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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/07/216

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

  

1.     Stadtkernsanierung / Bahnhofsumfeldverbesserung

 

Das Abstimmungsverfahren mit der DB AG ist noch nicht abgeschlossen. Die DB AG wurde aufgefordert den Terminplan für die Projektsteuerung einzuhalten. Die 2. Projektbesprechung fand am 06.07.07 im Rathaus statt. Als Ergebnis ist folgendes festzuhalten:

 

§         Bei der DB AG gibt es keine Entscheidung unter Berücksichtigung der Planungen zurBeltquerung auf die Planung für eine 3 – 4 Gleisigkeit der Strecke Pinneberg-Elmshorn zu verzichten. Die Brückenspannweite wird damit nicht reduziert.

 

§         Auf Grund der hohen Kosten für eine turnusmäßige Reinigung der verglasten Seitenwände der Brücke und der damit verknüpften Abschaltung des Fahrdrahtes mit Einstellung des Bahnbetriebes soll für den Brückenüberbau auf eine Verglasung verzichtet werden.

 

§         Für die Bereiche Brandschutz, Beleuchtung und Beschallung werden von der DB AG lizenzierte Planungsbüros zur Prüfung eingeschaltet.

 

§         Die Bahnsteigerhöhung (Hausbahnsteig) von 38 cm auf 76 cm ist gemäß mittelfristiger Planung der DB AG für die Jahre 2010-2012 vorgesehen.

 

§         Für die Genehmigung des Vorhabens ist rechtzeitig eine eisenbahnrechtliche Kreuzungsvereinbarung zu schließen.

 

§         Die DB AG klärt, ob das Eisenbahnbundesamt (EBA) Genehmigungsbehörde ist oder das Land S.-H. bzw. der Kreis Pinneberg.

 

§         Lärmschutzmaßnahmen an der DB-Strecke befinden sich bei der DB Netz AG im  “erweiterten Planungsvorrat”. Eine Realisierung ist ab 2012 vorgesehen.

 

§         Die nächste Projektsitzung ist Anfang/Mitte Sept. geplant.

 

1.2 vorhandene Pflasterung Eisenbahngleis Bahnhofsvorplatz

 

Seitens der NEG sowie auch vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Abteilung Landeseisenbahnverwaltung (siehe Anlage, Schreiben vom 09.07., 27.07. und 13.08.07) wird bemängelt, dass die im Gleisbett vorhandene Pflasterung einschl. Randeinfassung erhebliche Mängel aufweist. Die Zuständigkeit zur Mängelbeseitigung liegt bei der Stadt Tornesch. Ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der NEG fand am 02. August statt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass sich die erforderliche Mängelbeseitigung über die komplette Länge der Pflasterung auf ca. 160 m erstreckt. Erforderlich wäre der Ausbau der defekten Rasenborde, Einbau neuer Borde sowie Pflasterregulierung. Diese Arbeiten sind als unwirtschaftlich zu bewerten. Zusätzlich sind Erschwernisse bei der Mängelbeseitigung zu erwarten, da im Bereich von Bahnanlagen nicht ohne Aufsichtspersonal gearbeitet werden darf (nur unter Auflagen und möglichen Zusatzkosten für das Aufsichtpersonal).

Die wirtschaftlichste Variante ist, das vorhandene Pflaster auszubauen und somit das Gleisbett freizulegen sowie die Querungen für Fußgänger und Autofahrer neu zu gestalten. Hier besteht die Möglichkeit, die Querungen mit Betonplatten oder Kleinpflaster zu gestalten (Schreiben vom 13.08.07, Seite 2). Diese Maßnahme entspricht zum Teil auch der im Wettbewerb Bahnhofsumfeld vorgesehen Maßnahme Wiederherstellung Kulturgleis.

 

2.  Erneuerung Heimstättenstraße / Wilhelmstraße

 

Für den 2. Bauabschnitt vom Pfahlweg bis Norderstraße wurde nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen Anfang Juli mit den Arbeiten zwischen Pfahlweg und Pastorendamm begonnen. Die Bauzeit für den gesamten Abschnitt wird voraussichtlich ein Jahr betragen.

 

3.     Neubau Lönsweg

 

Nach öffentlicher Ausschreibung der Bauleistungen wurde Anfang August mit den Arbeiten begonnen. Als Bauzeit sind ca. 3 Monate geplant.

 

4.     Koppeldamm / Feststellung eines mangelhaften Zustandes

 

Der Ausbau des Koppeldamms erfolgte 2005. Im Bereich der Pflasterung der Tempo-6 -Strecke wurde eine Bewegung der Pflastersteine (leichtes Klappern) unter Verkehr festgestellt. Offensichtlich hat sich die zementgebundene Pflasterbettung verformt, so dass die Pflastersteine nicht mehr vollflächig gebettet sind (Kippeleffekt). Um einen Regressanspruch gegenüber der Firma (durch Insolvenz liquidiert) bzw. des Bürgen (einbehaltene Bankbürgschaft) geltend zu machen, muss ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden. Die Kosten trägt der Bürge bzw. die Stadt. Die Anlieger werden mit diesen Kosten und weiteren Folgekosten nicht belastet.

 

5.     Erschließung B-Plan 60 / Moorkamp

 

Nach Abschluss der wesentlichen Hochbautätigkeit wurde bis Ende Juni 07 die 2.Baustufe (Asphaltdeckschicht, Pflasterung, Gehweg) fertig gestellt.

Nach abschließender Klärung der B-Planänderung kann der Kummerfelder Weg für den Kfz-Verkehr im Einmündungsbereich zur Ahrenloher Straße geschlossen werden.

 

6.     Sanierung Brücke Asperhorner Weg / A23

 

Mit der Sanierung wurde durch den Landesbetrieb Verkehr Ende Juli begonnen. Die Arbeiten sollen bis Mitte Okt. 07 andauern.

 

7.     Planung K22

 

Am 02.07.07 hat der Kreis im Heimathaus auf Grund der Einladung der Interessengemeinschaft Südtangente K22 die Planung der K22 vorgestellt. Die anschließende Diskussion mit den Bürgern ergab als Resultat nicht nur eine ablehnende, sondern auch eine befürwortende Haltung zu der Planung des Kreises.

Die Entwurfsunterlagen sind beim Land zur Prüfung eingereicht, so dass im Herbst 07 mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gerechnet werden kann.

 

8.     Erweiterung des Müllheizkraftwerkes Tornesch-Ahrenlohe / Öffentliche Auslegung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Beteiligung der Gemeinde nach §38 BauBG

 

Das Anhörverfahren für die Einwender fand im Kreishaus am 09.+10.+12.07. unter der Leitung des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe und Experten des LANU, des Umweltministeriums, Vertretern der GAB einschließlich beauftragter Experten, vom Amt Rantzau beauftragter Experten und Anwälte sowie der BI Ellerhoop  und diverser Einzeleinwender statt.

 

Es wurde deutlich, dass seitens der Bürger erhebliche Widerstände gegen das Vorhaben sowie Defizite in den Planunterlagen bestehen:

 

-          Nichtberücksichtigung des Waldkindergartens (Bodenbelastung)

-          Kein humantoxikologisches Gutachten (Wechselwirkungen der vielfältigen Schadstoffe)

-          Schaffung von Überkapazitäten, für die keine Nachfrage nachgewiesen werden konnte

-          Unzureichende Kontrolle und Analyse des angelieferten Mülls

-          Nichtberücksichtigung des aktuellen technischen Standes der Abgasreinigung

-          Keine hinreichende Nutzung der Abwärme

 

Kurzfristige Ergebnisse:

Hinsichtlich des Waldkindergartens wurde kurzfristig vom Kreisumweltamt eine Bodenuntersuchungen in Abstimmung mit der Kindergartenleitung und den Eltern durchgeführt, deren Ergebnis den Eltern am 28.08.07 im Kindergarten Merlinweg vorgestellt werden soll. Tags darauf soll eine Pressemitteilung erscheinen.

 

In Abstimmung mit Herrn Kimstädt, Vorsitzender des Umweltausschusses, wurde Herr Landschoof vom Kreisumweltamt zur Sitzung am 05.09.07 eingeladen, den Mitgliedern des Umweltausschusses das Gutachten vorzustellen.

 

Das Staatliche Umweltamt gibt ein humantoxikologisches Gutachten in Auftrag. Nähere Informationen über den Stand der Dinge waren bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten.

 

Es bleibt zu hoffen, dass das Staatliche Umweltamt als Genehmigungsbehörde einen Genehmigungsbescheid erteilt, der sicherstellt, dass die bisherigen hohen Maßstäbe der Abgasreinigung auch bei der Erweiterung der Anlage Berücksichtigung finden und dass die Gesellschafter der GAB die berechtigten kritischen Einwendungen prüfen und beachten.

 

9.     Schulhof Johannes - Schwennesen Schule

In den Sommerferien wurden die Entwässerungsleitungen einschließlich der befestigten Oberflächen erneuert.

 

10. Schulhof Fritz-Reuter- und Wilhelm-Busch Schule

Wie lfd. Nr. 9

 

11. Nicht genehmigte Baulichkeiten Esinger Moor

Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg hat nun ihr „ordnungsbehördliches Vorgehen in zentralen Schwarzbaugebieten“ begonnen, wie im September 06 angekündigt. Die Sachbearbeiterin Frau Binding nimmt derzeit mit den betroffenen Grundeigentümer/innen Ortstermine zur Bestandsaufnahme der Baulichkeiten wahr. In der Folge wird die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen überprüft.

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Anlagen

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