Beschlussvorlage - VO/07/205
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Buslinie Nord-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.06.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Umweltausschusses am 01.11.06 wurde von der Südholstein Verkehrsser- vicegesellschaft mbH (SVG) das Verkehrsgutachten mit 3 Lösungsmodellen und mit der Maßgabe, dass eine weitere Beratung in den Fraktionen erfolgen solle, vorgestellt.
Die SVG hat ausgeführt, dass eine dringende Notwendigkeit der geplanten Buslinie nicht bestätigt werden kann. Darüberhinaus sollte erst nach Fertigstellung der Fußgängerbrücke über die DB-Gleise im Bahnhofsbereich (Umsteigeverkehr) und nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme 2.BA Heimstättenstraße von der Norderstraße bis zum Pfahlweg (Sommer 08) die Buslinie eingerichtet werden, da eine Umleitung für die Buslinie über die Tempo-6-Zone Wachsbleicher Weg für einen Zeitraum von ca. ½ Jahr nicht akzeptabel ist. Die
Tempo-30-Zone Heimstättenstraße vom Pfahlweg bis zum Birkenweg ist für die geplante Buslininie kein sehr attraktiver Fahrweg.
Mit der SVG wurde in einem Gespräch am 19.04. o.a. Sachverhalt erörtert und bestätigt.
Der frühestmögliche Termin für die Einrichtung der Buslinie wäre somit zum Fahrplanwechsel
im Dez 08 gegeben. Die SVG müsste ca. ½ Jahr vorher beauftragt werden. Zu klären wären noch folgende Aspekte:
- Finanzierung/Bereitstellung der Haushaltsmittel
- Abklärung der Wendemöglichkeit/Parkplatz Gaststätte Birkenhain (Entschädigung?)
- Prüfung der Umbaunotwendigkeit systemgerechter Haltestellen (Unterstand, Bordsteinerhöhung etc.) falls der Umweltausschuss das fordern sollte.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
Durch die Förderung des ÖPNV ist grundsätzlich eine Umweltverträglichkeit gegeben, wenn eine intensive Nutzung erfolgt.
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt