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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/20/202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Einführung Ganztag

Der Ganztag an der Fritz-Reuter-Schule konnte nach den Sommerferien wie geplant, allerdings mit Corona bedingten Einschränkungen starten. Derzeit sind ca. 152 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Geplant waren bis zu 200 Schülerinnen und Schüler. Dies kann unter anderem an den späteren Unterrichtsendzeiten und den geänderten familiären Bedarfen (z.B. Kurzarbeit) liegen. Außerdem besteht nun im Ganztag die Möglichkeit ein Kind jederzeit im laufenden Schuljahr anzumelden, ohne dass die Gefahr besteht, keinen Platz mehr zu bekommen. Allerdings erleichtert die geringere Schülerzahl auch die Anfangszeit unter Sonderbedingungen.

Das Vergabeverfahren des Hauptvertrages steht kurz vor dem Abschluss, so dass dieser nun vorbereitet und zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung am 16.11.2020 vorgelegt werden soll. Der Interimsvertrag wurde bereits so formuliert, dass dieser weitestgehend für den Hauptvertrag übernommen werden kann und nur noch um Erkenntnisse aus der Gründungsphase ergänzt werden müssen. Der Interimsvertrag gilt bis längstens zum 31.07.2021, wenn er nicht durch den Hauptvertrag ersetzt wird.

Förderprogramm Ganztag

Der Bund hat mit den Ländern weiter über die Ausgestaltung eines Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verhandelt. Dabei geht es auch darum, dass der Bund sich künftig an die Betriebskosten der Ganztagsschulen beteiligt. Diese Verhandlungen werden in den kommenden Wochen fortgeführt. Der Bund will diese Verhandlungen nicht abwarten und stellt schon jetzt weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Folgende Eckpunkte des Investitionsprogramms wurden vom SHGT am 14.08.2020 mitgeteilt:

  • Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2020 begonnen und die Fördermittel müssen bis zum 30. Juni 2021 verausgabt sein. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nach dem 17. Juni 2020.
  • Für diese erste Tranche der Bundesförderung erhält Schleswig-Holstein 25,5 Mio. Euro. Das Land übernimmt die vom Bund vorgeschriebene Kofinanzierung von 30 % vollständig und stellt dafür 11 Mio. Euro zur Verfügung.
  • In dem genannten Förderzeitraum stehen daher in Schleswig-Holstein Zuschüsse für eine 100 %ige Förderung von Bund und Land in Höhe von 36,5 Mio. € zur Verfügung.
  • Umfasst sind alle Angebote der Bildung, Erziehung und Betreuung von Grund-schulkindern in Kindertageseinrichtungen, kommunalen Betreuungsangeboten und Grundschulen (gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschulen).
  • Das Bildungsministerium wird kurzfristig eine Förderrichtlinie erstellen, die das weitere Verfahren zur Antragstellung enthält.
  • Der Katalog förderfähiger Maßnahmen ist breit angelegt und umfasst
    • Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen,
    • Baumaßnahmen, zu denen
      • Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehenden Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind,
      • Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung,
      • Neubaumaßnahmen als selbständig nutzbare Bauwerke,
      • Investive Begleitmaßnahmen,
    • Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte, Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen, und Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände), soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.

 

Stand der Baumaßnahmen für die Essensversorgung und Lehrerzimmer

Entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung am 28.04.2020 wurde für die weitere Planung und die Erstellung einer Kostenschätzung/Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der HOAI) beauftragt. Diese Kostenermittlung nach DIN 276 wird voraussichtlich auch Voraussetzung für die Beantragung von den o.g. Fördermitteln sein, aber auch für die weitere Baumaßnahme als Grundlage erforderlich. Das Ergebnis wird im September 2020, also mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, erwartet. Welche Kosten dann angemeldet werden können, ist noch nicht sicher, da diese laut Ankündigung schon bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sein müssen, allerding ist eine Förderung aufgrund der kurzen Laufzeit sehr unwahrscheinlich. Geprüft wird dennoch, ob die Planungskosten gefördert werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2019

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 



 

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