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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der vergangenen Sitzung wurde beschlossen, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des Digitalpaktes zu erstellen. Hierfür kann die Bürgermeisterin Aufträge bis zur Höhe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel vergeben, wenn eine 100%-Refinanzierung über den Digitalpakt möglich ist. In künftigen Sitzungen ist der Ausschuss fortlaufend über den Stand der Gesamtkonzeption und Umsetzung zu unterrichten.

 

Digitalpakt 1.0

Der Stadt Tornesch als Schulträgerin werden 187.550,00 € über den Digitalpakt bereitgestellt. Da es sich um ein Schulträgerbudget handelt, entscheidet die Stadt allein, wie sie die Mittel auf beide Grundschulen aufteilt. Voraussetzung ist aber, dass an beiden Standorten die Mindestanforderungen aus den Richtlinien des Digitalpaktes erfüllt werden. Die Planung des Konzeptes fand bisher primär an der Klaus-Groth-Schule statt, aber immer mit der Prämisse dies auch auf die Grundschulstandorte mit örtlichen Anpassungen zu übertragen.

 

Hiermit soll nun begonnen werden, so dass die Mittel für den Digitalpakt in den Nachtrag eingestellt werden. Die Laufzeit des Digitalpaktes geht über vier Jahre, so dass zunächst 1/4 der bereitgestellten Summe hälftig pro Grundschule angemeldet wurde. Da im Jahr 2021 und -22 die Hauptarbeiten erledigt werden sollen, werden die verbleibenden 3/4 noch auf die Folgejahre verteilt bis eine genaue Planung erstellt werden konnte.

Bei den Ausgaben ist eine Eigenbeteiligung i.H.v. 15% hinzugerechnet, da noch nicht sicher ist, ob die Stadt als „finanzschwach“ im Sinne dieser Richtlinie gilt. Hierfür müssen Fehlbetragszuweisungen oder Abschläge für das Jahr 2017 an die Kommune gezahlt worden sein. Diese sind für die Stadt beantrag. Über den Antrag ist jedoch noch nicht entschieden.

 

Allerdings stellt sich die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für alle Standorte, die dann auch aufeinander abgestimmt sind, als sehr schwierig dar. Beispielsweise wurden die Planungen für ein Lernmanagementsystem durch die kurzfristige Ankündigung des Landes, mit itslearning eine landesweite, vielleicht sogar kostenlose Variante zur Verfügung zu stellen, durchkreuzt. Gleiches passierte auch mit dem Videokonferenzsystem. Um weiterhin diese Entwicklungen berücksichtigen zu können, wird derzeit mit kleinteiligeren Planungsschritten und Teilkonzepten gearbeitet. Für das Förderprogramm wird der Abruf in „Arbeitspakten“=Teilkonzepten sogar empfohlen. Zu den weiteren Planungen des Landes ist noch nichts weiteres bekannt, jedoch ist auch keine Zeit diese abzuwarten. Es besteht die Sorge, dass mit zunehmender Fertigstellung des Gesamtkonzeptes die nachlaufenden Empfehlungen des Landes nicht mehr berücksichtigt werden können.

Dies bedeutet, dass nun entsprechend der Beschlusslage vermehrt Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Mindeststandards aus dem Digitalpakt vorgezogen werden, die voll förderfähig sein werden. Diese Aufgaben gehören bis zu den Anzeige- und Präsentationsgeräten zu dem in der letzten Vorlage beschriebenen Fundament der Schul-It.

Dies ist in der Grafik beispielhaft dargestellt, in der die einzelnen Bereiche in Bausteine unterteilt werden.

 

An den Grundschulen soll mit folgenden Maßnahmen begonnen werden:

  • Komplettierung der Dokumentation der bestehenden Infrastruktur
  • Fertigstellung der strukturierten Verkabelung im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Versorgung aller unterrichtlich und für sonstige pädagogische Zwecke genutzten Räume und Einrichtungen mit LAN/WLAN inklusive der passiven und aktiven Netzwerkkomponenten,
  • Server in Schulen zu unmittelbar pädagogischen Zwecken und zur IT-Administration (wenn erforderlich)
  • Einführung von Anzeige- und Präsentationsgeräten zur pädagogischen Nutzung in der Schule und die damit verbundenen mobilen oder stationären Endgeräte als Steuerungsgeräte,
  • Software, die für den Betrieb der o.g. Punkte benötigt wird.

 

Arbeitsfähigkeit Corona

An der Fritz-Reuter-Schule konnte in den Sommerferien ein W-LAN-Netz im 1. OG des Schulgebäudes in Betrieb genommen werden. Da die Verkabelung schon vorhanden war, mussten nur noch die Access-Points und eine Firewall aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln beschafft werden. Da der vom Land zu erstellende Glasfaseranschluss erst im 2. Quartal 2021 gebaut werden soll, wurde ein GigaCube, der eine Internetverbindung über das Handynetz bereitstellt, aufgestellt. Ansonsten wäre das neue W-LAN mangels schnellem Internetanschluss leistungsunfähig. Bisher konnte der Anschluss aber noch nicht unter Volllast getestet werden, da hierfür viele zeitgleiche Nutzer mit Videokonferenzen in der Schule und rundherum viele Anwohner im Handynetz benötigt werden würden. Für beide Grundschulen wurden nach den Osterferien jeweils ein Laptop mit Landesnetzanschluss via VPN beschafft. Beide Grundschulen sollten dennoch auch im Falle eines erneuten Lock-Downs in der Lage sein, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.

 

Digitalpakt 2.0 (Sofortausstattungsprogramm)

In dem Sofortausstattungsprogramm wurden zusätzlich ab Juli 2020 26.449,12 € bereitgestellt. Es wurde mit den Schulleitungen vereinbart, iPads ähnlich der KMZ-Medienklasse zu beschaffen. Hauptziel war eine möglichst große Anzahl an Geräten für die Schülerinnen und Schüler und eine möglichst kostengünstige Lager- und Lademöglichkeit zu beschaffen. Die Fritz-Reuter-Schule erhält zwei iPad-Boxes mit 12 Geräten und die Johannes-Schwennesen-Schule eine iPad-Box mit 12 Geräten. Die Beschaffung wurde so berechnet, dass alle Fördermittel abgerufen werden können. Die iPads und Zubehör wurden vergabefrei über den Warenkorb des ITV-SH/Dataport bestellt. Die übrigen Bestandteile liegen jeweils unter 1.000 € und können als Direktauftrag vergeben werden. Mit der Lieferung wird in den nächsten Wochen gerechnet. Die Fördermittel sind bis zum 31.08.2020 abzurufen.

Die Geräte dienen primär der Ausgabe an Schülerinnen und Schüler im Falle eines erneuten Lock-Downs, die sich keine eigenen Geräte leisten können. Solange der Präsensunterricht möglich ist, können die Geräte aber klassenweise eingesetzt werden. Die Verteilung der Geräte obliegt der Schulleitung, verwaltungsseitig ist aber die Ausgabe, Administration und Betreuung der Geräte zu sichern. Da die Klaus-Groth-Schule 73 Geräte beschafft, würde im Falle eines Lock-Downs kurzfristig ein enormer Verwaltungsaufwand entstehen.

 

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