Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/310

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. §1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2020 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 4.546.600,00 € ab

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.817.600,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.019.800,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 700.000,00 € auf 1.500.000,00 € festgesetzt. Die Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredite erfolgt, da der Abwasserbetrieb Tornesch in den ersten vier Monaten eines jeden Kalenderjahres ohne Einnahmen ist und bei Aufwendungen und Investitionen in Vorleistung treten muss. Der erste Abschlag der Abwassergebühren war in den letzten Jahren erst Mitte April fällig.

 

In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.

 

Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.

 

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2018 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 311.120,61 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2019 voraussichtlich 83.988,14 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2020 ist eine Entnahme in Höhe von 96.408,73 € geplant.

Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2018 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 428.180,93 €. In dem Bereich Schmutzwasser werden in 2019 voraussichtlich 76.855,47 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2020 ist eine Entnahme in Höhe von 134.395,17 € geplant.

 

Die Höhe der Gebühren konnten im Vergleich zum Vorjahr im Schmutzwasser sowie im Niederschlagswasserbereich gesenkt werden.

 

Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

 

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung)

Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 4.546.600,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 6.817.600,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 3.019.800,00 € festgesetzt. Der Kassenkredit wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

 



 

Reduzieren

Anlagen

Loading...