Schulverband Beschlussvorlage - VO/20/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Stelle im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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03.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In den letzten Monaten haben sich viele Bewerber*innen für ein freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) in den Schulen und in der Geschäftsstelle gemeldet. Auch die Schulleitung der Klaus-Groth-Schule würde gerne diese Möglichkeit bieten, so dass die Voraussetzungen für ein FSJ oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) geprüft wurden.
Die Einsatzbereiche eines FSJ und BFD sind vielfältig über den gesamten Schultag möglich (z.B. Unterstützung bei der Organisation schulischer Angebote, Angebote in den Pausen, Hausaufgabenhilfe, Nachmittagsangebote oder Ganztag). Das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) empfiehlt die Übertragung der Organisation und Durchführung auf einen Träger, damit die die Qualitätsstandards der pädagogischen Begleitung entsprechend der Richtlinien eingehalten werden.
Die tatsächliche Besetzung der Stellen, ob als FSJ oder BFD, steht noch nicht fest, wird aber vor Vertragsabschluss abgestimmt. Die Unterschiede sind gering, so ist z.B. das Höchstalter der Teilnahme unterschiedlich und beim BFD wird ein Zuschuss gezahlt, dafür muss aber auch ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
Es wurden Angebote von möglichen Trägern eingeholt. Das Deutsche Rote Kreuz hat im Ergebnis das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das DRK bietet neben der Bildungsarbeit auch die Abwicklung an, so dass der Verwaltungsaufwand gering ist. Neben einer festen monatlichen Pauschale, aus der auch die Freiwilligen vom Träger bezahlt werden, ist beim Schulverband eine geringe Aufwandspauschale für z.B. Fahrtkosten oder Nachweise einzuplanen. Insgesamt liegen die jährlichen Kosten für eine Stelle für ein FSJ bei ca. 9.826,-€ und für ein BFD bei 7.390,-€.
Für die Bereitstellung ist eine Stelle im Stellenplan der Stadt Tornesch vorzuhalten. Eine Refinanzierung dieser außerplanmäßigen Ausgaben könnte durch Minderausgaben im Bereich der Schülerbeförderung gesichert werden. Bei Konto 218200.542900 wurden jeweils 25.000 € im Jahr 2020 und 2021 eingeplant, jedoch sind die Anträge stark rückläufig, so dass eine Deckung hieraus möglich wäre.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| X | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: | X | Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: | X | ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
| 4200 | 9900 | 9900 | 9900 | 9900 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Der Einrichtung einer Stelle für ein FSJ oder BFD ab dem 01.08.2020 wird zugestimmt. Die Stadt Tornesch wird gebeten, eine Stelle im Stellenplan einzurichten.
2. Es ist ein unbefristeter Trägervertrag mit dem DRK für ein FSJ oder BFD zu schließen.
3. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt als außerplanmäßige Ausgabe in den Jahren 2020 und
2021. Wenn ein Nachtragshaushalt erstellt wird, sind die Mittel i.H.v. 4.200 € für das Jahr
2020 und 9.900 € für Jahr 2021 einzustellen.