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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/225-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2017 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 121,50 € und für jeden weiteren m² 0,81 €. Die von der K+W Wirtschaftsberatung GmbH durchgeführte Nach- und Vorkalkulation hat ergeben, dass diese Gebühr von 0,81 €/m³ auf 0,75 €/m³gesenkt werden kann. Hintergrund hier ist die zukünftige genauere Flächenberechnung und die damit explizite Aufzeichnung aller Privatflächen in Tornesch. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Niederschlagswassergebühr werden 83.988,14 € der Überdeckung aus Vorjahren im Jahr 2019 aufgebraucht.

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2018 für jeden m³ 2,35 €. Die von der K+W Wirtschaftsberatung GmbH durchgeführte Vor- und Nachkalkulation hat ergeben, dass diese Gebühr von 2,35 €/m³ auf 2,20 €/m³ gesenkt werden kann. Hintergrund sind hier die geringeren Aufwandskosten, sowie die gute Wirtschaftlichkeit im vergangenen Haushaltsjahr. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Schmutzwassergebühr werden 76.855,47 € der Überdeckung aus Vorjahren im Jahr 2019 aufgebraucht.

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung), welche der Ratsversammlung zum Beschluss am 17.12.2019 vorliegt, wird um die neu kalkulierten Gebührenmaßstäbe ergänzt.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Die Ratsversammlung beschließt, die durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH neu kalkulierten Gebührenmaßstäbe von 0,75 € / m² entwässernde Niederschlagsfläche und 2,20 € / m³ für die Schmutzwasserbeseitigung und die zu beschließende Beitrags- und Gebührensatzung zu ändern.

 

§ 12 Abs. 4 der neuen Beitrags- und Gebührensatzung wird von „Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser 2,35 €“ auf „Die Mengengebühr beträgt pro cbm Schmutzwasser 2,20 €“ geändert.

 

§ 15 Abs. 4 der neuen Beitrags- und Gebührensatzung wird von „Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche 0,81€“ auf „Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung privater Flächen beträgt jährlich je m² Niederschlagsfläche 0,75€“ geändert.

 



 

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Anlagen

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