Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/207

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Auf Grund der intensiv geführten öffentlichen Diskussion über den Klimawandel in Verbindung mit Maßnahmen zur CO²-Minimierung wird der Ökofonds verstärkt angenommen.

 

Mit Stand zum 11.05.07 liegen Zuschussanträge vor, dass der zur Verfügung stehende Zuschussrahmen um rd. € 15.000,- überzeichnet ist. Im 1.Nachtrag zum Haushalt 2007 sollten

daher € 25.000,- zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Da vermutlich dieser Kostenrahmen auch nicht ausreichen wird, sollte die Förderung neu strukturiert werden, dass bei gleichen Mitteln mehr Zuschussanträge berücksichtigt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass über die hohe Stromeinspeisevergütung von rd. 0,49€/kwh (Fotovoltaik) auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie (40-70€/m² )bereit stehen. Darüber hinaus können Handwerker-Lohnkosten bis 600€/jährlich

direkt von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden.

 

Bei Solarthermikanlagen ist zu berücksichtigen, dass z.B. die Kosten für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Öl-/Gas-Brennwerttechnik) mit Folgearbeiten an der Rohrinstallation und Abgasabzugsanlage rd. 50% der Antragskosten betragen. Diese Maßnahmen gehören zum technischen Mindeststandard und sollten daher bei der Zuschussbeurteilung keine Rolle spielen.

 

Vorhandene Förderbedingungen

 

1.      Fotovoltaik

Leistung 1-5kw : maximal 1.500,-€/kw

Leistung  >5kw:  maximal    750,-€/kw

 

2.      Solarthermie

250,- €/m² Kollektorfläche, maximal 1250,-€

 

3.      Baum- und Waldmaßnahmen

Fördersatz maximal 90% der förderfähigen Kosten, auch Abgeltung der Förderung durch Leistungen des Bauhofes (z.B. bei Sturmschäden)

 

4.      Regenwassernutzungsanlagen

50% der förderfähigen Kosten, maximal 1.000,-€

 

Zu 1.-4.:Bezuschussungen Dritter sind in Abzug zu bringen.

 

Änderungsvorschlag

 

1.      Fotovoltaik

Leistung 1-6kw: 1.200,-€/kw, maximal 6.300,-€

Leistung  >6kw     900,-€/kw, maximal 7.500,-€

 

Das “Förderloch” im Verhältnis zu den vorhandenen Bedingungen ist fast ausgeglichen.

 

2.      Solarthermie

200,-€/m² Kollektorfläche, maximal 1.000,- €

 

Im Verhältnis zu 1. erfolgt die Förderung  unter Berücksichtigung. der energetischen Effizienz und der tatsächlichen Kosten.

 

3.u.4.

Keine Änderung

 

Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen sollte entfallen, da kaum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand prüfbar.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltverträglichkeit wird gefördert.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

 

Die Finanzmittel sind im Haushalt einzustellen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

1.      Der Umweltausschuss empfiehlt der Ratsversammlung für den Ökofonds zusätzlich  25.000,-€ im Nachtragshaushalt einzustellen.

 

2. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Änderung der Förderrichtlinien zur Kenntnis und wird nach Diskussion  in den Fraktionen in der nächsten Sitzung (September) eine abschließende Beratung vornehmen.

Loading...