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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/07/206

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Um die Weichen zu einer deutlichen Veränderung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein angepasst an die demografische Entwicklung des Landes zu stellen, hat das neue Schulgesetz die Schulträger vor die Aufgabe gestellt, die neu ins Gesetz aufgenommenen Schulformen Regionalschule und Gemeinschaftsschule einzurichten, sofern sie Träger von Grund- und Hauptschulen oder/und Gesamtschulen sind. Die Schulformen Haupt-, Real- und (integrierte oder kooperative) Gesamtschule wird es spätestens ab dem Schuljahr 2010/2011 nicht mehr geben. Die Schulträger haben nun die Wahl, die Haupt- und Realschulen in Regionalschulen oder Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Die Träger von Integrierten Gesamtschulen sind gezwungen, diese in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Trägern von Kooperativen Gesamtschulen könnte sich darüber hinaus die Möglichkeit eröffnen, diese in ein Gymnasium mit Regionalschulteil umzuwandeln falls eine Gemeinschaftsschule nicht gewünscht wird.

Gleichzeitig wird die Aufgabe der Kreise, eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung für ihre Region zu erarbeiten, stärker betont.

Alle Anträge auf Änderung der Schulform werden unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung in der Region beschieden.

Im Bereich unserer Klaus-Groth-Schule sind insbesondere die Entwicklungen des Amtes Moorrege und der Region Uetersen-Tornesch zu beachten. Soweit hier bekannt ist, hat sich das Amt Moorrege dahingehend positioniert, dass dort eine Regionalschule entstehen soll. Die Stadt Uetersen hat einen Beschluss gefasst, der die Umwandlung der Hauptschule Am Roggenfeld und der Gustav-Heinemann-Realschule in eine Regionalschule vorsieht. Die Ludwig-Meyn-Schule wird G8-Gymnasium, wobei der Kreis von seinem Recht, die Trägerschaft abzugeben, Gebrauch machen will.

Die Frage ist, in welcher Weise die Klaus-Groth-Schule sich in diesem Umfeld optimal positionieren kann.

In Tornesch hat das Entstehen dieser Schule lange Geschichte: Bereits 1994 gründet sich der Verein „Eltern machen Schule“ und fordert, dass Tornescher Schülerinnen und Schüler ein bedarfsgerechtes gymnasiales Angebot vor Ort erhalten. In den kommenden sieben Jahren reichen die politischen Vorstellungen von einer Dependance zum LMG auf dem Gelände der Realschule Tornesch (SPD) über den Bau eines dreizügigen Gymnasiums in Tornesch (Beschluss des Ausschusses für Kultur und Bildungswesen 1996) bis zum Konzept für eine Kooperative Gesamtschule (FDP 1998).

Untermauert durch die Machbarkeitsstudie des Schulentwicklungsplaners, Herrn Krämer-Mandeau, der die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Schaffung eines zusätzlichen gymnasialen Angebots in der Region untersuchte, wurde in Kooperation mit der Stadt Uetersen 2002 ein Schulverband als Träger einer neu zu errichtenden siebenzügigen Kooperativen Gesamtschule im Ganztagsbetrieb gegründet. Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden jährlich rd. 185 Schülerinnen und Schüler in die Klaus-Groth-Schule eingeschult. Am 3 Juli 2007 wird die Einweihungsfeier des Neubaus mit angeschlossener Bücherei und Jugendzentrum stattfinden.

Für alle am Gelingen des Schulalltags Beteiligten und in besonderem Maße für die Eltern künftiger Schüler/innen ist es von entscheidender Bedeutung, bereits vor dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2008/2009 zu erfahren, wie sich die Klaus-Groth-Schule weiterentwickeln wird.

Es sollte daher eine Aussage zur künftigen Schulform spätestens bis zum Herbst 2007 getroffen werden, damit die Eltern sich bei der Anmeldung ab Februar 2008 daran orientieren können.

Hierbei sollten maßgeblich die Betroffenen, d.h. Eltern, Lehrer, Schüler/innen beteiligt werden.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Schulleitung wird gebeten, ein Votum der Schulkonferenz zur künftigen Entwicklung der Klaus-Groth-Schule einzuholen und dem Schulverband einen Vorschlag zu unterbreiten, wie und wann, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung, die KGS in eine Gemeinschaftsschule ungewandelt werden kann.

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