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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/19/272-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

 a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

 b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,

             aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanz-

             plan des Haushaltsjahres,

 

 c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-

              ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),

 

 d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungser-

              mächtigungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitio-

              nen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht, wie in unserer Stadt, in einer

    anderen Satzung festgesetzt werden,

 

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 letztendlich von der Ratsversammlung zu beschließen.

 

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Er-gebnisplans und des Finanzplans 2020, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging, bereits beraten. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Tornesch und einer möglichen Gefährdung der Genehmigung für den Haushalt 2020, kam dieser Beratung und Entscheidung in den Fachausschüssen eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wurden im Einzelnen die Hinweise des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen (Haushaltskonsolidierungserlass) überprüft.

 

Danach schließt der Ergebnisplan bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von   28.696.300 € und die Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 31.351.300 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 2.655.000 € ab. Diese Zahlen beinhalten keine internen Leistungsverrechnungen (ILV), da diese in der Haushaltssatzung nicht nachgewiesen werden.

 

Die Veränderungen zum Finanzausgleich bitte ich dem beiliegenden Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2020 sowie der darauf basierenden Berechnung der Schlüsselzuweisung / Kreisumlage zu entnehmen.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von investiven Maßnahmen ist in 2020 nicht erforderlich. Gleiches gilt für die in der Haushaltssatzung nachgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen).

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite muss 2020 aufgrund der negativen Abschlüsse der Vorjahre, der Planung des kommenden Jahres sowie der angeschobenen Erweiterung des Gewerbegebietes in Ahrenlohe (Oha 2) auf  20 Mio. € angehoben werden.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplanquerschnitt ausgewiesenen Stellen steigt auf 129,63 Stellen (siehe Anlage).

 

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden seit 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt und bleiben für 2020 unverändert.

 

Die beigefügte Veränderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020 (siehe Anlage) beinhaltet alle von den Fachausschüssen beschlossenen Anpassungen. Außerdem werden in dieser Liste die von der Selbstverwaltung ausgesprochenen Sperrvermerke nachgewiesen.

 

Die vom Finanzausschuss am 11.12.2019 der Ratsversammlung empfohlenen Haushaltsbegleibeschlüsse liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Weitere Erläuterungen ersehen Sie bei den einzelnen Haushaltsansätzen selbst.

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 


Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die anliegende Haushaltssatzung 2020 und stimmt damit gleichzeitig dem Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltes_2020_in_der_vorgelegten_Form_zu.


 

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Anlagen

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