Schulverband Beschlussvorlage - VO/20/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines schulischen EDV-Konzeptes und Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Digitalpakts für die Klaus-Groth-Schule
hier: Auftragsvergabe und Freigabe von Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bildung und Kultur
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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03.06.2020
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule ist festgelegt, dass auch projektvorbereitende und –begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister förderfähig sind, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen. Mit dem Konzept sollen die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass zwar anfangs mehr Mittel für die Planung und Konzeptionierung aufgewendet werden müssen, die aber in der Umsetzungsphase und anschließenden Betriebsphase wieder eingespart werden können.
Diese Konzepterstellung ist in zwei Stufen aufzuteilen:
1. Konzept Fundament: Auch wenn die Standorte Klaus-Groth-Schule, Rathaus Tornesch, Grundschulen, Bücherei, KMZ, Jugendzentrum (letztere in der Geschäftsführung der Stadt Tornesch) für sich getrennte Bereiche sind, sind sie schon jetzt miteinander verbunden, so dass sie auch als Gesamtkonstrukt zu sehen sind. Auch ein Support aus dem Rathaus Tornesch soll zukünftig möglich werden. Daher sind die Voraussetzungen für alle Standorte einheitlich vorzugeben und in einer Gesamtlösung zu sehen. Diese Arbeiten sind auch Grundlage für die schulische IT, so dass der auf die Schulen entfallende Teil dieser Kosten aus den Mitteln des Digitalpaktes refinanzierbar ist.
Diese Basisinfrastruktur wird für das Rathaus gerade hergestellt, so dass dieser Auftrag auch um den Standort der Klaus-Groth-Schule erweitert werden sollte. Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12c) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) können Leistungen an den ursprünglichen Auftragnehmer vergeben werden, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Dies ist hier der Fall.
2. Konzept schulische IT: für die Klaus-Groth-Schule ist ein bedarfsgerechtes Konzept aufgrund des jeweiligen technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes zu entwickeln, jedoch ist gerade in Hinblick auf Zusammenarbeit, Beschaffungen, Ersatz und Support auch auf eine Abstimmung mit umliegenden Schulen und Einrichtungen zu achten. Dies ist nur mit einer einheitlichen Basisinfrastruktur möglich.
Darüber hinaus sind die Bücherei, das Kreismedienzentrum und Jugendzentrum in einem Gebäudekomplex untergebracht, so dass auch hier auf eine gut vernetzte Zusammenarbeit zu achten ist und eine sichere Trennung erfolgt, wo sie erfolgen muss. Es ist geplant die Kosten, die für die Konzeptionierung der nicht-schulischen Standorte (Bücherei, Kreismedienzentrum, Jugendzentrum und ggf. weitere Nutzer) entstehen werden und die nicht im Digitalpakt refinanziert sind, entstehungsgerecht bei der Stadt Tornesch zu verlasten.
In dieses Gesamtkonzept ist auch das zukünftige Wartungs- und Supportkonzept aufzunehmen.
3. Bühne: Im Haushalt 2019 waren 50.000 € für den Austausch von Bühnenelementen mit einem Sperrvermerk eingestellt. Mangels Kapazitäten konnte der Austausch nicht durchgeführt werden und die Mittel wurden übertragen. Ziel dieser Maßnahme war der Austausch der Beleuchtungsanlage, weil der Ersatz der jetzigen Leuchtmittel zunehmend schwieriger werden wird und durch die LED-Technik ein hohes Energieeinsparpotential hat. Außerdem wird die Anlage von Schülerinnen und Schülern benutzt, so dass auch besondere Anforderungen zur Unfallvermeidung eingehalten werden müssen. Der Beamer und ggf. die dazugehörende Soundanlage für die Bühne wiederum wären im Digitalpakt förderfähig, so dann nun ein Gesamtkonzept erarbeitet werden soll, aus dem zumindest die förderfähigen Maßnahmen rausgelöst werden können. Die Konzepterstellung kann per Direktvergabe vergeben werden. Die Konzepterstellung soll auch im Digitalpakt angemeldet werden, jedoch ist die Förderfähigkeit nicht sicher. Die Mittel für die Konzepterstellung sind freizugeben und die übrigen Mittel können freigegeben werden, wenn das Konzept vorliegt.
4. Zeitplanung: Leider hat die Corona-Pandemie die angedachte Zeitplanung durcheinander gebracht bzw. gerade das Betretungsverbot der Schule und das daraus folgende „Home-Schooling“ hat den Zeitdruck auf die Umsetzung des Digitalpaktes erhöht. Entgegen der ursprünglichen Planung, nach der die Grundlagenermittlung und Planung in den Sommerferien vorgenommen werden sollte, sollte nun bereits mit der Umsetzung begonnen werden.
Darüber hinaus lagen Angebote für die Erstellung eines schulischen IT-Konzept für diese Sitzung bereits vor, die nur noch weiter hätten ergänzt und/oder geklärt werden müssen. In den vergangenen Wochen vor der Ladung sind neue Förderprogramme z.B. für Büchereien und Jugendzentren aufgelegt worden, die ggf. seitens der Stadt Tornesch mit eingeplant werden sollten. Außerdem hat der Bund den Digitalpakt um ein 500-Millionen-Programm zur Sofortausstattung von Schulen vor wenigen Tagen ergänzt und auch das Land Schleswig-Holstein wird die Mittel vom Bund aufstocken. Unter welchen Voraussetzungen die Mittel verwendet werden können, stehen noch nicht fest.
Wenn das Konzept einen ganzheitlichen Ansatz haben soll, müssen dies Aspekte zwingend mit eingearbeitet werden und wären auch mit zu beauftragen.
Der Digitalpakt gibt genau vor, was förderfähig ist. Das Fundament und die Basisinfrastruktur (z.B. W-LAN und Serverlandschaft) ergeben sich aus den technischen und rechtlichen Bedingungen, die es für den Bau eines sichern Systems gibt. Der Ausbau der bestehenden Infrastruktur leitet sich aus dem vorhandenen Bestand ab. Eine Erweiterung der W-LAN-Anlage macht in der Regel nur Sinn mit den bereits eingesetzten Access-Points usw.. Es bleibt nur ein geringer Entscheidungsraum und dieser ist gerade bei der schulischen Ausstattung mit der Klaus-Groth-Schule abzustimmen.
Die Klaus-Groth-Schule ist eng in die Planung eingebunden und deren Anforderungen und Wünsche fließen in die Konzeption mit ein. Nur eine EDV, das den Anforderungen der Nutzer entspricht, wird auch genutzt. Der Schulträger hat weiter auf eine wirtschaftliche Umsetzung und auf mögliche Folgekosten zu achten.
Es wird daher empfohlen, die Haushaltsmittel freizugeben und eine Weiterarbeit bis zur nächsten Sitzung der Verbandsversammlung zu ermöglichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| X | vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| X | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | X | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | X | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
| 95700 | 98700 | 98700 | 98700
| 98700 |
Aufwendungen*: |
| 95700 | 98700 | 98700 | 98700 | 98700 |
Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Investition/Investitionsförderung | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Beschluss(empfehlung)
1. Die Verbandsvorsteherin wird mit der Umsetzung des Digitalpaktes beauftragt. Hierfür kann sie Aufträge bis zur Höhe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel vergeben, wenn eine Refinanzierung über den Digitalpakt möglich ist.
2. Die Mittel für die Erstellung eines Konzeptes für den Austausch der Bühnenelemente werden freigegeben.
2. Die Verbandsversammlung ist in künftigen Sitzungen fortlaufend über den Stand der Umsetzung zu unterrichten.