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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/07/229

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Uetersen betreibt derzeit ihre 28. Änderung des gemeinsamen F-Plans der Städte Uetersen und Tornesch sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege. Änderungsschwerpunkt ist die Ausweisung einer 55.500 m² großen Wohnbaufläche. Nach der Vereinbarung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen einer Größenordnung über 5 ha die Beschlussfassung aller Beteiligten erforderlich. Insoweit findet sich zu E der Beschlussvorschlag, wie er vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Stadt Uetersen am 12.07.07 beschlossen wurde.

 

Inhaltlich beabsichtigt die Stadt Uetersen, langfristig einen ca. 36 ha großen Bereich nördlich der Hochfeldstraße zwischen Kassbeerentwiete (Nähe Friedhof) und der Straße „Neuer Damm“ in mehreren Abschnitten wohnbaulich zu entwickeln (B-Plan 89). Dazu liegt ein Verkehrskonzept der äußeren Erschließung vor. Danach verteilen sich die Zufahrten zum Gebiet mit ca. 325 Wohneinheiten (WE) im Tornescher Randbereich über eine Planstraße in Höhe Schröders Tannen auf die Hochfeldstraße und über „Neuer Damm“ auf die Hochfeldstraße / Pracherdamm. von beiden Haupterschließungen gelangt man auch auf den Tornescher Weg bzw. die Wittstocker Straße (hier südlich Hagebaumarkt Wörmcke als Verlängerung der bestehenden Stichstraße).

 

Der hier vorliegende 28. F-Planänderung (2. Bauabschnitt) enthält diese Darstellungen mit ca. 5,5 ha Wohnbauflächen. Geplant ist die Entwicklung von Mehrfamilienhäusern sowie Einzel- und Doppelhäusern in einem allgemeinen Wohngebiet, insgesamt sind ca. 60 WE vorgesehen. Die Grundstücke sollen Uetersener Bürgern direkt von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Die im Nordwesten dargestellte Grünfläche beinhaltet den Lagerplatz des Friedhofs, der dort auch bestehen bleiben soll.

 

Die Planung der 28. F-Planänderung mit Begründung, Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie Verkehrskonzept kann im Internet unter www.stadt-uetersen.de eingesehen werden.

 

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit                                          Stadt Uetersen zuständig
2. Kinder- und Jugendbeteiligung                            Stadt Uetersen zuständig
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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen              Stadt Uetersen zuständig
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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uetersen für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Kassbeerentwiete bis zum Wirtschaftsweg im Osten, bis zur Bebauung an der Pastor-Boldt-Straße im westen und bis zu den Flurstücken 51, 52, 53 der Flur 7 im Norden und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Der Entwurf des Plans und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

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