Fraktionsantrag der GRÜNEN - VO/07/217
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Generalverkehrsplan
- Antrag der GRÜNEN -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der GRÜNEN
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Peter Borchert
- Beteiligt:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.09.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A:Sachbericht:
25.Mai.07
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt zum nächsten Bauausschuss folgenden Antrag:
Die Stadt Tornesch möge einen neuen Verkehrswegeplan in Auftrag geben.
Begründung:
Der alte Verkehrswegeplan ist mehr als 10 Jahre alt. Tornesch ist auch in dieser Zeit gewachsen. Die Diskussion über neue Baugebiete sowie die mögliche Verlagerung des Sportplatzes lassen es sinnvoll erscheinen, neue Daten über die Verkehrsströme zu erhalten.
Bereits bei der Diskussion über die Heimstättenstraße legte Frau Biermann vom Straßenverkehrsamt der Stadt Tornesch nahe, die Einstufung ihrer Straßen neu zu überdenken.
MfG Helmut Rahn
Zu B: Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag konnte auf Grund verspäteten Einganges nicht für die Sitzung am 04.Juni berücksichtigt werden.
Im Rahmen aller wesentlichen Planungen (SO Oha, K22, Entwicklung Tornesch- Ost) wurde der Verkehrsrahmenplan/Generalverkehrsplan fortgeschrieben, zuletzt 2002 mit Beratung. In Kürze wird eine aktuelle Fortschreibung durch die Neuplanung der K22 vorliegen und beraten werden. Das Ergebnis sollte abgewartet werden.
Bedingt durch die bis Sommer 08 andauernden Ausbauarbeiten in der Heimstättenstraße mit Umleitung über Koppeldamm/Wachsbleicher Weg wären die Verkehrszählungen für eine weitere Analyse und Prognose nicht verwertbar. Eine Fortschreibung der Verkehrsrahmenplanung sollte daher bis zum Herbst 08 ausgesetzt werden.
Ein Verkehrsrahmenplan hat keine unmittelbare Aussagekraft hinsichtlich der Lage und Funktion einer Straße im gesamten Verkehrsnetz und der beitragsrechtlichen Einstufung und Klassifizierung für Anlieger bezüglich innerörtlichem und Durchgangsverkehr.