende September 2019 wurde festgestellt, dass die Teilnehmerstunden stark gestiegen sind und der Zuschusshöhe nur ganz knapp entspricht. Daraufhin wurde beim Land nachgefragt, ob der für 2019/20 gemeldete Zuschussantrag ausnahmsweise korrigiert werden darf. Dem wurde zugestimmt, so dass die Höchstförderung i.H.v. 35.000 € bewilligt wurde. Es wurden 1.912,5 Teilnehmerstunden anerkannt, so dass der Zuschuss bei 38.250 € gelegen hätte, aber bei 35.000 € gedeckelt ist.

 

 

Kein Kind ohne Mahlzeit

Die Landesregierung hat 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, um Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien ein warmes Mittagessen zu ermöglichen. Es war geplant, dass der 1€-Anteil der Familien wegfällt, damit dies keine Hürde für die Teilnahme darstellt. Mit Inkrafttreten des geänderten Bildung- und Teilhabepaketes ab dem 01.08.2019 ist die Eigenbeteiligung dauerhaft weggefallen.

Für die Grundschulen wurde ein Antrag über 3.720 € für 34 Schülerinnen und Schüler an beiden Grundschulen gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da in Tornesch keine bürgerschaftlichen oder kommunalen Initiativen an den Schulen tätig sind. Vor der Antragstellung und danach wurden mehrfach die freiwillige Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung angeführt. Es wurde begründet, dass die 1€-Selbstbeteiligung bei Einführung der Richtlinie unangetastet blieb, da das Bildungs- und Teilhabegesetz dies vorschrieb. Dies würde nicht berücksichtigt. Der Eigenanteil wäre an die betroffenen Familien ausgekehrt worden.

 

 

Ehrung der sportlichen Erfolge des Jahres 2019:

Sofern auch im Jahr 2020 eine Sportlerehrung stattfinden soll, ist die Durchführung am Freitag, dem 06.03.2020, geplant.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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