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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/267

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Derzeit wird ein Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) im Landtag beraten. Das Gesetz soll zum KiTa-Jahr 01.08.2020 wirksam werden.

 

Ziele der KiTa-Reform: - Entlastung und Stärkung der Eltern

    - Verbesserung der KiTa-Qualität

    - Gleichbehandlung von Kitas und Kindertagespflege

- Transparente und gerechte Finanzierungsstruktur mit verlässlichem Finanzierungsanteil des Landes pro betreutes Kind

 

Die Haushaltsplanung 2020 für die Kinderbetreuung muss daher in die Zeit vor der Reform nach dem KiTaG S-H bis zum 31.07.2020 und ab Beginn der Reform ab dem 01.08.2020 aufgeteilt werden.

 

Die Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung des neuen Finanzierungssystems läuft bis Ende 2024 und sieht folgende Zahlungsströme vor:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis 31.07.2020:

Die Stadt Tornesch zahlt 7/12 des beantragten Betriebskostenzuschusses aufgrund der bestehenden Finanzierungsvereinbarung an den Träger:

 

365000.531861 AWO Merlinweg      317.500 Euro

365000.531862 AWO Lüttkamp      254.000 Euro

365000.531864 Ev.-Luth. KiTa       255.900 Euro

365000.531865 DRK KiTa       395.000 Euro

365000.531866 WABE „Weltenbummler“     263.500 Euro

365000.531867 AWO Seepferdchen     320.800 Euro

        Gesamt: 1.806.700 Euro

 

Die Stadt Tornesch erhält in diesem Zeitraum noch anteilig 7/12 der Konnexitätsmittel des Landes für die Mehrbelastung durch Schaffung von Krippenplätzen:

 

365000.413000 Konnexitätsmittel      250.000 Euro

 

 

Ab 01.08.2020:

Die Träger haben ihre Haushaltsentwürfe zum Teil für das ganze Kalenderjahr auf der bisherigen gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erstellt. Da die Kita-Träger ab dem 01.08.2020 keine Landes- und Kreiszuweisungen und Zuschüsse aus Kostenausgleichen von Fremdgemeinden erhalten, dürfen diese bei der Ermittlung des Zuschussbetrages für diesen Zeitraum nicht mehr defizitmindernd berücksichtigt werden. Somit beläuft sich der Betriebskostenzuschuss für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020 auf folgende Höhe:

 

365000.531861 AWO Merlinweg      460.900 Euro

365000.531862 AWO Lüttkamp      430.500 Euro

365000.531864 Ev.-Luth. KiTa       205.300 Euro

365000.531865 DRK KiTa       337.400 Euro

365000.531866 WABE „Weltenbummler“     248.200 Euro

365000.531867 AWO Seepferdchen     424.500 Euro

        Gesamt: 2.106.800 Euro

 

 

Weiterhin zahlt die Stadt Tornesch als Wohnortgemeinde einen gesetzlich festgelegten Satz pro betreutes Kind (in Tornescher Kitas, auswärtigen Kitas, sowie in Tagespflege) an den Kreis Pinneberg als örtlichen Träger (5/12 in 2020):

 

365000.531201 Finanzierungsanteile Wohnsitzgemeinde

     für in Tornesch betreute KiTa Kinder   1.023.500 Euro

365000.531202 Finanzierungsanteile Wohnsitzgemeinde

     für auswärtig betreute KiTa Kinder    50.300 Euro

365000.531203 Finanzierungsanteile Wohnsitzgemeinde

     für Kinder in Tagespflege     202.400 Euro

    (Diese Kosten wurden bislang durch den Kreis Pinneberg getragen. Über eine

    Refinanzierung ggf. über die Kreisumlage ist mit dem Kreis Pinneberg zu verhandeln.)

 

Die Stadt Tornesch als Standortgemeinde erhält zur Refinanzierung des ab 01.08.2020 zu entrichtenden Wohngemeindeanteils die gruppenbezogenen Fördersätze auf der Grundlage des SQKM für alle in Tornesch betriebenen Kitas (5/12 in 2020):

 

365000.448204 Förderbeitrag SQKM für die AWO KiTa Merlinweg 317.200 Euro

365000.448205 Förderbeitrag SQKM für die AWO KiTa Lüttkamp  355.400 Euro

365000.448206 Förderbeitrag SQKM für die Ev.-Luth KiTa  249.600 Euro

365000.448207 Förderbeitrag SQKM für die DRK KiTa   314.200 Euro

365000.448208 Förderbeitrag SQKM für die WABE KiTa   401.000 Euro

365000.448209 Förderbeitrag SQKM für die AWO KiTa Seepferdchen 303.300 Euro

        Gesamt: 1.940.700 Euro

Die zu leistenden Finanzierungsanteile als Wohnortgemeinde und die Höhe des „Refinanzierungsbeitrages“ als Standortgemeinde (Förderbeitrag SQKM) wurden auf Grundlage der vom Ministerium zur Verfügung gestellten Berechnungstools ermittelt (siehe Anlage 8+9). Es handelt sich hierbei zunächst um eine Prognoseberechnung.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Den Haushaltsmeldungen 2020 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung für das Produkt 365000 „Tageseinrichtungen für Kinder“ wird zugestimmt.

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Anlagen

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