Beschlussvorlage - VO/19/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über ein gemeinsames Projektmanagement zu Schul-IT mit der Stadt Uetersen und dem Schulzweckverband Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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11.11.2019
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Bildungsausschuss der Stadt Uetersen und die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen haben aufeinander abgestimmte Beschlüsse zur Schul-IT an Schulen gefasst. Dies ist der Beschluss des Schulzweckverbandes:
„Die Verbandsversammlung beschließt,
- ein gemeinsames Schul-IT-Projekt der Städte Tornesch und Uetersen unter Zuhilfenahme der Expertise des IQSH realisieren zu wollen.
- der Verwaltung Aufträge wie folgt zu erteilen:
(a) 1. Gespräche mit den Städten Tornesch und Uetersen dahingehend aufzunehmen, Mindestanforderungen der projektbezogenen Zusammenarbeit seitens der Verwaltungen und eine grobe Ressourcenverfügbarkeit beider Städte zu ermitteln.
(a) 2. Vorschläge zur vertraglichen Darstellung einer solchen Kooperation sowie einen inhaltlichen Maßnahmenplan „Digitalisierung der Schulen“ zu machen. Für den Abschluss eines Kooperationsvertrags und die Umsetzung eines Maßnahmenplans ist eine Beschlussvorlage zu erstellen und den Selbstverwaltungsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
(b) eine Kosteneinschätzung der anfänglichen Unterstützung durch den IQSH einzuholen.
(c) nach entsprechenden oder gleichlautenden Beschlusslagen der Städte und des Zweckverbandes die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Projektvorplanung mit Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltungsgremien, der Verwaltungen, des Zweckverbandes und der Schulen unter Hilfestellung des IQSH anzustreben.
Für einen möglichen Arbeitskreis werden folgende Personen benannt:
1.
2.
Vertretung:
(d) mit den Gemeinden Tornesch, Moorrege, Heidgraben und Heist in Kontakt treten, um zu klären, ob und in welchem Umfang ein Interesse besteht an einem gemeinsamen Schul-IT-Konzept unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche der jeweiligen Gemeinden/Schulen zu arbeiten.
Die Stadt Uetersen hat nach diesen Beschlüssen eine Stelle für Projektmanagement geschaffen. Ziel der Zusammenarbeit ist die gleichmäßige und möglichst einheitliche Ausstattung mit Schul-IT für alle Schülerinnen und Schüler in Tornesch und Uetersen. Im ersten Schritt sollen die weiterführenden Schulen kooperieren und im zweiten Schritt sollen die Grundschulen und das Förderzentrum dieser Kooperation beitreten. Daher macht es Sinn, wenn die Stadt Tornesch sich bereits jetzt an den Planungen beteiligt, damit auch die Belange der Grundschulen in dieser Kooperation berücksichtigt werden können.
Verwaltungsseitig wurden Mindestanforderungen definiert und nach bestem Wissen und Gewissen der prozentuale Anteil der jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Gesamtaufgabe ermittelt.
Bezüglich eines möglichen Kostenausgleichs wurden die Grundschule und das Förderzentrum mit einer jeweiligen Wertigkeit von 1 sowie die weiterführenden Schulen mit einer Wertigkeit von 3 beurteilt (Anlage 1). Des Weiteren wurde der Nutzen bzw. das Erfordernis der Aufgabe von den Trägern prozentual unterschiedlich bewertet.
Hieraus ist zu entnehmen, dass die Kosten für die Stelle der Projektkoordination mit 64% von der Stadt Uetersen, 21% vom Schulverband Tornesch-Uetersen und 14% von der Stadt Tornesch getragen werden würden. Eine Refinanzierung über den Digitalpakt ist nicht möglich, aber es soll nach weiteren Fördermöglichkeiten gesucht werden.
Die Höhen der Förderung durch den DigitalPakt von 2019 bis 2024 wurden veröffentlicht und konkrete Informationen zur Förderung vorgestellt.
Aus der Liste der Schulträgerbudgets ist zu entnehmen, dass das Gesamtbudget für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Tornesch 187.945 €, der Stadt Uetersen 787.669,33 € und des Schulverbandes Tornesch-Uetersen 416.137 € beträgt. Die Höhe wurde nach Schülerzahlen berechnet.
Dies sind die Voraussetzung für Maßnahmen aus dem Digitalpakt:
- Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung
- Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inkl. Beginn der Investitionsmaßnahme)
- Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherung von Betrieb, Wartung und IT-Support
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept der Schule
- Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte
- Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes, für das die Förderung gewährt wird, für die Dauer der Zweckbindungsfrist sichergestellt ist und Änderungen unverzüglich angezeigt werden.
- Erklärung zu Mitteln aus anderen Förderprogrammen
Zu beachten ist, dass Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Beschaffung von Anzeige- und Präsentationstechnik nur bewilligt werden, wenn alle Schulen und Schulstandorte des Schulträgers über eine LAN/WLAN-Ausstattung in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtung verfügen oder entsprechende Investitionsmaßnahmen bereits beantragt sind.
Mit dem IQSH wird bereits eng zusammengearbeitet und deren Angebote werden genutzt. Hierfür entstehen voraussichtlich keine Kosten.
Die Planungen sind bereits angelaufen, können aber nicht fertig gestellt werden, da noch nicht klar ist ob die Johannes-Schwennesen-Schule in diesem Gebäude bestehen bleibt und welche Kapazitäten die jeweiligen Grundschulstandorte zukünftig haben werden. Erst muss eine Entscheidung zu den zukünftigen räumlichen Situationen an Tornescher Grundschulen gefasst werden.
Prüfungen:
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| x | höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | x | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 5.200 € 5.200 € 5.200 € | 5.200 € 5.200 € 5.200 € | 5.200 € 5.200 € 5.200 € |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
Die Ratsversammlung beschließt:
1. ein gemeinsames Schul-IT-Projekt zwischen der Stadt Uetersen und dem Schulverband Tornesch-Uetersen unter Zuhilfenahme der Expertise des IQSH realisieren zu wollen. Die Stadt Tornesch nimmt den vorangegangenen Beschluss des Schulverbandes und der Stadt Uetersen zur Kenntnis.
2. Den aufgeführten Mindestanforderungen (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Dem im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Schul-IT-Projektes zwecks Digitalisierung an Schulen zwischen der Stadt Tornesch, dem Schulverband Tornesch-Uetersen und der Stadt Uetersen (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin kann ohne erneute Beschlussfassung geringe oder redaktionelle Änderungen des Vertrages vornehmen.
4. Dem in der Anlage 1 vorgeschlagenen Kostenausgleich wird zugestimmt.
5. In den Arbeitskreis zur Projektvorplanung wird folgende Vertreterin/folgender Vertreter und Stellvertretung für die Stadt Tornesch entsandt:
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Vertreterin/Vertreter Stellvertreterin/Stellvertreter
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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