Beschlussvorlage - VO/07/196
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beteiligt:
- FD Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.06.2007
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgt in Gemeinden in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, durch einen durch die Gemeindevertretung gewählten Ausschuss (§ 94 Abs. 4 GO). In der Gemeinde Tornesch ist entsprechend dieser Bestimmung ein Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung bestellt worden, da die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 114 GO zwar möglich jedoch zur Zeit noch unwirtschaftlich ist.
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung prüft die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend, ob
1. der Haushalt eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Die Prüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Ausschuss beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden (§ 94 Abs. 1 GO).
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2007 die vorgenannte Prüfung vorgenommen und der Ratsversammlung empfohlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 festzustellen. Eine Entlastungserteilung des Bürgermeisters sowie der Stellvertreter ist nach der geänderten GemHVO nicht mehr erforderlich.
Das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2006 wurde in einer Sitzungsniederschrift festgehalten. Die von der Verwaltung gefertigte und gem. § 93 Abs. 1 GO vorgeschriebene Erläuterung zur Jahresrechnung liegt Ihnen bereits vor.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:
"1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2006 im Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf 16.042.706,54 (bereinigtes Soll) festgestellt.
2. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das HH-Jahr 2006 im Vermögenshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe auf 1.607.456,13 (bereinigtes Soll) festgestellt."