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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/277

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Auf folgende Vorlagen wird verwiesen:

  1. Nr. VO/19/127-2 Erstellung eines nachschulischen Betreuungskonzeptes unter Beachtung steigender Schülerströme und notwendiger Raumbedarfe an der Fritz-Reuter-Schule:

In dem gefassten Rahmenbeschluss zur Einführung des Ganztages an der Fritz-Reuter-Schule wurden u.a. einstimmig beschlossen, dass die Beschäftigten der Betreuungsklasse in ein Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften des TVöD bei der Stadt Tornesch übernommen werden können.

Weiter wurde beschlossen, dass die finanzielle Belastung der Familien beachtet werden muss, aber auch die finanzielle Situation der Stadt Tornesch berücksichtigt werden muss.

  1. VO/19/274 Gemeinsame Anträge der Fraktionen der CDU, SPD und FDP zum Haushalt 2020

Der Finanzausschuss fordert den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und

Bildung auf, für seinen Teilhaushalt 70.000 € im Jahr 2020 einzusparen.

  1. VO/19/251 Veränderungsliste zum Stellenplan 2020

 

Eine erste Kostenkalkulation des zukünftigen Ganztages wurde für die Haushaltsplanung erstellt. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Bei der Vollverlastung (=Eltern zahlen 100%)liegen die monatlichen Gesamtkosten pro Kind für 5 Tage Ganztag inkl. Spätdienst, Ferien und Essensgeld bei ca. 462,83 € monatlich.

    Der Komplettverlastung der Kosten auf die Eltern und den daraus resultierenden höheren Benutzungsgebühren widersprechen dem Kriterium der familiären Finanzierbarkeit.

 

 

  1. Bei der Berechnung nach den aktuellen Gebührensätzen für den Ganztag an der Johannes-Schwennesen-Schule beträgt der Kostendeckungsgrad nur 61 %, so dass eine Unterfinanzierung i.H.v. ca. 283.000 € entsteht. Die genauen Zahlen hängen von den tatsächlichen Anmeldezahlen ab. Die monatliche Belastung für 5 Tage Ganztag inkl. Spätdienst, Ferien und Essensgeld läge bei durchschnittlich 282,83 € monatlich abzüglich Geschwisterermäßigung oder Sozialstaffel. Bei den jetzigen Gebührensätzen wird vorausgesetzt, dass diese Kosten für Familien finanzierbar sind.

    Diese Unterfinanzierung i.H.v. 283.000 € widerspricht der o.g. Einsparungsvorgabe des Finanzausschusses, da es in diesem Bereich eher zu Kostensteigerungen kommen wird.

 

Fazit: Es gibt mit den jetzigen rechtlichen Möglichkeitn keine Lösung, die mit allen Beschlüssen vereinbar ist.

 

Eine Möglichkeit der Verbesserung der Finanzierung bzw. Refinanzierung könnte die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) als 100%igeTochtergesellschaft der Stadt Tornesch sein. Eine gGmbH als Anstellungsträger unterliegt nicht der Tarifbindung des TVöD und kann Verträge unkomplizierter schließen. Es kann sichergestellt werden, dass die Beschäftigten zu den gleichen Konditionen, wie gegenwärtig übernommen werden können.

Es wurde bereits Kontakt mit Gemeinden aufgenommen, die auch gGmbH für Betreuung gegründet haben, um weitere Informationen zu sammeln. Sollte dies eine Lösung sein, ist die Gründung einer gGmbH durch die Stadt Tornesch rechtlich und steuerrechtlich zu prüfen. Für diese Prüfung sind Mittel unter 211000.543120 Geschäftsaufwendungen - Gutachten i.H.v. 20.000 € bereitzustellen. Angebote konnten aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht eingeholt werden.

Da der Ganztag zum 01.08.2020 eingeführt werden soll und der Antrag auf Genehmigung bis zum 31.03.2020 zu stellen ist, sollte das Gutachten zur nächsten Sitzung des JSSKB am 16.03.2020 vorliegen.

Die Mittel für die Prüfungen sind im Jahr 2020 zu veranschlagen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

20.000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

20.000

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Verwaltung wird beauftragt, Informationen über die Gründung einer gGmbH einzuholen. Sollte diese Organisationsform in Betracht kommen, sind diese rechtlich und steuerrechtlich Bedingungen zu ermitteln. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2020 Mittel i.H.v. 20.000 € bereitgestellt.

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