Beschlussvorlage - VO/07/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Ökofonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Köhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.09.2007
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 27.06.2007 wurde unter TOP 7 Ökofonds (VO/07/207) angeregt, aufgrund der steigenden Ausgaben eine eventuelle Neuregelung der Förderrichtlinien anzudenken.
Hier eine Gegenüberstellung der derzeitigen Richtlinien und möglichen Änderungsvorschlägen:
Förderbedingungen Fotovoltaik
1. Leistung 1-5kw : maximal 1.500,-/kw
2. Leistung >5kw :maximal 750,-/kw
Änderungsvorschlag Fotovoltaik
1. Leistung 1-6kw: 1.200,-/kw, maximal 6.300,-
2. Leistung >6kw: 900,-/kw, maximal 7500,-
Im Bereich Fotovoltaik ist das Förderloch im Verhältnis zu den vorhandenen Bedingungen fast ausgeglichen. Es ist zu berücksichtigen, dass über die hohe Stromeinspeisevergütung von rd. 0,49 /kwh auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit stehen.
Förderbedingungen Solarthermie
250,- /m² Kollektorfläche, maximal 1250,-
Änderungsvorschlag Solarthermie
200,-/m² Kollektorfläche, maximal 1.000,-
Bei der Solarthermie erfolgt im Verhältnis zur Fotovoltaik die Förderung unter Berücksichtigung. der energetischen Effizienz und der tatsächlichen Kosten. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass
Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarthermie (40-70/m² ) bereit stehen. Des weiteren ist bei Solarthermikanlagen zu berücksichtigen, dass z.B. die Kosten für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage (Öl-/Gas-Brennwerttechnik) mit Folgearbeiten an der Rohrinstallation und Abgasabzugsanlage rd. 50% der Antragskosten betragen. Diese Maßnahmen gehören zum technischen Mindeststandard und sollten daher bei der Zuschussbeurteilung keine Rolle spielen.
Darüber hinaus können Handwerker-Lohnkosten bis 600/jährlich direkt von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden.
Die Bezuschussung Dritter in Abzug zu bringen sollte entfallen, da kaum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand prüfbar.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt