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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/20/133

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verbandsversammlung hat die Bereitstellung einer dritten Stelle im Sekretariat am 20.02.2019 mehrheitlich abgelehnt mit dem Auftrag die Stellenbemessung an die Erhebungsdaten für Uetersener Schulen anzupassen. Im Sommer 2019 hat die Verwaltung der Stadt Uetersen die erarbeiten Unterlagen zur Stellenbemessung noch einmal sehr detailliert und mit hohem Aufwand geprüft. Der Stellenmehrbedarf wurde danach mit geringfügigen Korrekturen nachvollzogen und bestätigt.

 

Unter Berücksichtigung des KGSt-Tool, der auch für die Stellenbemessung für das Sekretariat in Uetersener Schulen angewendet wird, stellte sich eine nur geringe Abweichung dar, die nunmehr berücksichtigt wurde. Hierbei bleibt zu bemerken, dass von den aktuellen Schülerzahlen ausgegangen wird. So ergab sich der Bedarf für eine zusätzliche Personalstelle im Sekretariat der KGS mit 30 Wochenstunden, die bereits im Stellenplan 2019 enthalten, jedoch noch zur Besetzung ansteht.

Nach den Sommerferien hat eine der beiden Stelleninhaberinnen aufgrund der andauernden Überlastung aus gesundheitlichen Gründen die Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit beantragt. Diesem Antrag wurde zur Erhaltung der Arbeitskraft dieser langjährigen sehr bewährten Mitarbeiterin stattgegeben und die frei gewordenen Stundenanteile sind  mit einer dritten Mitarbeiterin aufwandsneutral nachbesetzt worden. Die Besetzung der dritten Planstelle ist weiterhin vakant. Infolge des Lock-Downs wegen der Corona-Pandemie und weil Einvernehmen über die Besetzung der Stelle gewünscht wird zu erzielen, erfolgte bislang keine Ausschreibung. Während des Betretungsverbotes konnten einige Rückstände aufgearbeitet werden. Mit Aufnahme des Schulbetriebs werden sich der Fehlbedarfe erneut in Arbeitsrückständen zeigen. Dann wird erneut die Freigabe zur Besetzung beantragt werden. Solange ein eingeschränkter Schulbetrieb gegeben ist, wird zunächst beobachtet, wie die Arbeitserledigung sichergestellt werden kann.

 

In der Anlage ist die letzte Stellungnahme der Kommunalaufsicht beigefügt. Der Mehrbedarf scheint mittlerweile geklärt, jedoch sind immer noch die rechtlichen Standpunkte unklar. Die Kommunalaufsicht rät dringend zu einer Klärung der irreführenden Formulierungen.

Es wird dringend geraten, die Verbandssatzung zu aktualisieren, um zukünftig Klarheit in den strittigen Teilbereichen herbeizuführen. Ein Entwurf ist in der Vorlage Nr.18/249-1 Neufassung der Verbandssatzung nach Anpassung an die neue Mustersatzung“ erstellt worden.

 

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Anlagen

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